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Darmstadt, 8. Juni. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer beantragt, als Einnahmen der Eifenbahnbaufchulden - T'lgungscaffe an jährlichem Reinertrag der StaalSeisenbohnen folgende Betrage vorzuschen: Von der Main-Ncckarbahn 324,800 fl, von ter Main-Weserbahn Äderen Verwaltung an die Krone Preußen übergegangen ist) 485,188 fl., als Zinsen tes Erlöses für die (ebenfalls nun­mehr unter preußischer Verwaltung stehende) Of- fenbach-Franksurter-Eifcnbahn 13,269 fl., endlich als Pacht resp. Zinsen des von Preußen für den Staats- ttlegraphen zu entrichtenden Betrages 593 fl. ; zu­sammen rund 823,850 fl. Von den Schlußamrägen des Ausschusses ist zu erwähnen: Es möge die Ne­gierung ersucht wtrden, die Reinerträge der Staats- eisenbahnen künftig den Hauptvoranschlag und die Rechnung der Hauptstaatscasse durchlaufen zu lassen, ferner, keine neuen Bauten oder zum Bau- und An- lagc-Eapital gehörigen neuen Anschaffungen, Ver­mehrung des Betriebmatcrials und Einrichtungen auf der Main-Weserbahn ohne ständische Zustimmung und Verwilligung der dazu zu verwendenden Mittel, soweit dieselbe rechts bereits ertheilt ist, vornehmen zu lassen.

Berlin, 8. Juni. In Uebereinstimmung mit einem Vorirag des Prof. Dr. Wuitke aus Halle hat die Ber­liner Pastoral-Eonserenz einstimmig folgende Resolu­tion angenommen:Die Versanrmlung erklärt als ihre auf dem Grunde des Wortes Gottes stehende Ueber- zeugung, daß die Aufhebung trr Todesstrafe, welche an die Stelle des Begnadigungsrechtes der Obrig­keit die Rechte so Gerung des Verbrech.rs setzt, vrn sittlichen Ernst des Grfeszes, die Würde und das Ansehen der christlichen Obrigkeit als Gottes Tic- nerin und Rächerin seiner beil'gen Ordnung und das christliche Gewissen des Volkes schädige." Der kürzlich verstorbene Prof. Dr. Hengstenberg hat, hie­sigen Blättern zufolge, in seinem Testament dem evangelischen Verein die Summe von 20,000 Tha- lern vermacht, außerdem hat er dem evangelischen Büchervcrein die ihm bisher geliehenen Capitalren unter der Bedingung als Geschenk überw esen, daß sie noch vier Jahre lang verzinst werten. Der Wittwe seines Sohnes ist ein Jahrgehalt zugewiesen worden, während der übrige Theil des Vermögens tür ihre Kinder verwaltet werden wird. Die von dem Prof. Hengstenberg gegründtte und bis zu sei­nem Tode redigirteEvangelische Kirchcnzettung" Hot, wie dieSp. Ztg." mittheilt, der Pastor Tau­scher übernommen. DerAllg. Ztg." wird ge­schrieben ;Ob der Reichstag sich vor ter Schließung der dießjährigen Session noch mit der Erörterung der rüclstäneigcn Steuriprojicte zu beschäitigen ha­ben wird, ist, wie cs scheint, noch eine offene Frage. Nach der AuSsührung des Hrn. Wagener, der be­kanntlich in vielen Dingen gewissermaßen die rechte Hand dis Grasen Bismarck ist, in ter Sitzung vom 5., wäre das nicht ganz unwahrscheinlich. Am be- merkenswerthesten an tiefer Rede war jetoch zweier­lei : daß erstens ter Norddeutsche Bund, angesichts der btdrolchen politischen Lage Europa's, noch auf viele Jahre hin an dem Militäretat keine Herab­setzungen machen könne, und daß zweitens die alt- prrußiichen National-Liberalen die Finanzkriegen- Heiken Preußens nur dazu verwerthen wollten, um im Jahre 1871 nichtsdrstoweniger den Militäretat einzuichränken. Ohne Zweifel nürde Hr. Wagener jetoch der Wahrheit näher gekommen sein, wlnn er eingeräumt hätte, daß die mossenhast auss Tapet gebrachten Steuerprojccte hauptsächlich dazu dienen sollen, die für 1872 beabsichtigte Erhöhung des Mil!täretatS zu erleichtern, und daß. tie National- Liberalen wesentlich in dieser Voraussicht jede neue Steuer abgelehnt haben und ablehmn wollen, so lange nicht gleichzeitig eine entsprechende Entlastung eintritt. Ter politische Horizont wird, falls seine jetzige Beschaffenheit sich nicht merklich andern sollte, jedrnfallö für die Entscheidung in den Steucrfragen um so weniger Ausschlag gebend sein können, je mehr man in unfein regierungsfreundlichen Kreisen damit sein Ge-ukelspiel treibt. Denn während Hr. ; Wagener am Samstag die Lage als eine bedrohliche darstellte, hatten dieProv. - Eorresp." und dieN. A. Ztg." bekanntlich erst zwei Tage zuvor in lang- athmigen Artikeln auszusühren versucht, daß der Ausfall der Wahlen in Frankreich eine neue Bürg- schalt des Friedens gewahre.

Hanau, 8. Juni. Wir lesen in derHess. Dollsztg.":Die hier, in Philippsruhe und Wil- j hclmSthal, belesenen, zum kurfürstlichen Hausfidei- i commiß gehörigen Schlösser u. s. w-, deren Verwal­tung bisher noch von Prag resp- Horfewitz aus ge­leitet wurde, sind kürzlich vom Haushofmeister Rohde

von Kassel im Auftrag der Generalverwaltung des kurfürstlichen Hausfideicommisses für dieselbe, oder vielmehr, was identisch ist, für Herrn v. Herringen, übernommen wordrn. Die Verwaltung muß seitdem eine viel sparsamere geworden sein, denn den beiden Schloßmägden, denen bisher drei Scheuerlumpen ge­liefert wurden, ist der dritte Lumpen gestrichen, denn zwei Mägde brauchten nur zwei Lumpen."

Paris, 9. Juni. Gestern Abend gegen 111/2 Uhr war der Boulevard Montmartre abermals der Schauplatz von Unruhen. Die Menge rief:Vive Rochcfvit". Die Marseillaise wurde gelungen und erst gegen 1 Uhr war die Ruhe hergesttllk, nachdem einige Verhaftungen vorgenommen worden waren. Ein anderer von Belleville hcrkommender Volkshaufe zerschlug die Gascandalaber und beging andere Un­ordnungen, so daß er von Stadisirgeanten zlrstreut werden mußte. Auch hier fanden mebrfache Verhaf­tungen statt. In Nantes wiederholten sich gestern Abend die Unruhen. Die städtischen Arbeiter woll­en nicht zugcben, daß der Regierungscandidat Gaudin durch die Stimmen der ländlichen Wähler die Ma­jorität erhalten habe; sie plünderten die Waffenlä- den, es kam zu Zusammenstößen mit den Truppen, welche große Mäßigung bewiesen, so daß nur we­nige Verwundung.n vorkamen. Von Tours gingen Trupp.n per Eisenbahn zur Verstärknng der Gar­nison in Nantes ab, welche feit 48 Stunden unter Waffen stand.

Paris, 9. Juni. Ein Dekret beruft den ge­setzgebenden Körper zu einer außerordentlichen Sitzung aus den 28. Juni, um die Vollmachten zu prüfen. Der Senat ist nicht einberufen. Heute Abend fanden neue Zusammenrottungen auf den Boulevards und im Faubvurg Montmartre statt. Man lärmte und fang die Marseillaise. Die Polizei und die Garde von Paris waren in voller Thätigkeit. Die Läden und die Cafö's waren geschlossen. Erst als Eavallerie die Boulevards entlang ritt, zerstreute sich die Menge auf die Aufforderung der Tam­bours. Bis auf Gruppen in den den Boulevards benachbarten Straßen war die Ruhe um Mitternacht wieder hergestellt.

Vermischtes.

Gießen, lo. Juni. Unser gestern verflossener Mittwoch war ein äußerst lebhafter Tag für uns. es war der Geburts­tag unseis allverehrt.n Landesherrn, welcher ohne die ohnehin lebhafte Beiheiligung, noch an Lebhaftigkeit i urch einen zufällig hierauf fallenden Markt und die hierdurch von allen Seiten herbeistiöinende Landbevölkerung, gewonnen hatte. Des Mor gens frühe weckte uns die anerkennenewerthe Reveille unserer hiesigen Regimrntsmusik, später ertönte die schöne Hymne vom Thurme herab, worauf um 9 Uhr der Gottesdienst in der Stadlkirche begann, welcher um 10 Uhr Beendigung fand. Für Mittags war, wie gewöhnlich an diesem hohen Tage, ein Festessen veranstaltet, was unter zahlreicher Betheiligung im Zinßer'scken Garten abgebalten wurde und in gemuthlicher und gehobener Stimmung endete. Gleichfalls war für das Militär der Hohe Tag ein Festtag, indem für dasselbe, welches sich für die Ausschmückung der Kaserne *bie größte Muhe gege­ben, ein Festessen in dieser bereitet wurde. Zur Mittagszeit gewährte man in der Thal wahre Eolounen von Braten nach der ($aferne wandern, wie würzig war der Dust in den Straßen, und wie mag wohl dieser mand.'em Marktbesucher den Gaumen lüstern gemacht, aber auch den Gedanken beigebracht haben, daß eS doch unter dem Militär nicht gar ,o schlimm fein müsse, besonders, wenn wie gestern, statt wie im veifloffenen Jahre Bier, einem jeden einzelnen Mann ein Schoppen Wein verabreicht wurde. So endete der schöne Tag, und kann Einsender diese- bei dem sonst so schön gemachten Eindruck nur bedauern, daß die hiesigen Weingeschäfte bei dem gewiß nicht unwesentlichen Bezüge des Weins von auswärts, nicht mit zu concurriren Gelegenheit finden konnten, was gewiß nur dem Giuude znzufchreiben sein dürfte, daß man von der Lei­stungsfähigkeit hi.siger Geschälte gleicher Gattung nicht genü­gende Ueberzeilgung gewonnen hatte.

Darmstadt, 5. 3uni. Das gestern erschienene Regie­rungsblatt Nr. 20. enthält:

1. Verordnung vom 19. Mai, laut welcher die Bestim­mungen de- Norddeutschen Bundesgesetzes vom 8. Juli 1868, die Besteuerung deö Branntweins in ver­schiedenen zum Norddeutschen Bund gehörenden Staaten und GebietStheilen betreffend, welche für die zum Norddeutschen Bunde gehörigen Thrile deS GroßherzogthrrmS mit dem 1. Juli 1 869 in Wiikfamkeit tritt, von dem gleichen Tage an auch in den übrigen Th« ilen deS Großherzog- thums in Kraft treten.

II. Verordnung von demselben Datum, die Besteuern ng des Biers betr. Der Tenor derselben lautet:

§. 1 Vom 1. Juli 1869 wird die UebergangSabgabe vom Bier nur noch erhoben bei der (Einfuhr von Bier aus Baiern, Württemberg, Baden und den Hohenzollern'fchen Lan­den. Von dem gleichen Zeitpunkt an kann die Steuerrückver­gütung für ausgeführtes Bier nur noch gewährt werden bei der Ausfuhr nach vorgenannten Ländern und nach Ländern, welche nicht zum Zollverein gehören.

§. 2. Die Vorschriften über den Transport, die Ver- fendung und Einlage steuerpflichtiger Getränke im Abschnitt VI der Verordnung vom 19. Deeemder 1857, tue Erhebung und Eontrolirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend, finden bezüglich des BierS vom 1. Juli 1869 nur noch An. Wendung bei der Einfuhr von Bier aus Baiern. Württemberg, Baden und den Hohenzollern'fchen Landen, und bei der Aus­

fuhr von Bier nach diesen Ländern und nach Ländern, die nicht zum Zollverein gehören.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Fj, nanzen, die Besteuerung des Branntweins betr.

Die auf Preußische Währung und auf Preußisches Gemäß fick beziehenden Vorschriften des unter I angeführten Gesetze» finden auf die Währung und das Gemäß, welche im Groß- herzogthnm bestehen, folgende Anwendung:

1) Die Maischbottichsteuer wird mit 18'/2 Kreuzer für |ebe 20 Hessische MaaS des Rauminhalts der Maisch, bottiche und für jede Einmaischung erhoben.

Von landwirthschastlichen Brennereien, welche nur in dem Zeitraum vom 1. November bis 16. Mai, diesen Tag mit eingeschlossen, im Betrieb sind, in dem vorhergegangenen Som- merhalbjahre ganz geruht haben, nur selbst gew. nnene Erzeug­nisse verwenden und an einem Tage über' 500 Hessische Maas Bottichraum bemaischen, sollen jedoch nur 15'/2 Kreuzer für jede 20 Hessische Maas Maischraum er­hoben werden.

2) An Branntwein-Materialsteuer wird entrichtet:

a) für je 20 Hessisch MaaS eingestampfte Weintre­ber, Kernobst oder auch Treber von Kerbobst und Beerenfruch, ten aller Art 8/7 Kreuzer;

b) für je 2 0 Hessische Maas Trauben - oder Obst­wein, Weinhefen und Steinobst 162,7 Kreuzer;

c) bei andern nicht mehligen Stoffen, welche zur Brannt- weinerzeugung verwendet werden möchten, wird die Steuer nach Verhälsiiiß der Ausbeute und nach dem Normalsatze von

Kreuzer für die Hessische Maas Branntwein zu 50 Procrnt Alkoholstärke nach dem Alkoholometer von TralleS festgesetzt werden.

3) Die Steuerrückvergütung, welche bei der Ausfuhr von Branntwein gewährt wird, beträgt 7 fl. 283/10 fr. für die Hessische Ohm zu 50 Procent Alkohol nach TralleS.

4) Der gesammte Rauminhalt, welcher für jedes der im § 6 des Norddeutschen Bundesgesetzes bezeichneten Geräthe in der daselbst vvrgeschriebenen Nachweisung genau und vollstän­dig angegeben sein muß, ist in Hessischen Maßen aus. zudrücken.

5) Für jeden zur Einmaischung bestimmten Tag darf nicht unter 3 4 0 Hessische Maas Maischraum angemeldet wer­den, auch sind kleinere Maischbottiche als von 1 70 Hessische Maas Inhalt nicht zulässig.

6) Wer in einem Jahre nicht mehr als 5 00 Hessische Maas Stoffe der oben unter 2a bezeichneten Art oder 240 Hessische Maas der unter 2b bezeichneten Art zu Brannt­wein verwenden kann oder will, muß diesen Borrath innerhalb eines Kalendermonats abbrennen, auch darf überhaupt nicht weniger als beziehungsweise 500 und 240 Maas für einen Monat angemeldet werden.

IV. Verordnung, die Benutzung des fiskalischen Winter­hafens bei Worms durch Private betr.

V. Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage zur Be Breitling von Wegbau und sonstigen Kosten für lb69/71 in der Gemarkung Unterbiebad), Kreises Büdingen, betr.

Berlin. DieBert. Börsenztg." berichtet über ein neues submarines Dampfschiff, daö in größerem Modell von Otto Vogel in der Herstellung begriffen, vorn königl. Marineinini- fterium für lebensfähig und ausführbar eifannt fein soll. Stark gepanzert, trägt das vollständig vom Wasser bedeckte Schiff auf feinem Deck ein langes, kugelfestes Gewölbe, das eine cvlossale Widerstandsfähigkeit besitzt, welche durch die in diesem Gewölbe aufgestellten schweren Geschütze daS Fahrzeug als respectables Panzerschiff erscheinen läßt. Seine Kampf- tstchtigkeit wird durch die Manövrirfähigkeit bedeutend gestei­gert. . Die Eonstruction erlaubt diesem Schiffe, so oft es die Umstände erfordern, schnell unter Wasser zu sinken, auch unter diesem mit Hülfe der Dampfmaschine zu fahren, die Kessel also fortzufeuern, mit Torpedos rind unterseeischen Geschützen den Feind anzugreifen und dann schnell wieder zu steigen. Es kann dieses Schiff ferner zur Zeit eines Sturmes untef* dem Bereiche der Wellen ausharren und dann emporsteigen. Um diese Erfindung in feiner allseitigen Berwerthung dem königl. Marineministerium vorzufuhren, hat Herr Vogel nach Vollen­dung der zahlreichen und kostspieligen Versuche den Bau eines eisernen Modellschiffes begonnen, welches 24 englische Fuß lang, mit einer vierpserdkräftigen Dampfmaschine versehen, und mit Torpedos und einem von Krupp dazu geschenkten Guß- stahlhinterlader für Unteiwasserangriffe ausgerüstet wird. Die­ses Schiff wird baldigst vollendet werden.

Nauheim. Am 20. und 21. d. M. wird dahier das 8. Sängerfest drö LahnlhalsängerbundeS abgehalten. Schon feit einigen Wochen ist das Localcomitv mit den Vorbereitungen zu genanntem Feste beschäftigt und wir glauben, daß dasselbe ganz richtig handelt, wenn eS den das Fest besuchenden Sän­gern und Nichtsängern mehr zu bieten sucht, als man dieß bisher bei ähnlichen Festen gewohnt war; man berücksichtigt dabei namentlich in sehr anerkennender Werse, daß das Fest gerade in die Zeit fällt, in der Nauheim von einem etwas verwöhnten Kiirpubliknm an gefüllt ist, und hofft auch besten Ansprüche zu befiirbigen. Tas sogen, provisorische KmhauS wird zur Festhalle, sowie der um dasselbe herumliegenbe Theil deS Parkes zu einem geräumigen Festplatze hergerichtet und sind die bezüglichen Arbeiten bereits begonnen. Das Fest­programm wird ungefähr folgendes bieten: Sonntag Mor­gens gegen 9 Uhr Empfang und Begrüßung der Sänger auf dem Festplatze, 11 Uhr Generalprobe; Nachmittags 3 Uhr Jest- zug durch die Stadt und unmittelbar nach diesem Eoncert in der Festhalle unter Leitung des Herrn Eapellmeister E. Neumann von hier und des rühmlichst bekannten Liedercomponisten H. Need au« Frankfurt. Abends 7 Uhs Ball in der Festhalle und auf dem Festplatz. Am 21. Morgens 6 Uhr TageSreveille, nm 7 Uhr Spaziergang anf den Johannisberg um 11 Uhr Sän­gertag auf dem Teich Haus. Nachmittags 3 Uhr Volksbelusti­gung auf dem Festplatz. Abends 7 Uhr Ball und um 9 Uhr Feuerwerk und bengalische Beleuchtung auf dem Johannisberg. auSgefuhrt von Herrn Vidacovich aus Höchst. AIS Fest- musik ist die Wehlarer Jägermusik engagirt. und für das Eon­cert wird dieselbe durch die hiesige Kureapelle dis auf 60 Mann verstärkt. Nach den bereits vorliegenden Anmeldun­gen dürfen wir auf eine bedeutende Zahl Besucher rechnen. Die artiven Säuger werden bei der hiesigen Einwohnerschaft, von der daS Eomrtä in bereitwilligster Weise unterstützt wird, einquartirt.

Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Giessen.