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Gjchmer Aiyeiger.

Erscheint w»ch«Mch drei­mal . Dienstag-, Donner­stags nnd SamstagS. Expedition: Taxzleiberg

Itt. B. Nr. 1.

Mnzeige- und Mmtsölatt für den Kreis Kielen.

Nr. 5. Dienstag den 12. Januar 186®.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Wehrpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Nord­deutschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. .21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §. §. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis zum 1. Februar f. I. bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Der Meldung sind beizufügen.-

a. ein Geburtszeugniß (Taufschein) ;

b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, . beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizeiobrigkeit auszustellen ist.

Der Nachweis der Qualifikation kann durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden und ist in beiden Fällen bei Verlust des Anspruchs auf die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst vor dem 1. April desjenigen Kalenderjahres zu erbringen, in welchem der Betreffende'das 20. Lebensjahr vollendet.

Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu verbleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in beglaubigter Abschrift einzusendcn.

Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften oder verspäteter Einreichung des Gesuchs wird der Anmeldung keine Folge gegeben.

Die Prüfung derjenigen Wehrpflichtigen, welche nicht schon vorher ihre Berechtigungsscheine erhalten haben, findet dahier im Locale der Handwcrkerschule Kirch­straße Nr. 22 statt und zwar:

für diejenigen aus der Provinz Starkenburg

D i c n ft a g d e n 2. M ä r z k. I.

für diejenigen aus den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen

Mittwoch den 3. März k. I.

für diejenigen aus den drei Provinzen, welche im Jahre 1852 geboren sind,

Donner st ag den 4. März k. I. , jedesmal von Morgens 8 Uhr an.

Eine specielle Vorladung erfolgt nicht.

Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatz-Behörden dritter Instanz wieder ver­liehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war oder vermöge seiner Loos-Nummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfellsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Commission zu richten.

Darmstadt, den 28. December 1868. Großherzogliche Prüflings-Commisiion für einjährig Freiwillige.

v. Grolman. Strecker.

B e k a n ii t m a ch u n g.

Betreffend: Das Kreis-Ersatz-Geschäft für das Jahr 1869.

Wir fordern alle im Jahr 1849 geborenen Militärpflichtigen, sowie Diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder bei der vorjährigen Musterung zurückgestellt worden sind und entweder im Kreise ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymna­siasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar l. I. hei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht ge­boren sind, ihren Geburtsschein vorzulegen, widrigenfalls sie von der Loosziehung ausgeschlossen und ihre etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militär­dienst nicht berücksichtigt werden würden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vorniünder, Lehr-, Brod- und Fahrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Von den Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises ist vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.

Gießen, den 6. Januar 1869. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Kekul 6, Kreisassessor.

Bekanntmachung.

Carolina Süffel, ein HjährtgeS Kind von Lich, wird seit dem 4. d. Mts. vermißt.

Dasselbe hat blonde Haare, blaue Augen, stumpfe Nase und trug goldene Ohrringe mit blauen Steinchen, eine schwarze roth eingefaßte Capuze, ein braunes Beiderwandkleid, neue Schnürschuhe, hellgraue Strümpfe und ein veilchenblaues Halstuch.

Die betreffenden Behörden werden ersucht, geeignet scheinende Nachforschungen anzustellen und deren Ergebniß uns mitzutheilen.

Gießen, den 8. Januar 1869. Großherzogliches Kreisamt Gießen,

In Verhinderung des Kreisraths:

Gros, Kreisassessor.

Bekanntmach u ii g.

Die Stelle eines Bezirksbauaufsehers für den Bezirk Alsfeld ist erledigt'und alsbald wieder zu besetzen. Der Gehalt beträgt 350 fl. per Jahr. Bewerber wollen sich bis 1. Februar l. I. bei uns melden.

Alsfeld, den 2. Januar 1869. Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.

Frölich.

Gefundene G e g e n ft a n d e :

Eine Partie blaugrau Wollengarn, ein blau und weiß gehäkeltes Kopftüchelchen und eine kleine päpstliche Medaille.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 9. Januar 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

In der Hausflur des hiesigen Postgebäudes sind

ein Waschseil (am 7. December) und ein alter baumwollener Regenschirm (am 5. d. Mts.) gefunden worden. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich baldigst zu melden.

Gießen, den 9- Januar 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Besondere Bekanntmachungen.

220) Die Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro IV, Quartal 1868 können in den ersten 8 Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden.

Zahltage: Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Gießen, am 8. Januar 1869. Der Stadt-Rentmeister:

Enders.