Geschäfts - Verlegung.
3637) Die Samenhandlung habe ich am ZZ Mai ans meinem früheren Locale, Wallthorstraße, in das Haus des Herrn Ferber neben dem Rathhause verlegt, was ich meinen geehrten Kunden anzuzeigen mir erlaube. Carl Deines.
I Photographische Portraits re
Del-, Pastell-, Aquarell-, Miniaturgemälde, Stiche rc. ic., wenn auch noch 12,oder sonst beschädigt, werden aus's Vollkommenste wie neu hergestellt (re- rouchirt) und m beliebiger Größe und Anzahl vervielfältigt durch
H. Perger, Photograph und Maler in Gießen.
Gesangverein ,,H armem e."
0oOÄ.Montag den25. Mai, Abends 8Uhr:
Versammlung
im Locale des Herrn Wirth Bramm.
Der Vorstand.
3643) In einem Eisen- und Colonial- waaren - Geschäfte ist eine Lehrliugsstcllc offen; Kost und Wohnung im Hause. Wo? sagt die Exped. d. Blrts. _________
3579) Ein Junge kann in die Lehre treten bei H. Brauburger, Lackirer.
. 9,n Frauen und Jungfrauen in Gießen.
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„M°.1, d,,sM- w M d.- ÄUt'rat"in fiir »«ntaPMe im Gr°Her,ogihum Hessen
^.„Zusammenwirken mit dem genannten Vereine die Militärverwaltung in der Pflege verwundeter und kranker Soldaten durch solchen Personen, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind und welche in Folge dessen Mangel
, ^n, wahrend der Abwesenheit ihrer Ernährer eine Beihülfe für ihr Fortkommen zuzuwcnden; °
* 9?1,Sil^et>Cn6ititen nb-t?'9cn Vorbereitungen für die freiwillige Hülfsthätigkeit in einem künftigen Kriegsfall zu treffen, namentlich durch u ««ft« U UW ÄKS
E- leuchtet ein, wie Wichtig in diesen beiden Beziehungen eine geordnete Vereinsthätigkeit ist, indem einestheils in Krieqsreiten für die Notbwendiakeit raschen und umsichtigen Einschreitens durch einen solchen Verein die Vorbereitungen getroffen, die Wege gebahnt, die erforderlichen Ubta
auderntheils die Krankenpflege auch tn gewöhnlichen Zeiten erfahrungsgemäß vielfach nicht den Bedürfnissen entflicht, und selbst für bemittelte Kranke um niese« schw/?/s?m? ^u-er, last unutöglich wird, Krankenpfleger oder Krankenpflegerinnen zu finden, welche den Willen und die Befähigung haben,
dieses schwere Amt zum Wohl der Kranken zu versehen. Wenn auch in letzterer Beziehung durch die Diakonissinnen und barmherriaen Schwestern viel unendlick vie Gute- gesttf et worden ist, so reicht dies doch nicht aus; auch sind nicht alle Männer und Frauen, welche die 9feig^g Z dieKranken!
zu edernrn und als Leoensberuf oder vorübergehend (während der durch Seuchen oder den Krieg geschaffenen Nothzuständc) ausruüben üi der Laae stck von ihren Familien und Haus ichen Beziehungen ganz zu trennen und in eine der bestehenden Genossens^ften für die 8 ' W
der hohen Wichtigkeit, welche den Bestrebungen des Vereins beizumessen ist, halten cö die unterzeichneten Frauen für ihre Pflicht einer ihnen ruaekom- m“ff°rticru"8 entsprechend zur Bildung eines Localvereins im Anschluß an den in Darmstadt gegründeten Verein einzuladen. Bei der stets bewährten Be-
Ä * w ’ 'n "6 s--u»°"ch- und «f rin« «!(„*«»« Erfolg dl-s,,
91118 bcn ®tatufcn tcs Bereins, welche bei sämmtlichen Unterzeichneten eingesehen werden können, heben wir insbesondere folgende Bestimmungen hervor: Die Mitglieder des Vereins sind entweder active oder inactive.
» i8e8 $fr Krankenpflege vollständig ausgebildete, durch das Central - Comit^ des Vereins mit einem Diplom 17) versehene
?nd Krstgsfällen vnpflichttt ^" ^pflege den Bestimmungen der Statuten gemäß entweder als Lebensberuf ausübt, oder sich zur zeitweisen Aushülfc in Roth.
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Der Austritt aus dem Verein muß dem betreffenden Comitö oder einem Mitgliede desselben oder einem Geschäftsführer (§. 6 u. 9) schriftlich anaereiat werben. Der gezeichnete Beitrag wird alsdann nur noch für das Rechnungsjahr, innerhalb dessen der Austritt erfolgt, erhoben. . 0 J 0
§» 10.
b‘,c °''"gbhenben Geldbeiträge entweder selbstständig für Vereinszwecke verwenden, oder, falls sie hierzu nicht in der Lage sein sollten, solche an das Central-Comitä zur Verwendung für Vereinszwecke (vergl. §. 11) einsenden.
§. 13.
ftrauen und Jungfrauen, welche als active Mitglieder dem Vereine beitreten wollen, indem sie sich der Krankenpflege widmen zur Verfügung des Verein«, sei es: a. als Berufs Pflegerinnen, ' '
sei es:
b. in zeitweiser Aushülfe bei Roth, und Kriegsfällen —
können, sobald sie von dem Central-Comitä zu solchem Berufe geeignet befunden sind, auf Vereinskosten in der Krankenpflege ausgebildet werden.
iesel en üben die Krankenpflege nach den von dem Central-Comits deßhalb getroffenen Anordnungen ebensowohl bei Unvermögenden als bei Vermögenden aus.
Im Uebrigen sollen die Verhältnisse der Krailkenpflegerinnen nach folgenden Bestimmungen geordnet werden.
cm Maaßgabe der dem Verein zur Verfügung stehenden, durch Voranschlag nachgewieftnen oder im Laufe des Verwaltungsjahres auf außerordentlichen
“ r ^^achten Mitteln wird das Central-Comitä Sorge tragen zunächst dafür, daß durch genügende Ausbildung tüchtige Krankenpflegerinnen in möglichst großer Anzahl zur Verwendung bei eintretenden Fallen des Bedürfnisses gewonnen werden, demnach den Aufwand für solche Ausbildung regeln und weiter p.nnnrJ . ■ ,C? ! ®C.rU Ä9Crinne"Lö.l8baJb’ in Thätigkeit einzutrcten wünschen, ein den Leistungen entsprechendes, von Jahr zu Jahr festzustellendes
Honorar bewilligen, tote auch den tn Roth- und Kriegsfällen ausbelfenden Pflegerinnen eine entsprechende Schadloshaltung zu Theil werden lassen;
welche zur Zufriedenheit des Central-Comitos Dienste geleistet haben, wenn sie durch Krankheit ihrem Berufe entzogen werden, ge- nugende^Untnstutzung zuwenden, damit wie thunlich, ihnen auf die Dauer der Krankheit eine gesicherte Existenz gewährt sei.
3) für diejenigen, welche nach längerer Dienstleistung dessen vom Central-Comitä würdig befunden werden, auf eine entsprechende Altersversorgung Bedacht genommen werden, wofür dann trn eintretendcn Falle jedesmal eine, für laufende Bedürfnisse des Vereins nicht mehr anzugreifende Summe sicher zu stellen ist.
f Bmifspflegennnen ist es unbenommen, jederzeit aus dem Berufe zu treten, in welchem Falle die zugesagte Vergütung auch nur für die Dauer der wirklich geleisteten Dienste m Anspruch genommen werden kann.
« « 6entra(/So"1itü im Einverständniß mit den Geschäftsführern zu, durch Kündigung das mit einer Pflegerin eingegangene Verhältniß zu desselben ein^ Dienst nicht mehr^gdeistet ^würde^^ ^°nDrar tnin!?e^nS no$ ein Vierteljahr, von der Kündigung an gerechnet, gezahlt werden, wenn auch innerhalb h Diejenigen 5^e9erinnen, welche auf Vereinskosten ausgebildet worden sind, ohne die Ausübung der Krankenpflege zu ihrem Lebensberufe zu machen, n tem Ccerein in Ces Kriegs oder gemeiner Roth, wie auch bei etwa sonst zeitweilig hervortretenden besonders dringendem Bedürfnisse zur Ber- ugung stellen. In diesem Fall wird der Verein für ihre Schadloshaltung Sorge tragen."
, 1T. '?.er ^estalverein zu Darmstadt hat bis jetzt die Ausbildung von fünf Damen in der Krankenpflege vermittelt, von welchen zwei in dem Krankenhaus Bethanien er in un eine tritte in dem städtischen Hospital zu Darmstadt ihre Ausbildung bereits vollendet haben, während zwei andere Damen zu Darmstadt und nz gegenwärtig die Krankenpflege erlernen; derselbe wirb voraussichtlich in nächster Zeit noch eine größere Anzahl von active» Mitgliedern aufnehmen können.
h . n*ere Bitte geht nun zunächst dahin, daß recht viele Frauen und Jungfrauen hiesiger Stadt ihren Beitritt zum Verein als inactive Mitglieder erklären llch zur Zahlung emes jährlichen Beitrags von 36 kr. verpflichten möchten. Von der größeren oder geringen Zahl der Beitritts-Erklärungen hängt es ab, o von dem hiesigen Zweigverein selbstständig die Ausbildung von Krankenpflegerinnen bewirkt werden kann, oder ob cs zweckmäßiger erscheint, die eingehenden eitrage an das Eentral-Comito in Darmstadt zu senden. Wir werden in der Kürze Einzeichnungslisten circuliren lassen, und alsdann eine Generalversammlung auer inactiven Mitglieder veranlassen, in welcher der Verein definitiv constituirt, über Annahme der Statuten Beschluß gefaßt, und der Vorstand gewählt wird.
re.j wissen wir, daß die Wohlthätigkeit vielfach in Anspruch genommen und daß manche Familie durch die schwere Noth der Zeit gedrückt wird, also daß der Elfer, zum Wohl der Mitmenschen mitzuwirken, zu erkalten droht. Dennoch wagen wir unsere Bitte; gilt es doch der Sorge für die unglücklichsten unserer Bruder und Schwestern, für die Kranken, welchen durch sorgsame Pflege oft mehr geholfen wird, als durch Geldunterstützungen. Der jährliche Beitrag ist gering, der Segen, welcher damit in geordneter Vereinsthätigkeit gestiftet werden kann, ist groß, und er wird auch dem von uns gespendeten Scherflein nicht fehlen.
Gießen, den 11. Mai 1868. Frau I. Gail. Frau Provinzialdirector Goldman». Frau Homderger. Frau Pfarrer Landman».
Frau HofgerichtSrath von Lepel. Frau Bürgermeister Vogt. Frau Geh. Medicinalrath Wernher.
- ___ Frau Professor Wilbrand.
*) Für Darmstadt ist der ordentliche Jahresbeitrag vom Central-Comite auf 36 kr. festgestellt worden.


