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Gjtßmer Anzeiger
Erscheint wöchentlich vrer- mal Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Cauzlcibcrg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
Nr. 121, Dienstag den 13. October 1808.
Amtliche Bek<rn»tm«»ch»ngen.
Gießen, am 10. Drtober 1868.
Betreffend: Die Beitreibung der Coinmunal-Jntraden-
Das
Groß herzogliche K r riss int Gießen
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die GroHeyvgiichen Bürgermeijiereiell und Gemeinde-Einnehmer des Greifes.
Unsere Verfügung vom 12. v. Mts. (Nr. 111 des AnzeigeblaM) bringen wir bei Denjenigen von Ihnen, welche mit der Erledi
gung noch im Rückstände sind, in Erinnerung.
Dr. G o l d m a n n.
Bekanntmachung.
Heinrich Vogel V. zu Staufenberg wurde zum Bürgermeister und Johannes Fischer I. daselbst zum Beigeordneten ernannt. Gießen, den 6. October 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
Bekannt m.a ch u n g,
Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach im Winter I868/69 betreffend.
Indem ich die nachstehende Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des Provinzial-Vereins veröffentliche, bringe ich zugleich zur allgemeinen Kenntniß, daß der land- wirthschaftliche Bezirks-Verein für den Kreis Gießen zur Unterstützung zweier Hufschmiede des Kreises Gießen, welche den Unterricht in Butzbach im Winter iS68/® besuchen und gute Zeugnisse über ihren Fleiß und die Erfolge des Unterrichts beibringen, den Betrag von 30 fl. (15 fl. für Jeden) bestimmt hat-
Diejenigen, welche sich um diese Unterstützung bewerben wollen, haben dies vor Beginn-des Unterrichts bei dem Unterzeichneten anzuzcigen, und nach dem Schluß desselben ihre Zeugnisse vorzulegen. Die ersten Anmeldungen genießen den Vorzug.
Gießen, den 8. October 1868. Der Director des landw- Bezuls-Mreins für den Kreis Gießen: <-
Dr. G o l d m a n n.
Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach lS68/69.
Der Unterricht im Hufbeschlag pro 186S/69 wird am Montag den 16. November d. I. zu Butzbach beginnen. Junge Schmiede aus Oberhessen, die an demselben Theil zu nehmen wünschen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntuisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in Butzbach gehörig auszuweisen.
Der Unterricht selbst wird unentgeltlich crtheilt; dagegen haben die Theilnehmer an demselben, insoweit sie die Mittel dazu besitzen, für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen; es werden aber Einrichtungen getroffen, daß der letztere möglichst billig zu stehen kommt-
Unbemittelte müssen sich mit Unterstützungsgesuchen an den Vorstand des landw- Bezirks-Vereins wenden, da Seitens des Provinzial-Vereins für derartige Unterstützungen keine Mittel verwilligt sind. 1
Der Unterricht wird ungefähr 2*/2 Monat dauern.
Laubach, den 28. September 1868. Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Die Generaiversammlunq des landw. Vereins von Oberhessen
soll Montag den 26. October, Vormittags 10 Uhr, zu Butzbach im Gasthause zum Hessischen Hofe abgehalten werden, zu welcher der Unterzeichnete die Mitglieder des Vereins, sowie alle Freunde der Landwirthschaft hierdurch ergebenst einladet.
Nach der statutenmäßigen Rechenschaftsablage sollen folgende Fragen zur Verhandlung kommen:
1. In welcher Weise kann der Verein mit Erfolg für Förderung des Fortbildungs-Unterrichts wirksam sein?
2. Ist die Betheiligung der oberhessischen Branntweinbrenner an der Agitation für Einführung der Fabrikstcucr bei Branntwein angezeigt, und welchen Erfolg darf man sich von derselben versprechen?
3. Erklärt sich die Versammlung einverstanden mit den bei der Generalversammlung der landw. Vereine des Großherzogthums zu Darmstadt in diesem Jahre bezüglich der Förderung der Zusammenlegung der Grundstücke gefaßten Beschlüsse? (Viele „Die Zusammenlegung der Grundstücke von Dr. Adolph Krämer pag. 86 bis 94.")
4. Ist die Ausdehnung der Starkenburger Viehassecuranzgesellschaft auf das ganze Großherzogthum wünschenswerth?
5. lieber Trockenfütterung im Sommer.
6. Ist es rathsam, auf Hebung der Federviehzucht hinzuwirken, die in Frankreich mit so großen Erfolgen betrieben wird?
7. Welche Wünsche liegen für Ausstellung des nächstjährigen Vercinsbudget vor?
8. Bestimmungen des Ortes für Abhaltung der nächstjährigen Generalversammlung.
Nach §. 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, dies vor Beginn derselben dem Präsidenten anzeigen; schriftliche Mitthcilungen für die Versammlung müssen dem Präsidium wenigstens einige Tage vorher gemacht werden.
Laubach, am 29. September 1868. Der Präsident des landw. Vereins für Oberhessen:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Besomdere Bekanntmachungen
7293) Die nachverzeichueieu am 1. d. Mts. fällig gewesenen städtischen Gelder:
1) die Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro III. Quartal 1868,
2) das III. Ziel Communal-Steuer,
3) Holzsteiggelder,
4) Heugrasgelder, können in den ersten 8 Tagen an den Zahltagen Dienstag, .Donnerstag und Samstag ohne Kosten zur hiesigen Stadt-Kasse bezahlt werden. Sodann dient Denjenigen, welche ans die Aufforderung durch die Schelle mit dem Schulgeld des II. Quartals noch im Rückstände sind, zur weiteren Nachricht, daß dieselben in der oben angegebenen Zeit gleichfalls noch ohne Kosten bezahlen können.
Gießen, den 6. October 1868. Der Stadt-Rentmeister:
Enders.
Die Besetzung von zwei Feldschützen- stellen bei der Stadt Gießen.
7432) Für obige Stellen wird hiermit Coucurrenz eröffnet und bemerkt, daß mit der Stelle ein Gehalt von 250 fl. verbunden ist, daß jeder Schütze alle zwei Jahre Rock, Hosen und Mütze erhält und daß seine An-
7341) Das Verzeichnis) der Culiur-Ver-
zeigegcbühren 20 bis 25 fl. jährlich betra
gen können.
Anmeldungen um
neu 8 Tagen einzureichen.
ändcrunaen vom 1. August 1867 bis dahin ......... ö._______ diese Stellen sind bin- 1868 und das Verzeichnitz der seit der letzten n 8 Tagen cinzureichen. Steuerregulirung ganz neu erbauten, sowie
, \ n . qpq der durch Bauveründerungen im Werthe
Gießen, den J- Otte Bei k68. .erhöhten oder verminderten und der ganz
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen abgegangenen Wohnhäuser und Gewerbs- Vogt- I Anlagen, liegt vier Wochen lang auf dem
Bureau Großhcrzoglichen Ortsgerichts offen und sind etwaige Reclamationen hiergegen bei uns vorzubringen-
Gießen, den 24. September 1868.
Großherzogkiches Ortsgericht Gießen. Ebel.


