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für die Provinzialhanptstadt Gießen. (Amkblall hcs Zimses fließen.)
®rf<f)dnt wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. de« vorschriftsmäßigen Postauischlag« 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bet der Erpedition (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).
•)£>♦ Mittwoch den 27. November 1SG7.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
JSe|oiii)ere ReKaniltmachungett.
Berlin, den 15. November 1867.
Bekanntmachung.
Die Privot-Brieffendungen an Personen der Preußischen Schiffobesatznngen im Auslande betreffend.
4321) Bei dem Hvf-Post-Amte in Berlin ist ein Marine-Posi-Büreau in Wirksamkeit getreten, wcläeS die bei den einzelnen Landes-Postanstalten aufgeliefertcn Briese an Personen der Preußischen SchiffS-B e- satzungen im Auslande zu sammeln und demnächst nach dem Bestimmungsorte zu befördern hat.
Die gedachten Briespostsendungen werden zu dem Zwecke von der Postanstalt, bei welcher die Auflieferung Seitens des Ab- fenderS stattfindet, dem Marine-Post-Büreau in Berlin überwiesen. Don dem Marine-Post-Bureau erfolgt die Weitersendung der in Rede stehenden Briefe nach dem Auslande am 1. und 15. eines jeden Monats.
Kür gewöhnliche Privatbriefe — bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich — aus der Heimath an Personen der Schiffs-Besatzungen im Auslande besteht ein ermäßigtes Porto.
Es wird erhoben:
B. für einen Brief, bis zum Gewichte von 4 Loth incl., an Ober-Steuerleute und Steuerleute, Ober-Feuerwerker und Feuerwerker, Ober-Bootsleute und Bootsleute, Ober-Maschinisten und Maschinisten, Ober-Meister und Meister, Feldwebel, Ser- Kadetten, 'Stabs-Wachtmeister, Steuermanns-Maoten , Feuerwerks-Maaten, Bootsmanns-Maaten, Maschinisten - Maaten, Meisters-Maaten, Ober-Lazareth-Gchülfen und Lazareth-Gehülsen, Stabs-Sergeanten, Kadetten, Matrosen, Schiffsjungen, Maschinisten-Applicanlcn, Heizer, Handwerker und Untcr-Lazarcth-Gehülfen, sowie an die bei der Marine im Dienste stehenden Militair-Personcn vom Feldwebel abwärts
bis auf Weiteres der Betrag von. 3 Sgr.,
B. für einen Brief, bis zum Gewichte von 4 Loth incl., an Offiziere und die int Offiziersrang stehenden Marine-Beamten bis auf Weiteres der Betrag von 6 Sgr.
Die Adresse der Briefe, für welche die vorstehend bezeichnete Porto-Ermäßigung in Anspruch genommen wird, muß enthalten: a. den Grad und Dicnst-Charactcr des Adressaten oder das Amt, welches derselbe in der Marine-Verwaltung bekleidet, b. die Angabe:
„an Bord Seiner Majestät Schiff (Name des Schiffes) per Adresse d es Königlichen Hof-Pvst-AmtS in Berlin."
Die Berichtigung des vorgedachten Betrages muß bei der Post-Anstalt am Aufgabeorte erfolgen.
Die in Rede stehenden Briese unterliegen somit, in Ansehung dieses Betrags, dem Franco-Zwange.
Recommantirte Briefe, ferner Geld- und Packetsendungcn sind von der gedachten BesörderungSweise und Porto-Ermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden Briefsenkungen.
General-Post-Amt.
• von Philipsborn.
4230) Zufolge Erlasses des Herrn JustizministcrS vom 12. v. Mts. ist genehmigt worden, daß in Rodheim monatlich ein Gerichtstag von je zweitägiger Dauer abgehalten werde.
Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Gerichtstage in dem Ge- mcindehause wie seither statlfinden werden, und zwar jedesmal Freitags und Samstags.
Die Gerichtstage werden auf folgende Tage festgesetzt:
1 8 6 7.
November: 29. und 30., Dccembcr: 20. und 21.
1 8 6 8.
Januar: 24. und 25., Februar: 21. und 22.,
März: 20. und 21., April: 17. und 18., Mai: 15. und 16., Juni: 12. und 13., Juli: 10. und 11., August: 7. und 8., September: 4. und 5, Octobcr: 2. und 3., November: 6. und 7.
Die Gerichtstags-Commission hat für die Dauer der Gerichtstage die Kompetenz des Amtsrichters. Auf den Gerichtstagen können nur. solche Angelegenheiten erledigt werten, welche ohne erhebliche Belästigung ty: Ge- richtsangesessencn nicht an den eigentlichen Sitz des Gerichts vciwiesen werden können.
Proceßverhaydlungen gehören nur dann
vor die Gerichtstags - Commission, wenn sämmtliche streitenden Thcile im Bezirke derselben wohnen.
Processe, in welchen sich eine der Parteien durch einen Rechtsanwalt am Sitze des Gerichts vertreten läßt, bleiben von der Verhandlung am Gerichtstage ausgeschlossen.
Gladenbach, am 9. November 1867.
Königliches Amtsgericht Gladenbach.
Abtheilung L
Klingelhöffer.
(ßbictaCCaÖung.
3658) Nachdem Großherzogliches Hofgericht dahier über das um 3075 fl. 31 fr. überschuldete Vermögen des Schaafhänblers


