Ausgabe 
27.12.1867
 
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für die Provinzialhanptstadt Gießen. (Amkblall hcs Zimses fließen.)

®rf<f)dnt wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. de« vorschrifts­mäßigen Postauischlag« 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bet der Erpedition (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).

)£> Mittwoch den 27. November 1SG7.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

JSe|oiii)ere ReKaniltmachungett.

Berlin, den 15. November 1867.

Bekanntmachung.

Die Privot-Brieffendungen an Personen der Preußischen Schiffobesatznngen im Auslande betreffend.

4321) Bei dem Hvf-Post-Amte in Berlin ist ein Marine-Posi-Büreau in Wirksamkeit getreten, wcläeS die bei den einzelnen Landes-Postanstalten aufgeliefertcn Briese an Personen der Preußischen SchiffS-B e- satzungen im Auslande zu sammeln und demnächst nach dem Bestimmungsorte zu befördern hat.

Die gedachten Briespostsendungen werden zu dem Zwecke von der Postanstalt, bei welcher die Auflieferung Seitens des Ab- fenderS stattfindet, dem Marine-Post-Büreau in Berlin überwiesen. Don dem Marine-Post-Bureau erfolgt die Weitersendung der in Rede stehenden Briefe nach dem Auslande am 1. und 15. eines jeden Monats.

Kür gewöhnliche Privatbriefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich aus der Heimath an Personen der Schiffs-Besatzungen im Auslande besteht ein ermäßigtes Porto.

Es wird erhoben:

B. für einen Brief, bis zum Gewichte von 4 Loth incl., an Ober-Steuerleute und Steuerleute, Ober-Feuerwerker und Feuer­werker, Ober-Bootsleute und Bootsleute, Ober-Maschinisten und Maschinisten, Ober-Meister und Meister, Feldwebel, Ser- Kadetten, 'Stabs-Wachtmeister, Steuermanns-Maoten , Feuerwerks-Maaten, Bootsmanns-Maaten, Maschinisten - Maaten, Meisters-Maaten, Ober-Lazareth-Gchülfen und Lazareth-Gehülsen, Stabs-Sergeanten, Kadetten, Matrosen, Schiffsjungen, Maschinisten-Applicanlcn, Heizer, Handwerker und Untcr-Lazarcth-Gehülfen, sowie an die bei der Marine im Dienste stehen­den Militair-Personcn vom Feldwebel abwärts

bis auf Weiteres der Betrag von. 3 Sgr.,

B. für einen Brief, bis zum Gewichte von 4 Loth incl., an Offiziere und die int Offiziersrang stehenden Marine-Beamten bis auf Weiteres der Betrag von 6 Sgr.

Die Adresse der Briefe, für welche die vorstehend bezeichnete Porto-Ermäßigung in Anspruch genommen wird, muß enthalten: a. den Grad und Dicnst-Charactcr des Adressaten oder das Amt, welches derselbe in der Marine-Verwaltung bekleidet, b. die Angabe:

an Bord Seiner Majestät Schiff (Name des Schiffes) per Adresse d es Königlichen Hof-Pvst-AmtS in Berlin."

Die Berichtigung des vorgedachten Betrages muß bei der Post-Anstalt am Aufgabeorte erfolgen.

Die in Rede stehenden Briese unterliegen somit, in Ansehung dieses Betrags, dem Franco-Zwange.

Recommantirte Briefe, ferner Geld- und Packetsendungcn sind von der gedachten BesörderungSweise und Porto-Ermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden Briefsenkungen.

General-Post-Amt.

von Philipsborn.

4230) Zufolge Erlasses des Herrn JustizministcrS vom 12. v. Mts. ist genehmigt worden, daß in Rodheim monatlich ein Ge­richtstag von je zweitägiger Dauer abge­halten werde.

Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Gerichtstage in dem Ge- mcindehause wie seither statlfinden werden, und zwar jedesmal Freitags und Samstags.

Die Gerichtstage werden auf folgende Tage festgesetzt:

1 8 6 7.

November: 29. und 30., Dccembcr: 20. und 21.

1 8 6 8.

Januar: 24. und 25., Februar: 21. und 22.,

März: 20. und 21., April: 17. und 18., Mai: 15. und 16., Juni: 12. und 13., Juli: 10. und 11., August: 7. und 8., September: 4. und 5, Octobcr: 2. und 3., November: 6. und 7.

Die Gerichtstags-Commission hat für die Dauer der Gerichtstage die Kompetenz des Amtsrichters. Auf den Gerichtstagen können nur. solche Angelegenheiten erledigt werten, welche ohne erhebliche Belästigung ty: Ge- richtsangesessencn nicht an den eigentlichen Sitz des Gerichts vciwiesen werden können.

Proceßverhaydlungen gehören nur dann

vor die Gerichtstags - Commission, wenn sämmtliche streitenden Thcile im Bezirke der­selben wohnen.

Processe, in welchen sich eine der Par­teien durch einen Rechtsanwalt am Sitze des Gerichts vertreten läßt, bleiben von der Verhandlung am Gerichtstage ausgeschlossen.

Gladenbach, am 9. November 1867.

Königliches Amtsgericht Gladenbach.

Abtheilung L

Klingelhöffer.

(ßbictaCCaÖung.

3658) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht dahier über das um 3075 fl. 31 fr. überschuldete Vermögen des Schaafhänblers