Rundschau.
Darmstadt/ den 22. November. Da« Regierungsblatt Nr. 45 enthält: I. Gesetz, die Erhebung einer Abgabe von Salz betressend.
II. Verordnung, die Ausführung Le« Gesetze« über die Erhebung einer Abgabe von Salz betreffend.
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Miniiierium« 6t« Innern, die amtliche Benennung der Dienst^ellen dec «krei« - Velecinärärjte betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigff ju bestimmen geruht, daß die Dienststellen der Kreis. Veterinärärzte von nun an di« amtliche Benennung „KreiS-Veterinärämter" zu führen haben.
IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Finanzministerium«, den Anschluß der Herzogthümer Holstein und Schleswig an den Zollverein betreffend.
V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamt« Heppenheim, die Erhebung einer weiteren Umlage zur Bestreitung der Flur- und ParcelleuvermeffungS- und sonstigen Kosten für 1866 68 in der Gemeinde Seehof, Kreises Heppenheim, betreffend.
VI. Eoncurrenz für: die katholische Schulstelle zu Neu-Bamberg, im Kreise Alzey, mit einem Gehalte von 300 st. nebst einer Vergütung von 30 st. für Heizung des Schulsaals.
(Hießen. Die „Darmst. Ztg." bringt folgende Erklärung: Die Einladung Frankreichs zur Theilnahine an einer Conferenz behufs definitiver Ordnnng der Römischen Frage ist auch an die Großherzoglich Hessische Regierung gelangt, und von dieser unbedingt angenommen worben. Gegenüber den Urtheilen gewisser Blätter freuen wir uns aufrichtig dieses Entschlnsies. Eine Regierung, wie die Großherzoglich Hessische, auf deren Gebiet 250,000 Katholiken wohnen, würde, unseres Erachtens, ihre Pflicht verkannt haben, wenn sie die ihr dargebotene Möglichkeit, ihre Stimme für das politische und religiöse Recht selbstständig zu erheben, zurückzewiesen hätte. Das Groß- herzogthurn Hessen befindet sich in einer anderen Lage, als Sachse». Seine südlich des Maines liegenden Provinzen, welchen die katholische Bevölkerung des Landes vorzugsweise ange- \ hört, bilden keine Bestandtheile des Norddeutschen Bundes. Es lag also für Hessen anch kein formeller Grund vor, sich durch einen anderen deutschen Staat auf den bevorstehenden Confe- ! renzen vertreten zu lassen. Bedingungen zu stellen, wie sie aus der politischen Situation anderer Regierungen sich erklären, dazu hatte Hessen wohl nicht die mindeste Veranlassung.
— — In Betreff der Conferenz tauchen jetzt Nachrichten auf,, welche ein Zustandekommen derselben möglich erscheinen lassen und soll von Seiten des französischen Cabinets jetzt München als Conferenzort vorgeschlagen sein. Eigenthümlicher Weise, lagt die „Krztg.", scheint auf Seite des römischen Stuhls jetzt mehr Geneigtheit zu sein, auf den Conferenz-Vorschlag ein- zngehen als früher. Während man doch zuerst Jeden von der Conferenz ausgeschlossen wissen wollte, welcher den Zustand von 1860 anerkannt hatte, gibt man jetzt der Conferenz die Auslegung , daß dieselbe sich überhaupt nur mit Italien und gar nicht mit Rom beschäftigen solle. Wie es scheint, hat der Kaiser Napoleon dem Römischen Stuhle weitere Garantieen gegeben und nach einem Telegramm würde in der Conferenz der Päpstliche Stuhl von den Mächten die Wiederherstellung» der Grenzen und die Rückgabe von Umbrien unter Garantie derselben verlangen.
Mainz. Am 21. d. M. fand dahier im Saale des Frank- । furter Hofes eine etwa von 900 Personen besuchte Versammlung zur Berathung über die gegenwärtige Lage des Papstes statt. Von auswärts waren Aachen, München, Coblenz, Cöln, Speyer, Heidelberg, Frankfurt, Limburg, Wiesbaden rc. vertreten. Unter den Theilnehmern an der Versammlung wird genannt Graf Arco und Dr. Freitag von München, Wilderich ! v. Ketteler aus Speyer, Maler Vaudry aus Cöln, Baron Napel, ! Major in päpstlichen Diensten, Fürst Zsenburg, Advocat-Anwalt ! Lingens aus Aachen, Domeapitular Molitor aus Speyer, Stadt- ; Pfarrer Thissen von Frankfurt, Lindau ans Heidelberg, Freiherr 5 v. Wainbolt, Gesandter in Dresden, Monsignore Boone aus । Brügge, Justizrath Worle, Abgeordneter Bake aus Darmstadt, j Maler Veit aus Mainz. Der Curatclerus ans Mainz und ; auch aus den übrigen Theilen des Großherzogthums hatte sich sehr zahlreich eingefunden. Dr. Lingens wurde durch Äcclama- I tion zum Vorsitzenden gewählt, als Redner traten außer ihm noch Metzger Falk, Bischof Freiherr v. Ketteler und Regens Moufang ans Mainz, Freitag ans München, Lindau aus Heidelberg, W. v. Ketteler aus Westphalen, Stadrath Vaudry aus Cöln auf; Bischof Kettelet, Moufang, Lindau und Vandry erregten am meisten Applaus. Einige die Herrschaft und Unab- hängigkeit des Pabstes und seines weltlichen Besitzes, die Unterhaltung und Unterstützung der päpstlichen Armee betreffende Resolutionen wurden von Regens Moufang vorgelesen und von;
der Versammlung ohne Widerspruch angenommen. Am Vormittag waren in den Pfarrkirchen und im Dom Seelenämter für die vor Tivoli und Mentana gefallenen päpstlichen Soldaten abgehalten worden.
Berlin, 22. Nov. Die Spielbankenpächter scheinen es sich sehr viel (5clb_ kosten zu lasten, um eine möglichst lange Dauer ihres Etablistements, eventuell eine recht bedeutende Entschädigung für die Aufhebung derselben zu erlangen. Gestern brachte eilt hiesiges Blatt in einer Extrabeilage das ganze Gutachten der Heidelberger Juristenfakultät aus dem Jahre 1848, welcher den berühmten Mittermaver zum Verfaster hat. In demselben wird den Spielbanken das Recht einer Entschädigung zugesprochen, aber man übersieht dabei, daß damals nicht von Spielbanken in Ländern die Rede war, in denen das öffentliche Spiel einfach verboten ist. Heute gilt in Nastau und Hessen-Homburg das preußische Strafgesetzbuch und die Regierung scheint uns gar nicht nöthig zu haben, irgendwelche Unterhandlungen mit den Pächtern wegen Aufhebung der Danken zu pflegen; sie kann die Banken ganz rnhig bestehen lasten und braucht dabei nur einfach dem Gesetz seinen Lauf zu lasten. Wenn heute der Staatsanwalt in Homburg oder Wiesbaden gegen den Bankhalter eine Klage wegen öffentlichen gen'erb mäßigen Hazardspiels anstellt, so wird ihn voraussichtlich jedes Gericht verurtheilen, und seine schnelle Wiederholung solcher Proteste würbe dem spiele bald gründlich ein Ende machen. Natürlich will die Regierung einen solchen Weg nicht gern ein schlagen, aber es mögen die Verwaltungen jener Danken es sich wohl überlegen, ob sie gut thun, durch ihre Hartnäckigkeit die Behörden auf jenen Weg hinzudrängen. Und selbst wenn die Regierung das nicht thun wollte, ein Punkt der Coutracte bietet ihr eine bequeme Handhabe, das Spiel allen dort Verkeb renden gründlich zu verleiden. So viel wir wissen, ist an jenen Banken den Laiidesangehörigen das Spiel untersagt. Nun gut, das gilt jetzt für ganz Preußen, und wie kann der die Aufsicht führende Polizeibeamte wissen, wer ein Preuße ist und wer nicht? Will er sich darüber informiren, so braucht er die Spieler nur täglich um Feststellung ihrer Eigenschaft als Ausländer zu ersuchen : wir denken, das würde so Manchem daö Spiel bald verleiden. (Fr. I.)
Köln. Die im Interesse des Papstes an den König gc richtete Petition ist, nachdem sie 2290 Unterschriften erlangt, nach Berlin abgeschickt worden.
Hannover, 19. Nov. Gestern, am Sterbetage des Königs Ernst August, sind an dessen Denkmal Demonstrationen mit Kränzen und weißgelben Schleifen vorgefallen. Die „D- Volksztg." berichtet darüber, daß anfangs Kränzspen derinnen Unannehmlichkeiten von Seite der Schutzmannschaft ausgesetzt waren, indem sie ihren Namen angeben und die Kränze abliefern mußten. Später, wo der Zudrang größer wurde, ließ die Polizei jedoch, wahrscheinlich auf höbcre Weisung, gewähren. „Um 12 Uhr war bereits das Monument förmlich mit Schmuck überladen. Den ganzen Tag hindurch aber umstanden dasselbe zahlreiche Gruppen des Volks."
Dresden, 21. Nov. Ein königliches Decret ziebt die der Ständeversammlung früher vorgelegten Gesetzentwürfe einer bürgerlichen Proceß-, einer Gerichts- und einer Concnrsordnnng zurück, weil die Verfassung des Norddeutschen Bundes gemeinsame Gesetze darüber verheißt und auch schon beim Bundesratb einleitende Schritte dafür gethan sind.
Karlsruhe, 22. Nov. Die Abgeordnetenkammer nahm das dem preußischen nachgebildete Wehrgesetz im Wesentlichen nach den Commissionsvorschlägen mit allen gegen zwei Stimmen (Moll, Kaiser) nach viertägigen Debatten an.
— —In Baden sind die Frauenzimmer jetzt förmlich in den Staatsdienst eingereiht, und es wird ihre Anstellung nun auch im Regierungsblatte, wie bei den Männern mitgetheilt.
Würzburg. Das LlrtbeU in dem Brodvergif t u n g s p r o z e s s e ist verkündet. Bäckermeister Sauer wurde grober Fahrlässigkeit in der Anfbewabrnng von Arsenik und des Verkaufs vergifteten Brodes schuldig erkannt, zu sechs Monaten Gcfängnißstrafe, auf einer Festung zu erstehen, ferner zu einer Geldbuße von 150 fl. und zu sämmtlichen Kosten vernrtheilt. Derselbe wird appelliren.
Wien, 19. Nov. Heute, am Namenstag der Kaiserin, fand in sämmtlichen Strafanstalten des Reichs die feierliche Kundmachung des Gesetzes statt, welches die Kettenstrafe und die Strafe der körperlichen Züchtigung aufbebt.


