Ausgabe 
27.7.1867
 
Einzelbild herunterladen

3) am 18. Ium kra Landrichter bri dem g«*bgm»tc Oitfra Dr. »leb* I (Sari Ploch aus (rin Nachsuchen, unter Anerkennung seiner laugen, , frmen und ersprießlichen Dienste, !

41 an demselben Tage den Postmeister bei dem Postamte Darmstadt Post- eatb WUHelm Müller und den Postsecretär erster Klaffe bei dem Poftamte Gießen Postkassier Dominicu« Hofsmann aus ihr Rach- in den Ruhestand zu versehen;

5) an demselben Tage den Revisor bei der Ealculatur )tr Ober - Forst- ' und Domänen-Direction Johanne« Ganz, mit Rücksicht aus seine ge- schwächte Gesundheit und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen . Dienste, aus sein N-chsuchen, in den Ruhestand zu versehen und dem­selben den Eharakter altRechnung«rath" zu verleihen;

6) am 28. Juni den Lehrer an der Stadtschule zu Al,ey Dr. Franz Jo­seph E nnem oser aus sein Nachsuchen,

7) an demselben Tage die auf dieffeitige Präsentation bei dem Hauplsteuer- amt in Franksurt 6. SW. angestellten:Hauptzollamt«-Rendanten Jacob Hof, unter Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste, und Hauptsteueramt« - Assistenten Johanne« Rohr in den Ruhestand zu versehen.

XII. Eoneurrenzerössnungen.

Erledigt finb:

1) die evangelische Pfarrstelle zu Ensheim, im Dekanate Wörrstadt, mit einem Gehalte von 1125 p. 36 fr. ;

1) die evangelische Schulstell« zu Beller-Heim, im Kreise Nidda, mit einem Gehalte von 328 st., nebst einer Vergütung von 36 st. für Heizung de« Schullocal« ; dem Herrn Fürsten zu Solm« - Braunfel« steht da« Präsentation-recht zu dieser Stelle $u;

31 die zweite evangelische Schulftelle oder erste Knabenschulstelle zu eich, im Kreise Gießen, mit einem Gehalte von 605 st. 35 fr. und einer Vergütung für Heizung de- Schullocal- von 40 st., welche Besoldung btt der einiretenden Erledigung der vierten Schulstell« um 80 st. er­höht wird; dem Herrn Fürsten zu Solm«- Hohensolms -Lich steht da« Präsentation-recht zu dieser Stelle zu.

XIII. Sterbfälle.

Gestorben find:

1) am 7. Juni der Oberförster Georg Hecker zu Buhbach;

2) am 9. Juni der katholische Pfarrer Georg K-rey zu Klrin-Krotzenburg;

3) am 13. Juni der evangelische Pfarrer I. I. Rau zu Hahn;

4) am 15. Juni der Rechner der Ehauffee- und Flußbaukaffe Rechnungs­rath Raupp zu Darmstadt;

5) am 18. Juni der Srpedient auf der Station Friedberg der Main- Weser-Bahn Georg Philipp Zöller zu Friedberg;

6) am 4. Juli der Kreisarzt Dr. Evnrad Joseph Dalquen zu Osthofen.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 31 enthält:

I. Bekanntmachung, die von dem verstorbenen Lbersthofmarschall und Generalmajor Grafen Ferdinand zu sysrnburg und Büdingen in PhilippSeich gegründeteFerdinandsstiftung" betteffcnd.

H. Bekanntmachung, die Uebergangs Abgabe und die Steuec-Vergutung von Branntwein, Bier und Tabak in dem Königreich Preußen und den mit demselben in Steuer-Gemeinschaft stehenden Staaten betreffend.

Die im Abdruck nachstehende Bekanntmachung de« Königlich Preußischen Finanz-Minister« wird unter Bezugnahme auf die dieffeitige Bekanntmachung vorn 28. v. M. (Reg.-Blatt Nr. 29) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Darmstadt, den 9. Juli 1867.

Großherzogliche« Ministerium der Finanzen.

F. von Schenck. Göring.

Berlin, den 2. Juli 1867.

Bekanntmachung

Nachdem durch die Verordnungen vom 11. Mai d. I. Nr. 6643, 6644, 6645 (Gesetz Samml. S. 633 und folgende) die in den älteren Provinzen bestehende Besteuerung de« Branntwein«, Braumalzc« und inländischen Tabak« in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. December 1866 (G -S. S, 555, 875 und 876) mit der Monarchie vereinigten Landcotheilen mit einer vorübergehenden Modifikation hinsichtlich de« größeren Theile« de« vormaligen Kurfürstenthum« Heffen eingeführt und nachdem zwischen Preußen und Oldenburg unitrm 27./30. April d. I. eine Uebereinkunft in Betreff gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse u. s. w. (G.-S. S. 881) getroffen; auch der Beitritt zu dieser Uebereinkunft von Sachsen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsverein verbundenen Staaten und Braunschweig erklärt wor­den ist, wird in Betreff der UebcrgangSabgabe und der Erstattung der inneren Steuer von Gegenständen der Eingang« gedachten Art Nachstehende« angeordnet:

1) Vom 15. Juli 1867 ab werden mit der zu 2 bezeichneten Maßgabe die Vorschriften außer Wirksamkeit gesetzt, nach welchen zur Zeit bei dem Uebergange von Branntwein, Bier, Tabaksblättern und Tabaks­fabrikaten von oder nach den älteren Preußischen Landestheilen, nach oder von den zu den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kaffel (G-S. für 1867, S. 273), sowie zum ehemaligen Königreiche Hannover ge­hörigen oder mit den letzteren in näherer Verbindung stehenden Braun­schweigischen, Schaumburg - Lippe'schen und Bremischen Gebiet-theilen, ferner beim Verkehr zwischen diesen Gebiet-theilen und beim Uebergange nach und von Oldenburg und dem Jadegebiet UebergangS-Abgabeu er­hoben oder Abgaben-Beträge erstattet werden.

2) In Betreff de« Verkehrs mit Branntwein findet die vorstehende Anord­nung bezüglich desjenigen Theil- de« Regierung-bezirks Kassel, welcher au« dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen, mit Ausschluß der Graf­schaft Schaumburg und de« Kreise« Schmalkalden, besteht, erst vom

1. Juli 1868 ab Anwendung. Bi« dahin erfolgt innerhalb M vor- gedachtcn Gebietsthcll» beim Uebergange von Branntwein dahin allge­mein die durch die Bekanntmachung vom 15. Juni 1867 ungeordnete Erhebung und Erstattung der Abgabe von Branntwein. Demgemäß wird auch in »en übrigen Landestheilen von dem au« ;euem Gebietü- therl« eingehenden Branntwein die Uedergang- Abgabe erhoben, sowie von dem dah,n ausgehenden Branntwein die Steuer erstattet.

3) In Ansehung de« Verkehr« mit Branntwein von und nach Luremburg bewendet e« bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 14. August 1858.

4) Beim Uebergange von Branntwein, Bier, Tabaksblättern und Tabats- sabtikaten au« Bayern, Württemberg, Baden und dem Großherzogthum Heffen nach Preußen, mit Ausschluß der Hohenzollcrn scheu Land«, aber mit Einschluß derjenigen Gebiet«theile. welche dem Steuersvfteme Preußen« angeschloffen sind, ferner nach Sachsen, den zum Thüringi­schen Zoll- und Handel«vereiue verbundenen Staaten, Braunschweig und Oldenburg wird an Uebergang«-Abgaben erhoben:

a) von Branntwein für di« Ohm (Preußisch) bei 50 Procent Alkohol nach Tralle« 6 Thlr. mit der zu 5 bezeichneten Maßgabe;

b) von Bier für den Eentncr 7 Sgr. 6 Pf.;

c) von Tabaksblättern und Tabakssabrikaten für den Eentner 20 Sgr.

5) Die Uebergang«-Abgabe von Branntwein ist in dem oben zu 2 bezeich­neten Thelle de« Regierungsbezirk« Kaffel erst vom 1. Juli 1868 ab in dem vorstehend zu a. bezeichneten Betrage von 6 Thlr , bi« dahin aber in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 15. Juni 1867 nur im Betrage von 4 Thaler zu erheben. Dagegen gelangt von dem au« jenem Landestheile fummtnbrn Branntwein der zu 4a. bezeichnete Latz vom 15. Juli diese« Jahre« ab zur Erhebung.

6) Wegen der Steuervergütungen beim Audgange von Branntwein und Bier wird auf die darüber ergehende besondere Bekanntmachung ver­wiesen.

7) Die UebergangSftraßen für den Verkehr mit den einer Uebergang«- Steuer beziehungsweise einer inneren iudirecten Abgab« unt«rl>egrnd«n vereinsländischen Erz«ugniff«n, sowie di« an diesen Straßen desiebeuden Hebe- und Abfertigung«stellen werden durch besonder« Bekanntmachung zur öffentlichrn Kenntniß gebracht werden.

Der Finanz-Minister: unterz. o. b. Heydt. (Schluß folgt)

Die bei Großh. Bezirköstrasgericht Gießen in öffentlicher Sitzung gefüllten Urtheile.

I. Am 18. Juli d. I. wurden «erurthestt :

1. Wegen Körperverletzung im Raufhandel:

a) Heinrich Ruhl von Nieder-Gleen,

b) Anton Simon von Pohl-GünS,

Jeder in eine Gefängnißftrafe von 3 Monaten,

c) Johanne« Schöpf von Pohl-Gön«,

d) Peter Löffler von da,

e) Johanne« Will von da,

Jeder in ein« d««gleichtii von 2 Monaten,

f) Konrad Simon von Pohl-Göns, in eine de«gleichen von 6 Wocheu. Johanne« Bruckel, Johann Konrad Schepp und Johann eimon, sämmtlich yon Pohl-Göns, wurden von Strafen und Kosten freigesprochen.

2. WUHelm Biedenkapp von Lehnheim, wegen Diebstahl«, in eine Gesäng. nißstrafe von 10 Tagen.

3. Konrad Reuter in Hungen, wegen desgleichen Verbrechen« , in ein« gleiche Strafe.

4. Michael Gängel II. von Harheim, wegen Verletzung der Amt«- und Dienstehr«, in eine desgleichen von 8 Tagen.

II. Am 24. Juli d. I. wurden verurtheilt :

1. Wegen Bedrohung und Ihitlicher Ehreukränkung:

a) Jakob Blecher III. von Ober - Rosbach, in eine Gefängnißftrafe von 14 Tagen,

b) Heinrich Werner III. von da, in eine de«gleichen von 45 Tagen.

2. Johanne« Vetter IX. von Burg-Gräfenrode, wegen Gewaltthätigkeit, Ehrenkränkung und Körperverletzung, in eine Gefängnißstrafe von 4 Wochen.

3. Wilhelm Zinndorf von Rendel, wegen Diebstahl«, in eine Eorrection«- hau-strafe von 5 Monaten.

4. Konrad Fritzge« zu Gonterskirchen, wegen Diebstahl«, in eine de«- gleichen von 3'/, Monaten.

Die Untersuchung gegen Friedrich Töpfer von Ruppertsburg, wegen thät- licher Ehrenkränkung, wurde durch Vergleich erledigt.

Die bei Großh. Bezirksstrafgericht Gießen zur Aburtheilung kommenden Untersuchungen.

L Am 31. Juli d. I.:

1. Gegen Heinrich Burg von Ruppertenrod, wegen Körperverletzung.

2. Gegen Slijabetha Momberger zn Ettingshausen, wegen Diebstahl».

3. Gegen Peter Binz, ledig, von Lechgestern, wegen thätlicher Ehren­kränkung.

4. Gegen Heinrich Schäfer von Mainzlar, wegen desgleichen Vergehen«.

II . Am 1. August d. I.:

1. Gegen Heinrich Eimer au« Romrod, wohnhaft in Bruchenbrücken, wegen Diebstahl«.

2. Gegen Johanne« Hofmann VI. von Steinheim, wegen Verletzung der Amt«- und Dienstehre.

Schützen Gesellschaft in Gießen.

Morgen, Tonntag den 28. Juli, von Nachmittags S Uhr an:

8 dj i e ß ü 6 u n g.

Distance: 250 Schritte.

Druck une erlag der Brüh l'schrn Druckerei (8r. n hr. Pietsch) in Gießen.