Ausgabe 
27.7.1867
 
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für die

Provinzialhauptsta-t Gießen.

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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. Prri« de« Jahrgang« für Eiicheimische 1 st. 42 ft., für Au«wirtige Incl. de« vorfchrift«- mißigen Postauischlag« 1 st. 42 ft. Au«wLtt« abonnitl man fich bei allen Postämtern In Bießen bei bet Eipedition (Eanzleiberg 8il. B. 91t. 1).

Jfs. 60. Samstag den 27. Juli 1867.

2766) 4 Pfund gemischtes Weißbrod 21'/, fr. 4 Pfund Roggcnbrod 19 fr. Sämmtliche Bäcker.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 23. Juli 1867.

Betreffend: Die Feuervisitationen im Jahr 1867.

Das

Großherjogliche Kreissmt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allcndorf a. d. Lahn, Alten-Buseck, BerSrod, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Leihgestern, Nieder-Bessingen, Reiskirchen, Ruttershausen und Watzenborn.

Wir fordern Sie auf, die FeuervlsitationS-Protokolle für 1867 binnen 8 Tagen wieder einzusenden und dabei zu berichten, ob die darin bemerkten Gebrechen beseitigt sind.

In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierung- * Rath, polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände:

Ein fleiner Hoblschlüffel, ein Handschuh, ein schwarzer glatthaariger Hund mit dunfelgelben Beinen, ein Seil, ein Portemon- naie mit Geld, ein Stock, ein Geldsäckchen mit Geld, ein junger Rauhpinscher, schwarz, mit grauen Pfoten, ein schwarz-graulichrs Pinscherhündchen, ein seidenes Tüchelchen, ein grün-seidenes Tüchelchen, ein fleiner dicker Hohlschlüssel, ein weißes Taschentuch, ein VeSgl., ein Maßstab, rin lederner Beutel mit Gelb, ein Hemmgeschirr, ein lederner Schuh und ein ledernes Tragband.

Die Eigenthümer werben ausgesorbert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melven, widrigenfalls diese Gegenstände auf Der- langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenfasse werden versteigert werden-

Gießen, den 26. Juli 1867. Großherzogliche Polizei-Berwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Rover.

Gerichtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.

(föictarrabungen.

2295) GroßherzoglichcS Hofgericht der Provinz Oberhesscn hat über das Vermögen des Maklers Elias Meyer dahier den förmlichen Concursproceß erkannt. Es wer­den demgemäß alle Diejenigen, welche An- sprüche an das gedachte Vermögen bilden wollen, hiermit bei Meldung stillschweigen­den Ausschlusses von der Masse, aufgefordert, solche im Termin

Dienstag den 27. August l. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und etwaige Vorzugs- rechte bei Meldung Verzichts auf solche zu begründen. Gleichzeitig soll im Termin die Güte versucht und eventuell ein Gläu- bigerausschuß und Massecurator erwählt und deren Befugnlß festgestellt werden und werden die nicht persönlich erscheinenden,

oder durch nicht gehörig Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger bei­tretend angesehen.

Gießen, den 12. Juni 1867.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalber, Startrichter. Stadtger.-Asseffor.

2451) Indem wir zur öffentlichen Kennt- niß bringen, daß Königliches Hof- und Appellationsgericht zu Dillenburg über das um 1443 fl. 56 fr. überschuldete Vermögen des Kalkbrenners I. I. Bauer zu Her- mannsteln den förmlichen ConcurSprvzeß er­kannt hat, fordern wir hierdurch dessen Gläubiger auf, sogewiß im Termin

Montag den 5. August v. I-, Vormittags 9 Uhr, ihre Ansprüche an demselben anzumelden,

und rechtlich zu begründen, als sie sonst mit ihrer Befriedigung aus der vorhande­nen Masse ausgeschlossen werden.

In obigem Termin soll Bestellung elneS MassecuratorS und Gläubigerausschuffes, so­wie Güteversuch stattfinten, wobei die Zu­stimmung der nicht erschienenen und nicht vertretenen Gläubiger zu den Beschlüssen der Erschienenen stillschweigend unterstellt wird. Gladenbach, am 1. Juli 1867.

Königliches Landgericht Gladenbach.

Sehrt, Bork,

Landrichter. Landger.-Asseffor.

2739) In Folge Antrags eines Bru- ders und des EuratorS des seit langer Zeit verschollenen Johann Peter Sachs von hier, Sohn des Handschuhmachers Joh. Heinrich Sach« und dessen Ehefrau Helene Kath., geb. Völker, geboren am