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AnMc-Wsll
für die
Provinzialhauptftadt Gießen.
(flmtsöffltt des Preises fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwvcbs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen Postau'schlagS 1 fl. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition sEanzletbetg Lit. B. Nr. 1).
Samstag den 26. Januar
M S.
1867.
Amtlicher T h e i l
Zu Nr. K. G. 487. Gießen, am 24. Januar 1867.
Betreffend: Die Wahlen zum Reichstag des Norddeutschen Bundes in den nördlich des Mains gelegenen GebietStheilen des Großherzogthums.
B fl s
Großherzogliche Kreisaml Gießen
an
die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat auf Grund des Art. 14 der Allerhöchsten Verordnung vom 18. December v. I. und des §? 7 der Bekanntmachung vom nämlichen Tage (Nr. 56 des Regierungs-Blatts) festgesetzt, daß die Abgeordnetenwahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes in den nördlich des Mains gelegenen GebietStheilen des Großherzogthums am 12. Februar l. I. vorgenommen werden sollen,
Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, beauftragen wir Sic zugleich, dafür zu sorgen, daß die Wahlcommissionen der. einzelnen Wahlbezirke, gemäß §. 8 der erwähnten Bekanntmachung, Tag, Ort und Stunde der Wahl mindestens drei Tage vorher, also spätestens am 8. Februar l. I. in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt machen, und daß die in den §§. 9 bis einschließlich 15 der Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften gehörig befolgt werden.
Sofort nach Beendigung der Wahl haben Sie die Acten an den Wahlrirektor, Großherzoglichen Provinzial-Direktor Dr. Goldmann dahier einzusenden, und daß dies geschehen, unfehlbar bis zum 15. Februar uns anzuzeigen.
Die erforderlichen Stimmzettel werden wir Ihnen in den ersten Tagen zugehen lassen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Pietsch,
__________________Regierungs-Rath.______________________
Zu Ur. K. G. 488. Gießen, am 24. Januar 1867.
Betreffend: Die Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes in den nördlich des Mains gelegenen GebietStheilen des Großherzogthums.
Das
Groß herzogliche K r e i s a m t Gießen
an
die Grostherjoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 980 sind die Regierungen der zum Norddeutschen Bunde vereinigten Staaten dahin übereingekommen, daß der Reichstag des Norddeutschen Bundes am 24. Februar l. I. eröffnet werden soll.
Wir beauftragen Sie, dieß in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch,
Regierungs - Ratff________________
polizeiliche MKmmtmachimgen.
Die Trichinen betreffend.
Ein geschlachtetes Schwein, in welchem der Fleischbeschauer Trichinen gefunden, ist unter polizeilicher Aufsicht auf den Schindanger gebracht, in eine tiefe Grube geworfen, mit ungelöschtem Kalk bestreut und alsdann verscharrt worden.
Dies wird zur Beruhigung des Publikums hiermit bekannt gemacht.
Gießen, den 23 Januar 1867. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


