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AnMgtW»>l für die Provinzialhauptstadt Gießen. GRmtsöffltt Öes Greifes fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs unb Samstags. — Preis bes Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. beS vorschriftsmäßigen PostauischlagS 1 st. 42 ft. — Auswärts abvnnirt man steb bei allen Postämtern. In Gießen bei bet Erpebition lCanzleibetg Lit. B. 91t. 1).
J» 33. Mittwoch den 24L April 1SG7.
Amtlicher T h e i l
Zu Ur. K. G. 2039. Gießen, am 18. April 1867.
Betreffend: Die Verminderung der Singvögel und die Verordnung über
Maßregeln gegen das Wegfangen der Infecten vertilgenden
Vögel und wegen Vertilgung der der Landwirlhfchafl schädlichen Vögel.
Das
Groffl) krjogliche K r e i s a m l G i c ff e n
an
die GroßherzogUchen Bürgermeistereien.
Die Bestimmungen in Art. 213 des Polizeistrafgesetzes und der Verordnung vom 7. April 1837 über das Wegfangen der nützlichen, Infeclen vertilgenden Vögel, sowie der Singvögel, werden nicht überall mit der erforderlichen Strenge gehandhabt, viel- mehr haben in neuerer Zeit die Zuwiderhandlungen dagegen vielfach überhandgenommen.
In Auftrag Grvßbcrzoglichen Ministeriums des Innern sehen wir uns daher veranlaßt, unser Ausschreiben vom 26. April v. I. zu Nr. K. G. 2337 in Nr. 35 des Anzeigcblattcs in Ihre Erinnerung zu bringen und die Uebcrwachung des strengen Voll- zugs der darin aufgeführten Anordnungen Ihnen anzuempfehlen. Die Polizeidiener und Feldschützcn sind hiernach crnstgeniesienst anzuweisen._____________________________________________Dr. G o l d m a n n.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Jkfonherc Rekannlmachungeu.
Die Gründung einer Anstalt für blödsinnige Kinder.
1451) Die Ansprache, welche von dem, in dieser Angelegenheit zusammengetretenen (Semite an die Geistlichen und Bürgermeister des Kreises Gießen erlassen worden ist, bringen wir nachfolgend zur Kenntniß der hiesigen Einwohnerschaft und verbinden damit die Bitte, die gezeichnet werdenden einmaligen Beiträge den, mit rem Herumtragen der Listen beauftragten Personen gefälligst gleich zu behändigen.
Bei der Wohlthätigkeit des Unternehmens und dem bekannten Mildthätigkeitssinn der Stadtbewohner Gießens, dürfen wir wohl auf zahlreiche Betheiligung an diesem Werk der Menschenliebe hoffen.
Gießen, den 16. April 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
An die Herren Geistlichen und Bürgermeister des Kreises.
Aus öffentlichen Blättern ist Ihnen bekannt, daß unter dem Protektorate Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig eine Anstalt für blödsinnige Kinder im Großherzogthum Hessen gegründet werden soll, und daß zu diesem Behufe ein Comite zusammen getreten ist. Die Unterzeichneten, zur Unterstützung des Unternehmens aufgefcrdcrt, haben im verflossenen Jahre An- stand genommen, sich an die damals so stark in Anspruch genommene Mildthätigkeit ihrer Mitbürger zu wenden; jetzt indessen halten sie es für ihre Pflicht, ihrerseits zur Förderung des ekeln Werks Etwas beizutragen, welches den unglücklichsten der menschlichen Geschöpfe ihre so oft entsetzlich traurige Lage erleichtern, ihnen die ihrem Zustand entsprechende Pflege gewähren, und den nach Umständin möglichen Unterricht ertheilen soll.
Die Unterzeichneten wenden sich deshalb an die Herren Get,Ilichen und Bürgermeister mit der herzlichen Bitte, ihnen ihre einflußreiche Unterstützung zu gewähren und die anliegenden Einzeichnungslistcn in den Gemeinden circuliren zu lassen. Die gezeichneten einmaligen Beiträge bitten wir, alsbald zu erheben und mit den Liften an einen der Unterzeichneten zu schicken; über die Art und Weise der Erhebung der jährlichen Beiträge behalten wir uns weitere öffentliche Bekanntmachung vor.
Gießen, den 6. März 1867.
gerb er, Ir Beigeordneter. Dr. Goldmann , Provinzial-Director. Dr. Seel, Stadtpfarrer.
Dr. Seitz, Professor. Vogt, Bürgermeister.
Bekanntmachung Ig uirX““* "" ’’ Versteigerungen.
1536) Die Stammholz - Versteigerung Alte'n-Buseck , am 23. April 1867 1528) Montag den 29. d. Mts.,
vom 10 v. Mts. in Ober-Seilbach ist ge- Großherzogliche Ober'örsterei Treis a. d. Lda. von Morgens 9 Uhr an,
nehmigt. Die Ueberweisung des Holzes Klump. werden in der Wohnung des pens. Lehrers


