Ausgabe 
23.1.1867
 
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für die

Provinzialhauptftadt Gießen.

(Hmtsüfatt des Greises fließen.)

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschrifts­mäßigen PostaukfchlagS 1 ft. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Eipedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

e/tp. 7. Mittwoch den 23. Januar 1SG7.

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Blitz versandt wer

Gießen^ am 19. Januar 1867.

Betreffend: Die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Ver­sicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden betr.

Das

Groff ff erzog licht Kre iss ml Gicffen

SN

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Labu, Annerod, Dorf-Gill, Garbenteich, Gießen, Holzheim, Lich, Ober-Befstngen und Reiskirchen.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 31. Dccember 1866 binnen acht Tagen.

In Verhinderung des Kreisraths ;

Pietsch, Reqierungs Rath.

Bekanntmachung.

Bon dem Vereinsvorstand in Darmstadt sind uns verschiedene durch Vermittelung der Generalagentur der United States Sanitary Commission, European Branch, in Paris bezogene, auf den Sanitätsdienst in den vereinigten Staaten von Nord- Amerika während des letzten Kriegs Bezug habende Schriften zugekommen.

Wir haben dieselben an die Universitäts-Bibliothek abgegeben, und erlauben uns, diejenigen Vereinsmitglieder, welche sich für den Gegenstand interessiren, darauf aufmerksam zu machen.

Gießen, den 3. Januar 1867.

Das Local - Comitd des Vereins für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde. Dr. G o l d m a N N.

Das

GroßHerzoglicht Stadtgericht Gieffkn

an

die Großherzoglichen Ortsgerichte der dem Stadtgerichtsbezirk neu zugetheilten Ortschaften Leih­gestern, Watzenborn mit Steinberg, Hausen und Garbenteich.

Nachdem mit dem heutigen Tage die Gerichtsbarkeit über die vorbemerkten Orte auf das Stadtgericht übergegangen ist wie dies auch im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 2 vom laufenden Jahre bekannt gemacht worden, so wollen Sie sich in dienst- lichen Angelegenheiten nunmehr an uns wenden und in Ihren Dienstbezirken veröffentlichen, daß an den Dienstagen in der Woche flüe Nachsuchende, ohne vorgeladen zu fein, Zutritt bei Gericht haben, daß aber die anderen Wochentage nur zu Terminen, zu welchen die Leute vorgeladen worden, bestimmt sind und daß an diesen Tagen nicht vorgeladene Personen, wenn sie keine an sich dringende Angelegenheiten zu besorgen haben, nicht vorkommen können.

Gießen, den 20. Januar 1867. Muhl.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Jkfonöere Hekauntmachungen.

Betreffend: Maßregeln zur Verhinderung der Verbreitung der Rinderpest.

234) Die Mitglieder der Kießener Wehverstcherungs-HeseWast

werden auf Mittwoch den 23. Januar, Abends präcis 6 Uhr, zu einer Generalversammlung in das Säälchen der Krau Vierbrauer Loos eingelaven.

Gegenstand der Berathung wirb sein: Welche Mittel sind zu ergreifen, um die Rinderpest von uns fern zu halten.

Für den Vorstand: Wortmann.