Ziycigc-Vl»tl
für die
Provinzialhauptstadt Gießen.
(Hmtsöfatt öes Hrcilrs fließen.)
Erschkint »öd)mtlid> zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. de« Vorschrift«- mäßigen Poftauischlag« 1 st. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Srpedition (i^anzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jls. SO. Samstag den 22. Juni 1SG7.
Einladung zum Abouncmeut
auf das *
Anzeige - Blatt für die Drovinzialhauptstadt Gietzeu.
(Amtsblatt des Kreises Gießen.)
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Provinzial hau p tst a d t Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblütter.
Inserate finden durch die Versendung des Anzeigcblaltes in alle Gegenden unseres Landes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Abonncmentspreis beträgt frei in's Haus geliefert: 51 ft.
Amtlicher
T h e i l
B e k a n n t m a ch u n g.
Großherzoqlichcs Ministerium des Innern hat seine Verfügung vom 18. v. Mts., wodurch die Abhaltung von Diehmärkten und die regelmäßigen Zusammenkünfte zwischen Mäklern und Viehhändlern zum Zwecke des Abschlusses von Viehhändeln, sowie die Viehausstellungcn verboten worden sind, außer Wirksamkeit gesetzt; in Folge hiervon wird der rm Kalender auf den 2 5. und 26. l. Mts. angekündigte Markt in Gießen abgchalten.
Die Großhcrzoglichcn Bürgermeistereien wollen dies in den Gemeinden veröffentlichen.
Gießen, den 17. Juni 1867. Großhcrzoglichcs Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
(£öictnlTai)uiig.
2179) Die Kinder des dahier am 3. Februar v. I. verlebten Georg Dietrich Bücking dahier haben die Erbschaft des- selben ausgeschlagen. Aus dem zu der über die ruhende Erbschaft angeordnetcn Curatel ausgestellten Iuvcntare bat sich eine Ucberschulvung des Nachlasses ergeben. Die Gläubiger desselben werden deshalb hiermit öffentlich geladen, im Termin
am 22. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, Cvntumazirzeit, ihre Forderungen summarisch, wo möglich, unter Vorlage etwaiger Beweisurkunden, anzumclbcn, und dem alsbald stattfindcnden Gütcversuch beizuwohnen, wobei die Nichterscheincndcn als dem Beschlüsse der Mehrzahl bcitrctcnd angesehen
werten; eventuell haben sich dieselben über die Wahl eines anderweit zu bestellenden Curators der Masse, zu welchem vorläufig der Administrator Ze iß dahier bestimmt ist, zu einigen.
Zugleich bient zur Nachricht, daß der Nachlaß in zu 36 Rthlr. 15 Sgr. tarirtem Mobiliar und die angegebenen Schulden in 170 Nthlr. 23 Sgr. bestehen, so daß eine gütliche Einigung der Gläubiger, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, nicht allein keine Befriedigung zu erkalten, sondern noch Beiträge zu den Concurskosten leisten zu müssen, geboten ist.
Marburg, am 3. Juni 1867.
Königliches Justizamt I. gez. Kehr.
vdt. Pfeiffer, Actuar.
BcfoiiöereBeftanntinacf)iingeii.
Die Auszahlung der Waifeuver- psiegungsgelder vom 1. halben Jahr
1867.
2310) Die Pflegeltern von Waisenkin- dern werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Quittungen über die Pfleggelder des 1. Halbjahres 1867 vor dem Schlüsse dieses Monats hier auszustellen haben, wenn sie jene Vergütungen kostenfrei beziehen wollen.
Gießen, den 18. Juni 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
2331) Karl Jud und Theodor Jud von Königsberg beabsichtigen, mit Reisepässen nach Amerika auszuwanvern. Wer daher


