v. Dalwigk.
2)
3)
4)
iu bestätigen;
5) am 28. Februar den Bau-Accessisten Johannes Schlegel aus Mainz zum Registrator bei der Ober-Bau-Direction zu ernennen.
IX. Charakterertheilungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht :
1) am 9. Februar dem Friedensrichter bei dem Friedensgerichte Mainz II. Carl Christian Hohfeld den Charakter Justizrath — und
2) am 16. Februar dem Ober-Forst-Calculator erster Klaffe Wilhelm -Schneider den Charakter als Ober-Forst-Revisor zu verleihen.
X. Beisetzungen in den Ruhestand.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht :
1) am 16. Februar den evangelischen Schullehrer zu Dietzenbach, im Kreise Offenbach, Friedrich Göbel, —
2) am 22. Februar den Hofküchenwärter Wilhelm Hehl — und
3) am 5. März den Lehrer an der Realschule zu Darmstadt Georg Fisch er aus sein Nach suchen in den Ruhestand zu versetzen.
zoglichen Siegels.
Darmstadt, den 6. März 1867.
(L. 8.) LUDWIG.
Amtssitze zu Alzey, — _
am 16. Februar den Bezirksstrafgerichts-Secretar bei dem Bezirksstrafgerichte Michelstadt Alerander Römheld zum Landgerichts-Affeffor unter vorläusiger Verwendung bei dem Landgerichte Offenbach — und am 18. Februar den GerichtS-Accessisten Victor KösteruS aus Gießen zum BezirkSstrafgerichtS-Secretär bei dem Bezirksstrafzerichte Michelstadt zu ernennen; , , . ,
am 22 Februar den von dem Herrn Fürsten zu SolmS-Hohen,olmS- Lick auf die evangelische Schulstelle zu Münster, im Kreise Gießen, yräsentirten SchulamtS-ASPiranteu Eduard Simon aus Munster, im Kreise Gießen, für diese Stelle — und den von dem Herrn Fürsten zu Isenburg und Büdingen auf die dritte evangelische Elementar- Schulstelle zu Büdingen präsentirten Schulamts-Aspiranten Ge.-rg Julius Rcibert aus Himbach, im Kreise Büdingen, für diese Stelle
Was giebt es Neues?
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 13 enthält :
I. Gesetz, die Verkündigung «er Gesetze und Verordnungen jn den durch den Friedensvertrag mit Preußen erworbenen Laodestheilcn betreffend.
LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Helfen und bei Rhein ic. ic. / x t
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stande verordnet und verordnen hiermit, wie folgt :
Artikel 1. ....
Die Einrückung eines Gesetzes oder einer Verordnung in das für Un>er gesammteS Großherz'gthurn bestehende Regierungsblatt soll in den LandeS- theilen, welche durch den von Uns mit Seiner Majestät dem König von Preußen am 3. September v. I. abgeschloffenen Friedensvertrag mit Un,erem Großherzogthum vereinigt worden sind, als gesetzliche PublicationSweise angesehen werden, dergestalt, daß jedes diesem Blatt einverlcibte Ge,«tz und jede darin verkündigte Verordnung vierzehn Tage nach erschienenem RegierungS- blatt, wenn nicht in dem Gesetz oder der Verordnung selbst ein anderer Termin festgesetzt ist, verbindende Kraft erhalten soll.
Artikel 2.
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit vem Tage seines Erscheinens im Regierungsblatt in Wirksamkeit. ......
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Großher-
II Bekanntmachung, die amtlich- Benennung der Dienststelle deS Rentmeisters am Landeshospital und des Inhabers dieser Stelle betreffend.
III. Bekanntmachung, Herstellung einer Postablage tn Dortelweil be- ktffTv. Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Starkenburg für daS Jahr 1868 beireffend. , , .
V. Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen tn der Provinz Rheinhessen für 1868 betreffend.
VI Uebersicht der für daS Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfniffen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Z ’ VII. Berzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglichen Luve- wigS Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1867 gehalten und am 29. April ihren Anfang nehmen werden.
VIII. Dtenstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht :
11 am 12. Februar den Gerichtsvollzieher Wilhelm Hirter zu Pfeddersheim zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Mainz, — den Gerichtsvollzieher Johannes Münzer zu Pfeddersheim zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu WorniS, — di- Aspiranten des Gerichts- vollzieherdiensteS Georg Rübe aus Osthofen — und Friedrich Lre- bing aus Wöllstein zu Gerichtsvollziehern, beide mit dem Amtssitze zu Pferddersheim, — den Aspiranten des GerichtSvollzieherdkensteS Philipp Steffen aus Eckelsheim zum Gerichtsvollzieher mit dem
Vermischtes.
lieber Den Werlh kaufmännischer Anzeigen.
Horace Greeley fagt in einer Schrift über Anzeigen: Für den Kaufmann, Kleinhändler, Fabrikanten, Handwerker oder Geschäftsmann, der gewiß ist, daß er Bestellungen oder Aufträge zu Jedermanns Zufriedenheit auszuführen vermag, sind Bekanntmachungen seiner Leistungen und Versprechungen ein Gegenstand von größter Bedeutung. Will «in solcher seine Gcschaftsbeziehungcn in einem gewissen Bezirke ausdehnen, so muß er wirksame Mittel ergreifen, um jeder Familie in diesem Bezirke wissen zu lassen, was er anzubieten hat, und zu welchen Bedingungen und Preisen. ES ist eine Thorheit, von den Kosten zu reden, denn ebenso gut könnte man etwas gegen die Ausgabe für die Mittel sagen, durch welche man Waaren vor schlechtem Welter und vor Dieben schützt, oder gegen die Kosten der Bcr- sendung ic. Alle anderen Geschäftsunkosten find ohne sich rechtfertigende Beweggründe unnutz angcwendet, wenn jene wesentliche Grundlage deS Geschäfts — die Kundmachung — vernachlässigt oder schlecht besorgt wird. Nur schlechte Geschäftsleute haben keine besondere Neigung für die Zeitungen, begreifen auch nicht die bedeutende Macht der Presse in der jetzigen Zeit, und den großen Kreis, in dem sie Nachrichten zu »er breiten im Stande ist. 'Man kann mit Bestimmtheit annehmen, daß eine Bekanntmachung oder Anzeige in einem Blatte mindestens zehn Mal so viel Personen zu Gesicht kommt, als vor 30 Jahren. Es hält nicht schwer, eine Anzeige so einrucken zu lassen, daß sie binnen zwei Tagen wenigstens 50,000 Personen in die Augen fallen muß oder bei Einrückung in einem Dutzend Zeitungen in die Augen von einer halben Million Menschen kommt. Wenn eS ausführbar ist, eine solche Kundmachung mit einem Aufwande von ein Paar Thalcrn zu bewirken, und wenn es nur zu wahr ist, daß sich schon sehr Viele dieses Mittels erfolgreich bedienten, wie können dann Solche, die nichts davon wissen wollen, mit einem neuen Geschäft gegen alte, eingewurzelte Geschäfte mit Erfolg ankämpfen? Ein alleres Geschäft dar; sich allenfalls schmeicheln, so lange zu bestehen, bis die allen Kunden gestorben oder verdorben sind; ein neues Geschäft besitzt aber noch gar keine Kunden, von denen es zehren könnte. Dasselbe muß daher daran denken, die in der Zeit liegenden Vortheile sich anzueignen. Den Vortheil der billigen Inserate zu verschmähen ist gerade so, als malle man darauf verzichten, auf Eisenbahnen zu fahren, oder durch den elektrischen Telegraphen zu correspondiren. Um dem Bedürfnisse der Neuzeit zu entsprechen, mit geringem Kostenaufwande und unbedeutender Mühwallung Anzeigen nicht nur in Blättern des Hcimathlandes, sondern auch in denen deS Auslandes zu veröffentlichen, sind -<ach und nach Institute entstanden, die es sich zur Aufgabe stellen, dem inserirenden Publikum diese Mühe zu erleichtern und die Jnserationskosten zu vermindern. Es find dieses die sogenannten Annoncen- Bureanr, die sich je nach Ausdehnung ihres Geschäftskreises, mit den verschiedenen Zeitungen der civilisirten Welt in, Verbindung gesetzt haben und dem Publikum zu Originalpreisen, ohne Portokosten und sonstige Spesen, Anzeigen in den gewünschten Zeitungen vermitlteln. ES stellen sich dadurch für das Publikum folgende Vortheile heraus: 1) Daß der Inserent keine Portokosten und sonstige Spesen zu tragen hat; 2) daß er nicht mehr bezahlt als in den diversen ZeitungSbureaur, denen der Auftrag zu Theil werden foll; 3) daß er sich mit dem Annoncenbureau in einer Summe abfinden kann, während ohne dessen Vermittlung an jede einzelne Zeitung besonders geschrieben und der kleine unbedeutende Betrag mit ihr besonders verrechnet werden muß; 4) daß er diesen Annoncenbureaur nur ein einzlgeSj Manuskript zur Effec- tuirung selbst der umfangreichsten Aufträge einzurcichen braucht; 5) daß er bei großen Aufträgen einen der Totalsumme entsprechenden Rabatt genießt. — Zu den bedeutendsten Etablissements, die sich ausschließlich mit der Vermittlung von Zeitungs-Annoncen befassen, gehört unstreitig die Agence HavaS, das Bureau der Herren Laffite Bullier und Comp. in Paris und daS viel- verzweigte Haus der Herren Ha äsen sie in und Vogler, die in den Hauptstädten Deutschlands ihre Bureanr errichtet und vor einigen Jahren auch in der Schweiz (zu Basel) ein Geschäft gegründet haben. Die unermüdliche Thätigkeit, mit welcher diese Herren dem Publikum die Publikationen zu erleichtern trachten, verdient alle Anerkennung und wird von den meisten Zeitungen gebührend unterstützt. Da diese Geschäftsbräuche noch wenig bekannt ist, so haben wir eS für angemessen erachtet, die Aufmerksamkeit deS Publikums auf diese nützlichen, den Fortschritten der Neuzeit entsprechenden Institute jU lenken.
Geld-Cours vom 18. März 1867.
Preuß. Caffen-Scheine ........
st. i. 4t;-4s;
Preuß. Friedrichsd'or..........
„ 9. 57-58
Pistolen..............
„ 9. 44-46
„ Doppelte...........
„ 9. 45-47
Holl. st. 10 Stücke ...........
„ 9. 51-53
Rand - Dursten . . ..........
„ 5. 31-36
20 Frankenstück«............
, 9. 27J-28 J
Bnql. Sovereigns...........
„ 11. 51-55
Ruff. Imperials............
„ 9. 45-47
Dollars in Gold...........
„ 2. 27j-28j
Fruchtpreise von nachbenanntm Städten und Frucktmärkten.
Retaclion, Druck und Verlag ter Brühl'schcn Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.
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Verkauft
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