Ausgabe 
19.1.1867
 
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Beschlüsse

des Gemeinderaths der Stadt Gießen aus der Sitzung vom 17. Januar 1867.

1. Den Polizeidienern wurde für die Beaufsichtigung des Oktrois vom 2. halben Jahre 1866 eine außerordentliche Ver­gütung von 48 fl. bewilligt nachdem der Großh. Bürgermeister Vogt versichirt hatte, daß man mit den Leistungen der Bittsteller in jenem Zeitraum zufrieden fern könne.

2. Zwischen dem Staat und der Start besteht ein Vertrag wonach die Letztere das Recht hat, ihre Wiesen mittelst der ober­halb des Waldstegs befindlichen fiskalischen Schleuße zu bewäs­sern. Diese Bewässerung soll nach einer weiteren Uebereinkunft von dem Gemeinderath heute genehmigt, durch den fiskalischen Wiesenwärter besorgt und diesem für seine Dienste eine jährliche Vergütung von 20 fl. aus der Stadtkasse bezahlt werden.

3. Die Kosten der, im vorigen Jahre in Stein ausgefuhr- ten neuen Wasserwand bei der Möser'schen Mühle, welche 391 fl. 10 fr. betragen und vertragsmäßig mit 6/io von den Mühlen­besitzern Franz Peppler & Comp., mit 3/io von der Stadt wegen des Eingerinns und mit Vio von dem Mühlenbesitzer Möser getragen werden müssen, wurden bezüglich des Antheils der Stadt vom Gemeinderath gutgeheißen.

4. Der Gemeinderath genehmigte den Ankauf von weiteren 25 Gentnern Steinkohlen für die Turnlorale.

5. Es wurde der Mehrverbrauch von Gas zur Straßenbe­leuchtung von 1866, 288 fl. lO1^ fr. betragend, vom Gemeinde- rath auf genügende Motivirung des Großh. Bürgermeisters Vogt gutgeheißen.

6. Adam Heß Schreiner aus Nieder-Wöllstadt wurde als Bürger ausgenommen.

7. Der Druck von 1 Ries Formularien zu Zinsquittungen für die Gläubiger der Stadt Gießen erhielt die Zustimmung des Gemeinderaths.

8. Großh. Postamt Gießen hatte an die Stadt das An­sinnen gestellt, den auf der Südwestseite des neuen Postgebäudes befindlichen von dem Fürsten von Turn und Taxis zu Bauzwecken feiner Zeit erworbenen Grundbesitz für die Stadt käuflich zu über­nehmen. Der Gemeinderath hielt dieses Verlangen mit Rücksicht auf die Bauordnung von 1845, so wie auf die in dieser Ange­legenheit bereits gepflogenen Verhandlungen, insbes. einer kreis- amtlichen Verfügung von 1864, gesetzlich nicht motivirt und be- schloß dieselbe abzulehnen.

Gegen die in mehr oder weniger heftiger Form auftretenden Erkältungen der RespirationS-Organe, wie Rauhheit im Halse, Heiserkeit, Hustenreiz u. s. w. finden wir die verschiedensten Haus­mittel, als: Bonbons, Pastillen, theure Syrupe und Extracte re. empfohlen. Da das Sortiment in diesen Artikeln durch die Speculation ein sehr vielseitiges geworden, so ist dem leidenden Publikum bei der Wahl einige Vorsicht dringend anzurathen! Unbedingter Vorzug gebührt wohl vor Allen den Stollwerck - schen Brust-Bonbons!Ein mehr als 25jähriges Be­stehen, ministerielle Approbationen fast sämmtlicher Staaten, zahl­lose Empfehlungen von Aerzten und Konsumenten, sowie die zuer- fannten Preis- und Ehren-Medaillen, wie kein zweites Fabrikat sie aufzuweisen hat, sind die thatsächlichsten Beweise der Vorzüg­lichkeit dieses Hausmittels I Dazu ist der Preis ein so mäßiger, daß sie für Jedermann zugänglich sind und wir keinen Anstand nehmen, dieselben allseitig zu empfehlen. (4077)

Schwurgericht der Provinz Döerhessen.

I. Quartal 1867.

Urtheile:

Den 11. Januar wurden wegen verschiedener Diebstähle verurtheilt :

I. Conrad Ranft von Ober-Ofleiden in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten.

2. Daniel Ranft von da, in eine Correetionöhansstra^e von 3 Jahren.

Den 12. Januar wurde Koppel Katz aus Steinbach, Kr. Gießen, wegen ausgezeichneten und einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Correctivnshaus- strase von 2 Jahren verfällt.

Denselben wurde Georg Brosius aus Mornshausen a. d. S., wegen Diebstah s, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 9 Mona'en cvndem- nirt, dabei jedoch verordnet, daß an derselben 1 Monat unverschuldet erlittene Untersuchungshaft in Abzug zu deins en sei._____________________________________

Druck und Verlag der Brüh l'schen Um». - Bnch-

Urtheile

des Großh. Bezirksstrafgerichts Gießen, in öffentlicher Sitzung gefällt.

I. Am 16. Januar d. I. wurden verurtheilt:

1. Johannes Kraus, Schreinermeister von Butzbach, wegen Majestätt- beleidigung, in Berücksichtigung der erwiesenen Trunkenheit, in eine Ge fängnißstrafe von vier Wochen.

2. Philipp Jakob Dietrich und dessen Ehefrau von Klein. Karben, wegen Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dienstehre, Erstell r in eine Ge- fängnißstrafe von drei Wochen, Letztere in eine solche von sechs Wochen.

Die Untersuchung gegen Ludwig Krämer von Ober-Roßbach und Con­sorten, wegen Gewaltthätigkeit, wurde vertagt.

Verzeichn

der bei Großh. Bezirksstrafgericht Gießen zur Ab- urtheilung kommenden Untersuchungen.

I. Am 23. Januar d. I.:

1. Gegen Wilhelm Väth II. und 14 Cousortcn zu Nieder-Eschbach, wegen Verletzung der Amts- und Dieustehre.

2. Gegen Ludwig Balser, Joh. Balser 4. Sohn, von Rödgen, wegen Körperverletzung.

3. Gegen Katharina Elisabethe Ackermann von Wabern, dermalen dahier und Consorteu, wegen Diebstahls und Diebstahlsbegünstigung.

II. Am 24. Januar d. I.:

G.gen Johann Peter Kirchner von Rendel, wegen Schriftfälschung, Betrugs und thätlicher Ehrenkränkung.

Vermischtes.

Ein sehr merkwürdiger Fund ist schon wieder in Pompeji gemacht worden. Es warb nämlich ein Backofen ausgegraben, der 81 Brode in der schönsten Ordnung aufgestellt enthielt. In den Ofen selbst waren die vulkanischen Elemente nicht eingedrun- gen, bas Brod konnte ganz unversehrt herausgezogen werden. Es ist altbacken genug, denn es ist bloS 1800 Jahr alt und kann selbst von den ängstlichsten Gemüthern, die frisches Gebäck fürchten, ohne Sorge verspeist werden.

Der Bonnelli-Hipp'sche Schreibtelegraph. Das Problem des Schreibtelegraphen ist endlich befriedigend gelöst. Dem Di- rector ver telegraphischen Werkstätte in Neuenburg (tue von einer Aktiengesellschaft betrieben wird), Herrn Hipp, ist es gelungen, die Bonnellische Erfindung durch zweckmäßige technische Vorkehrungen so zu verbessern, daß dem schweizerischen Bundesrath am 8. Der. die erste Schriftprobe eingesanbt werben konnte. Danach kann eine ganze geschriebene Seite in der eigenen Schrift des Versen­ders auf einmal telegraphirt werden. Das Princip ist höchst einfach. Die Schrift wirb in dicht aneinander gereihten Hori­zontallinien unter vem Telegraphenstift hindurchgezogen, so daß der Stift nach und nach jeden Punkt berührt. Die Original­schrist kommt auf eine Bleiplatte, die geätzt wird. Der Tele­graphenstift markirt an der Endstation auf chemisch präparirtem Papier jede Stelle, wo er die Schrift berührt. So bestehen die Buchstaben aus feinen Horizontallinien, die aber so enge aneinan­derstehen, daß man sie nur mit scharfem oder bewaffnetem Auge unterscheidet. Welch enormer Fortschritt für das Geschäfisleben, wenn Wechsel, Anweisungen, Briefe mit der eigenen Unterschrift des Versenders telegraphirt, wenn stenographische und Geheim- schrift, wenn Mittheilungen in allen möglichen Sprachen im Ori­ginal auf die weitesten Entfernungen, wie der Blitz versandt wer- den können. Wunderbares Zeitalter!

Geld-Cours vom 17. Januar 1867.

Preuß. C affen-Scheine .........

fl. 1. 44J-45J

Preuß. FriedrichSd'or..........

9. 56J-57J

Pistolen..............

9. 41-43

Doppelte...........

9. 42-44

9. 48-50

5. 32-34

20 Frankenftücke............

9. 25-26

11. 48-52

Ruff. Imperials.......*.....

9. 42-44

Dollars in Gold...........

2. 26-27

und Steindruckerei (Fr. Ehr. Pietfch) in C)ietzen.