3u Ur. K. G. 5385. Girken, am 13. Uovcmdrr 1867.
Betreffend : Die Aufnahme des Erntte - Ertrags im Jahr 1867.
Das
© r o ft Ij r r i ü ß l i d) c Krkisamt Gießen
an
die GrofchcrMlichen Dürflermeistcreicn des Kreil'ts.
Wir werden Ihnen die Formularien für die tießjährige Aufnahme des Erntte- Ertrags kurzer Hand zugchcn lassen und fordern Sie auf, die Erntte-Uebersschten bis zum Schluffe tiefes Monats an uns einzusenden.
Wir machen tabci darauf aufmerksam, daß nunmehr, wie dicß in den Formularien vorgesehen ist, unter Ortn.-Nr. 25 auch der Ertrag an Heugras aus Grasgärten, unter Ordn.-Nr. 27 die Flächcngehalte der Hutweiden und deren Erträge, berechnet auf Trock.nfutter, und unter Ordn.-Nr. 29 und 30 die Flächcngehalte der Grab gärt en und des reinen Brach- selbes anzugeben sind.
In Verhinderung des Kreisraths:
K e k u l 6 ,
Kreis - Assessor.
, <2u Ur. K. ®. 5398. Giessen, am 14. Uoutmbrr 1867.
Betreffend: Die Aufnahme des Viehstandcs im Jahr 1867.
Das
Grofther) oßliche Kreissmi Gikftcn
an
die (6ro^)cqiiglid)cn Dürgorinkistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, am 3. December d. I. die Zählung des VichstandeS nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften (Amtsblatt Nr. 13 von 1862 und Nr. 10 von 1863) vorzunchmen unv die aufzunehmenden Üebersichtcn bis zum 20. December d. I. an uns einzusendcn.
Die Formularien werten wir Ihnen kurzer Hand zugehen lassen.
In Verhinderung des Krcisraths:
Kekul 6 , ________________________________ Kreis - Assessor.
Beknrsntmrrchung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1867 betreffend.
Die in diescnr sominer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 21. d. Mts. mittelst specificirtcr Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 16. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 6. September 1867. Großherzoglichts Universitäts-Gericht.
__ H a b e r k o r n. (3293)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Restmstere Rekamilmachungen.
Berlin, den 1. November 1867.
B e k ii n n t m a ch u n g.
Beförderuugsweift und Porto-Ermäßigung der Privat-Briefsendungen an Personen der Preußischen Schiffö-Besatzungen im Auslande.
4169) Bei dem Hof-Post-Amte in Berlin wird mit tem 15. November d. I. ein Marine-Post-Büreau in Wirk- samkeit treten, welches die bei den einzelnen L a n d e s - P o st a n sta l k e n a u fg e l i e fe r t c n Briefe an Personen der Preußischen Schiffs-Besatzungen im Auslande zu sammeln und demnächst nach dem Bestimmungsorte zu befördern hat.
Die gedachten Briefpostscndungen werden zu tem Zwecke von der Postanstalt, bei welcher die Auflieferung Seitens des Ab- senders erfolgt ist, dem Marine-Post-Bürcau übersandt werden. Von dem Marine-Post-Büreau erfolgt die Absendung der in Rede stehenden Briefe nach dem Auslande am 1. und 15. eines jeden Monats.
Für jeden gewöhnlichen Privatbrief — bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich — aus der Heimath an Personen der Schiffs-Besatzungen im Auslande tritt vom 15. November d. I. ein ermäßigtes Porto ein, und zwar
A. für Briefe an Ober-Steuerleute und Steuerleute, Ober-Feuerwerker und Feuerwerker, Ober-Bootsleute und Bootsleute, Ober-Mafchinisten und Maschinisten, Obcr-Meister und Meister, Feldwebel, See-Kadetten, Stabs-Wachtmeister, Steuer-' manns-Maaten, FeuerwerkS-Maaten, Bootsmanns-Maaten, Maschinistcn-Maaten, MeisterS-Maaten, Ober-Lazareth-Gehülfen und Lazarcth-Gehülfen, Stabs-Sergeanten, Kadetten, Matrosen, Schiffsjungen, Maschinisten-Applicanten, Heizer, Handwerker und Unter-Lazareth-Gehülfen, sowie an die bei der Marine im Dienste stehenden Militair-Personen vom Feldwebel abwärts der höchste Portosatz für einen zwischen zwei inländischen Postanstalten zu befördernden einfachen frankirten Brief (bis zum 1. Januar k. I. 3 Sgr.);
B. für Briefe an Offiziere und die im OffizicrSrang stehenden Marinebeamten das Doppelte des sub A. angegebenen Por- tosatzes.
Die Adresse der Briefe, für welche die vorstehend bezeichnete Porto-Ermäßigung in Anspruch genommen wird, muß enthalten: a. den Grad und Dicnst-Character des Adressaten oder das Amt, welches derselbe in der Marine-Verwaltung bekleidet, b. die Angabe:
„an Bord Seiner Majestät Schiff (Namen des Schiffes), pr. Adresse des Königlichen Hof-Post-Amts in Berlin"
Die Berichtigung des vorgedachten Portosatzes muß bei der Postanstalt am Aufgabeorte erfolgen. Die in Rede stehenden Briefe unterliegen somit, in Ansehung dieses Portosatzes, dem Franco-Zwange.
Recommandirte Briefe, ferner Geld- und Packetsendungen sind von der gedachten Beförderungsweise und Porto-Ermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden Briefsendungen.
General-Post-Amt: von Philipsbor».


