Danksagung
541) Allen Verwandten und Bekannten, welche unserem unvergeßlichen Sobne und Bruder, Adolph Zwesch, die letzte Ehre erwiesen, sagen wir hiermit unfern wärmsten Dank.
Tie tranernden Hinterbliebenen.
545) Bei dem jetzt herannahenden Frühjahre empfehle ich mich im Pfropfen, sowie im Ausputzen der Obstbäume; auch werden neue Anpflanzungen bestens von mir besorgt.
Georg Schmelz 1II., Baumwärtcr in Großen - Linden.
„Lehrlings - Stelle."
514) In einem hiesigen Manufactur- Waaren - Geschäft ist eine Lehrlings - Stelle unter günstigen Bedingungen zu besetzen. Näheres bei der Epped. d. Bltts.
533) Ein Acker, 1 bis 2 Morgen haltend, vor dem Wallthor gelegen, wird zu leihen gesucht. Von wem? sagt die Erped. d. Bltts.
579) Theater in Ziehen.
Sonntag den 17. Februar:
Marie, die Tochter des Regiments,
Vaudeville in 4 Abtheilungen, nach der Oper gleichen Namens bearbeitet von F. Blum.
Montag den 18. Februar:
Cine kranke Familie,
oder:
Lin prckktischer Arzt, Posse in 3 Akten, von G. v. Moser. Die JtfriKanerin, parodistische Posse in 1 Akt, von Kalisch. Munk von Conradi.
Wilhelm Richter.
<Tvtn-(Hleßener Eisenbahn
2577) Abfahrten nach: Amsterdam, Rotterdam *84$ M.
Deutz (Cvln) 61S *S45 M. 124S 4 N Dillenburg 6,, *«45 M. 1245 4R. 7,o2lb. Düsseldorf bJS *ö4J M. 124S 4 N.
Siegen 61S *84S M. 1245 4 N.
* bedeutet Eilzug.
frifdjßäcfter zu Ziehen.
Sonntag den 1 7. Februar. Carl Wallenfels II. an der Wettergaffe. Lonis Keil in den Nenenbäuen. Friedrich Zülch auf dem Seltersweg.
kirchliche Anzeigen.
Evangelische Gemeinde zu Hießen.
G o t t e s d i c n st. Am 17. Februar. Morgens: Pfarrer Landmann.
Nachmittags: Pfarrer Dr. Seel.
Getauft.
De» 10. Februar. Dem Bürger und Uhrmacher, Cbristian Scharmann, eine Tochter, Johanna August« Luise, geboren den 24. Januar.
Beerdigte.
®,cn * 0. F ebruar. Ludwig Theodor Friedrich Kniller, des Burgers und Kaufmanns, Ludwig Fricd- rrch August Muster, ehe icher Sohn, alt 1 I. 3 M. $ -t., gestorben den 8. Februar.
. Lc'l’e”- Ein ungetauft verstorbener Sohn des Großherzoglrchen Hofgerichts-Advokaten Dr. Karl -iitbl, alt 1 $., gestorben den 9. Februar.
. 1 2' Fcbmiar. Ludwig Philipp Rau,speck,
und Schneiders, Karl Friedrich Ram- peck ehelicher Sohn, alt 4 M. 7 T., gestorben den 10. Februar.
o ?-■" l 3. Februar. Rudolf Adolf Heinrich Ludwig Zwesch, des verstorbenen Bürgers zu Aun= gen und Kaminfegers dahier. Heinrich Zwesch 'ehelich lediger Sohn, alt 19 Z. 2 M. 26 T., gestorben den 11. Februar.
Denselben. Helene König, geborene Muller, Ehefrau des Bürgers und Küfermeisters, Johanne» König, alt 77 I. 10 M. 2 T., gestorben den 11. Februar.
Den 14. Februar. Christiane Rübfamen, de« verstorbenen Großherzoglichen Forstmeisters, Friedrich Rübfamen, ebelich ledige Tochter, alt 44 I. 1 M. 17 T., gestorben den 11. Februar.
Die Pfarrgcschäste in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Landmann.
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 8 enthält :
I. Verordnung, die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln belressend. Die in, dem §. 30 der Verordnung vom 4. August 1857 (Regierungs- ilatt Nr. 25), die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln betreffend, enthaltenen Vorschriften über die Vornahme von Keffelproben bei den Loco- motiven der Privat-Eiseubahnen lind einec.Reviston unterzogen und mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt worden, welche hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
§• 30.
Die Kessel für den Betrieb der Privat-Eisenbahnen dienenden Lokomotiven sollen, nachdem die letzteren zum ersten Male in Gebrauch genommen worden sind, zeitweise einer wiederholten Prüfung unterworfen werden. Dieselbe tritt zum ersten Male ein, sobald die Lokomotive 10,000 Meilen zurückgelegt hat, und ist sodann nach Zurücklegung von weiteren je 8000 Meilen, mindestens aber innerhalb eines Zeitraums von 3 Zähren von der vorausgegangenen letzten Prüfung an gerechnet, ferner auch unmittelbar nach jeder größeren Reparatur des Kessels und bevor derselbe wieder in Gebrauch genommen wird, zu wiederholen. Sowohl bei neuen, als auch bereits in Gebrauch gewesenen Kesseln erfolgt die Prüfung nach vorheriger Entfernung des Mantels nach Vorschrift des §• 22 der Verordnung vom 4. August 1857 mittelst der hydrau- lilchen Dnickprobc auf das 1 flache des zulässigen höchsten lieber- drucks. Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend verändern , dürfen in diesem Zustande nicht wieder in Gebrauch genommen werden.
Mit jeder nachträglichen Prüfung, welcher nicht eine Haiirt- reparatur vorausgegungen ist, bei der ohnehin ein Auseinandernehmen aller beweglichen Theilc stattgeftmden hat, ist eine gründliche Revision sämmtlicher Maschinentheile zu verbinden. Höchstens 8 Jahre nach der Betriebsstellung der Maschine muß eine innere Revision des Kessels vorgeuommen werden, bei welcher die Siedröhren zu entfernen sind, nach wenigstens je weiteren 6 Jahren ist diese Revision zu wiederholen.
Bei jeder Kesselprobe ist gleichzeitig die Richtigkeit der Ventilbelastung, beziehungsweise der Federwaagen, sowie der Manometerspannung zu prüfen, zu welchem Behufs in jeder Eisenbahn-Haupt- reparatur-Werkstätte ein offenes Quecksilber-Monometer mit einer geeigneten Vorrichtung zur Verbindung desselben mit dem Dampfraum der geheizten Lokomotive anzübringen ist.
Die vorbemerkten Untersuchungen sind von den für die betreffenden Bahnen bestellten Regiernngs-Commissären, unter Zuziehung der technischen Bahnbeamten, vorzunehmen.
Darmstadt, den 22. Januar 1867.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk. Hallwachs,
m ^I^anntmachung, die neue Organisation der Oberförstereien Alten- Liuseck, Gießen und Schiffenberg betreffend.
Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit Allerhöchst zu verordnen geruht haben, daß
1) die der Oberförsterei Alten-Buseck angehörigen Waldungen der Gemeinden Alteu-Bufeck,
Daubringen, Lollar und Ruttershausen
von dieser Oberfürstcrei getrennt und der Oberfürsterei Gießen ruae- theilt, 0 0
2) die zur Oberförsterei Gießen gehörigen Waldungen der Gemeinden Oppenrod, Steinbach und Albach
von dieser Oberförsterei getrennt und nebst der, früher mit der Ober- sörsterei Königsberg verbunden gewesenen Gemarkung Heuchelheim der Oberförsterei Schiffenberg einverleibt werden sollen und
3) die Oberförsterei Alten-Buseck für die Folge die Benennung „Oberförsterei Trais an der Lumda" zu führen haben soll,
so wird diese Allerhöchste Anordnung hierdurch zur öffentlichen Kenntntß qr- bracht.
Darmstadt, de» 28. Januar 1867.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck. Göring.
t III- Bekanntmachung, die Herstellung einer Postablage zu Gensingen be- IV. Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskaffe zu Darmstadt für 1867 betreffend.
V . Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage in der israelitischen Religionsgemeiiwe zn Michelstadt für das Jahr 1867 betreffend.
V I. Ueberstcht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Be- slreitung der Communalbedürfniffe in de» Gemeinden des Kreises Pin gen.
> II. Ueberstcht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreise» Nidda.
VIII. Abwejenhcitserklärung.
Durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichts Alzey tzpm 13. December 1866 wurde Rudolph Knippenberger, Drehen aus Hamm, für abwesend erklärt.
IX. Dienstnachrichten.
©eine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht :
1) am 8. Januar den Advokat-Anwalt und Ergänzungsrichter bei dem Bezirks-;erichte Mainz Heinrich Kirstein zum Bezirksqerichtsrath bei diesem Gerichte, —
2) an demselben Tage den Gerichts-Accesststen und seitherigen Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte Bingen Paul Angelus Schlippe zum Honorar-Substituten des Staatsprocurators bei dem Bezirksgerichte Mainz, —
3) am 11. Januar dem Ministerial-Secretär zweiter Klaffe bei dem Ministerium der Justiz Emanuel Freiherrn von Ricon zum Ministerial- Secretär erster Klaffe bei diesem Ministerium — und den Landgerichts- Assessor bei dem Landgerichte Groß-Gerau Carl von Kreß zum Ministerial-Secretär zweiter Klaffe bei dem Ministerium der Justiz zu ernennen;
4) am 17. Januar dem Gymuasiallehramts-Accessisten Dr. Carl Boßler aus Darmstadt zum Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, — den Gymnastallehramts-Acccsststen Dr. Ludwig Schäffer aus Darmstadt znm Lehrer an der Realschule zu Darmstadt — und den Calcu- latur-Gehülfen August Reinhard Georg Haag von Biedenkopf zum Calculator erster Klasse bei der Brandversicherungs.Commission zu ernennen;
5) an demselben Tage dem Kreisdiencr bei dem Kreisamte Mainz Georg Bernhard Baillet die Stelle eines Pedellen bei dem Mainzer Uni- verfitätsfond als Nebenstelle zu übertragen;


