So lebt denn auch ein Zeitungsblatt, das für das Interesse der Gesammtheit arbeitet, wesentlich mit von der Förderung des Interesses des Einzelnen und dies letztere zwar durch die Anzeigen. Sie gehen auf die Verantwortlichkeit dessen, der sie einrückt in die Welt und liegen speciell in seinem Bortheil, während für den allgemeinen politischen Theil ein verantwortlicher Redakteur eintritt.

So macht auch dieses Blatt kein Hehl daraus, daß ein vorzüglicher Theil seiner Aufgabe ist, der Ausgleichung von An­gebot und Nachfrage im Geschäftsverkehr zu dienen und darauf so zu sagen, seinen körperlichen Bestand zu gründen und in hier­durch gewonnener Lebenskraft auch für die höheren politischen Interessen der Gesammtheit, welche natürlich nicht immer mit dem Interesse des Einzelnen zusammenfallen, zu arbeiten. Daß diese Interessen nicht immer zusammenfallen, ergiebt sich schon daraus, daß z. B. in einem Kriege, den der Staat zur Rettung seines Bestandes unternimmt, der Einzelne als Soldat sein Leben opfern muß. Der Staat verlangt ebenso Steuern, welche der Einzelne oft mit großem Widerstreben bezahlt; so kann auch ein Zeitungsblatt in seinem allgemeinen Theile nicht jedes Privat­manns Eigen-Jnteresse gerecht werden, dafür bleibt ihm der In- seratentheil für sein Geld stets geöffnet. Und hiermit empfiehlt sich der Oberhess. Anzeiger auch ferner dem Wohlwollen seiner Leser sowohl im Geschäft wie in der Politik.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 2 enthält 1) die Ernennung bet außerordentlichen Mitglieder des Staatsraths für 1867, 2) Bekanntmachung Abänderungen an den Statuten der Bank für Handel und Industrie in Darm­stadt 3) Bekanntmachung, die Statuten der AktiengesellschaftBlaufarbwerk Marienberg" 4) Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit in den durch den Frie- bensvertraq mit der Krone Preußen vom 3. September v. I. erworbenen Gebietstherlen : Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zur Ausfüh­rung des rubricirten Frieoensvertrags unterm 25. November v. I. zu be- schließeu^geruh^ da^^ Fri^xrisvertrag erworbene, auf dem linken Mainufer

' ndeqene vormals kurhesstsche Gebiethstheil mit dem Orte Rumpen- jLm bem Lanbgerichtsbezirke Offenbach,

II folgende in Gemäßheit dieses Feiedensvertrags der Provinz Oberheffen einverleibte Gebietstheile, nämlich :

iz bas vormals naffamsche Amt Reichelsheim die Ortschaften Rei- Holzheim und Dorn-Assenheim umfaffend, dem Landgerichts- bezirke Friedberg,

2) die vormals kurhessische Enelave Trais an bet Lumda, bem Lanbgerichtsbezirke Gießen,

31 der vormals kurhessische D'str ct Katzenberg mit ben Ortschaften : Ohmes, Vockenrode, Ruhlkirchen und Seibelsdorf, dem Land- aerichisbez irke Alsfeld,

4) ^r vormals kurhessische, z oischen den Ortschaften Altenstadt und Bönstadt gelegene Domanialwalddistrict dem Landgerichts­bezirke Altenstadt,

5) der vormals kurhessische, etwa 1700 Morgen umfassende Gebiets- theil des Ortsbezirks Mittel-Gründau dem Landgerichts­bezirke Büdingen,

61 die vormals frankfurtischen Ortsbezirke Dortelweil und Rieder- Erlenbach, ferner der vormals kurhessische Ortsbezirk Maffenheim ingleichen der vormals nassauische Ortsbezirk Haarheim dem Landgerichtsbezirke Vilbel,

angehören sollen; sodann

ttt für das vormals kurhessische, durch obigen Fnedensvertrag erworbene Amt Nauheim, bie Ortschaften Dorheim, Nauheim Schwalheim und Rödgen umfaffend, das dortige Justizamt vorläufig fortbe-

Dieft Allerhöchste Entschließung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 9ebri1tbic?ctbefOii?7nTen9l"ben untet I. und unter II. Ziffer 3-6 bezeichneten

Bezirken und Orten sofort zur Ausführung gebracht worden; und soll in den unter II. Ziffer 1 und 2 gedachten Amtsbezirken Reichelsheim und Trais am 20. l. MtS., bis wohin die dortigen Justizämter fort- tunairen zur Ausführung konimen; ferner ,

2, die seither dem Landgerichte Gießen zugetheilten Orte Leihgestern, Watzenborn mit Steinberg, Hausen und Garbent ich sollen von dem gedachten Tage an zu dem Stadtgerichtsbezirk Gießen gehören;

31 das Jnstizamt Nauheim (oben III), welches wegen e,«getretener Va- canz interimistisch von dem Großherzoglichen Landgerichte Friedberg vertreten wird, tritt am 20. l Mts. alsGroßherzogliches Landgericht Nauheim" wieder in Function, und dieser neueLand- aerichtsbezirk, mit welchem die jetzt dem Großherzoglichen Landgerichts- bezirk Friedberg angehörigen Orte Ober-Mörlen, Rieder-Morten und Wisselsheim von eben jenem Tage an verbunden sein sollen, wird m den Sprengel des Großherzogiichen Bezirksstrafgerichts Gießen aus­genommen.

Darmstadt, den 4. Januar 1867.

Großherzogliches Ministerium der Justiz.

v. Lindelof.

v Bechtold.

5) Veröffentlichung eines Auszugs aus der Administrationsrechnung der Schulunterstützungs-Stiftung des Regierungsraths May von 1865, 6) Dienst­nachrichten : Seine Königliche Hoheit der Großhcrzog haben allergnädig st ge­ruht : 1) am 18. December 1866 dem evangeliichen Pfarrer zu Leihgestern Wilhelm Wüst die evangelische Pfarrstelle zu Bobenhausen, im Dekanate Schotten, und 2) am 21. December 1666 dem Schulamts-Aspiranten Joseph Schuster aus Bensheiin die zweite katholische Schulstelle zu Ilben­stadt, im Kreise Friedberg, zu übertragen; 3) am 22. December 1866 den Geheimen Staatsrath Friedrich Georg von Bechtold, unter Entbindung desselben von den Functionen eines Regiernngs-Commiffärs bet der Bank für Süddeutschland, zum Regierungs-Commiffar bei der Bank für Handel und In­dustrie 4) am 29. December 1866 den Geheimen Legationsrath Arnold von Biegeleben zum ständigen Mitglied des Staaisraths, unter Verleihung des Charakters als Staatsrath, zu ernennen. 7) Charakterertheilungen : Seine Königliche Hoheit der Großhcrzog haben allergnädigst geruht : 1) am 29 December 1866 dem Bereiter Friedrich Namendorf den Charakter als Oberbereiter und 2) am 1. Januar dem Fabrikanten Jacob Mönch in Offenbach den Charakter als Commerzienrath zu verleihen. Sterbfälle: Ge­storben sind : 1) am 22. Dcccmbee 1866 der Landgerichts-Actuar Schmucker zu Groß-Gerau; 2) am 30. December 1866 der Hofgerichts-Advokat Kauf­mann zu Gießen.

Landw. Berichte aus den Provinzen.

(Aus der landwirthfchaftlichen Zeitschrift.)

Aus Oberhessen. (Nördlicher Theil.) Bei u ;feren Landwirthen stellte sich in dem verflossenen Herbste wieder ein mitunter sehr fühlbarer Man­gel an Arbeitern ein. ES mögen dieser Erscheinung, da man auch aus an­deren Gegenden dieselbe Klage vernimmt, wohl im Allgemeinen liefere Ursachen zu Grunde liegen. In hiesiger Gegend find dieselben jedoch zum Theil darin zu suchen, daß viele Familien, die früher auf Taglohn arbeiteten, ihre eigene Wirthschaft gegründet haben Außerdem trägt unzweifelhaft auch die Aus­wanderung vieler Arbeiter, welche gerade im letzten Herbste wieder zugenom­men hat, wesentlich zu diesem Arbeitermangel bei (!).

An unsere Landwirthe tritt aber jetzt mehr als je die Nothwendigkeit, ernstlich über die Frage nnchziidenken, auf welche Weise dem Mangel an Ar­beitskräften und dem damit verbundenen fortwährenden Steigen der Arbeits­löhne zu begegnen sei. Die richtige Antwort hierauf wird etwa lauten : Suche bei den verschiedenen landw. Arbeiten Zeit und Kraft zu sparen, resp. letztere in dec Anwendung von 'Maschinen zu gewinnen." ES streben hier auch bereits viele Landwirthe dahin, die fehlenden Arbeitskräfte durch Be­nutzung von Maschinen zu ersesen. So arbeiten z. B. die Dreschmaschinen an vielen Orten recht wacker. Bis jetzt wurden diese freilich nur von größe­ren Gutsbesitzern benutzt, denn cS befinden sich die genannten Maschinen fast ohne Ausnahme in dcn Händen von Privaten, in deren Bortheil es nicht liegt, wenn bei dem bei kleineren Arbeiten sich oft wiederholenden Transport die Zeit nutzlos verschwendet wird; auch ist der Preis, den man von dieser Seite stellt, noch ziemlich hoch. Soll der Bortheil, welcher der Landwirth- schaft durch die Einführung der Dreschmaschine geboten wird, auch dem klei­neren Gutsbesitzer zu gut kommen, so werden sich die Gemeinden (bezw. Ge­nossenschaften! endlich dazu erschließen müssen, solche mit gemeinschaftlichen Mitteln anzuschaffen. Selbst kleinere Nachbarsorte können sich zu diesem Zwecke vereinigen.

Auch der Ban der Feldwege liegt noch in vielen Gemeinden im Argen. Es ist dies für eine Gegend, in welcher das Material zum Straßenbau fast nichts herbeizwchaffen kostet, eine betrübende Ersch inung. Die Zeit und die Kraft, die man nur zu oft auf elenden Feldwegen verschwendet, repräsentiren nicht selten ein Kapital, das nichl nur hinreichte, die Anlaqekosten besserer Wege in kurzer Zeit zu decken, sondern auch eie Mittel zur Unterhaltung der­selben zu beschaffen.

Viel ist schon in landw. Blättern über derartige Mißstände geschrieben worden; nichts aber wirkt kräftiger, anregender, überzeugender und nachhalti­ger, als das frische, lebendige Wort. Der intelligentere Theil unserer Land­wirthe hat deßhalb die Einrichtung des landw. Wanderunterrichts mit leb­hafter Freude begrüßt. Soll aber die Tbätigkeit der Wanderlehrer, worüber diese Zeitschrift jüngst erfreuliche Berichte brachte, wahrhaft segenbringend werden, so muß dreselbe eine größere Ausdehnung gewinnen, und müssen hier­bei besonders solche Gegenden berücksichtigt werden, welche, wie die hiesige, von den großen Verkehrsstraßen entfernt liegen *).

*) Wir hoffen, daß es gelinge, diese berechtigten Wünsche in nicht ferner Zeit in Erfüllung zu bringen. A. d. R.

Geld-Cours vom 14. Januar 1867.

Preuß. (Lassen-Scheine Prcuß. Friedrichöd'or Pistole»

Doppelte . .........

Holl. fl. 10 Stücke Rand - Ducateu

20 Frankenstücke Enal. Sovereigns Ruff. Imperials............

Dollars in Gold

fl. 1. 44M5j 9. 5657J

9. 41-43 9. 42-44 9. 48-50 5. 33-35 9. 25-26 11. 48-52 9. 42-44 2. 26-27

Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.