AnWtMlt
• für die
Provinz,alhauptftadt Gießen.
(flmlsßfalt Öes Rreises gieren.)
(Steint »öchrntlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag«. - Preis be« Jahrgang« für Einheimisch« 1 fl. 42 fr., für Au-wLttig« incl. M rorschrtft«- oiathgen Postau,schlag« 1 ff. 42 fr. — AnSwart« abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Srpedition (Eansteiberg 8U. B. Nr. 1).
«4» 91«• Mittwoch den 13. November 1SG7^
Amtlicher T h e i l
Vclrrsscnd:
G
Die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen.
Gicsten, am 2. November 1867.
Das
r o D lj e r i n g 1 i dj c Krcisam 1 Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf unser Ausschrcibm vom 12. August d. I. (Nr. 9 des Amtsblatts) fordern wir Sie auf, die GrcnzbeaehunaS- Protokolle der Feldgcfchwornen an uns einzusenden.
__________________________ Dr. Goldmann.
Loeal - Reglement,
die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen in der Provinzial-Hauptstadt Gießen betreffend.
Auf den Antrag des Stadtvorstandes und der Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen, und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. October l. I. zu Nr. M. d. I. 11790 wird auf Grund des Art. 114 dkS Polizei-Straf-Gesetzes Folgendes verfügt:
Xue Bestimmung B, b, II des Local - Reglements vom 8. Oktober 1856 wird dahin abgeändert, raß die Reinigung an den dort genannten Tagen und in den nachfolgenden Stunden:
in den Monaten März bis October einfchließllch zwischen 4 und 6 Uhr Nachmittags,
in den Monaten November bis Februar einschließlich zwischen 2 und 4 Uhr Nachmittags erfolgen muß.
Gießen, den 2. November 1867. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
Gerichtliche niib Privat - Bekanntmachungen.
33efonÖere Bekanntmachungen.
An Vie Bewohner Gießens.
4147) Um den Gefühlen der Freude über den Wiedereinzug einer Hessischen Garnison in Gießen that- sächlichen Ausdruck zu verleihen, hat der Gemeinderath beschlossen, dem am 16. d. Mts. Mittags hier einrücken- den 1. Zagerbataillon einen festlichen Empfang zu bereiten. Er wild dasselbe zu diesem Zwecke beim Eintritt in die Stadt in seierlicher Weise bewillkommnen, zu der Caserne geleiten und der Mannschaft des Bataillons auf Kosten der Stadt eine Erfrischung verabreichen. Sodann wird an diesem Tage dem Offiziercorps zu Ehren ein Essen im Einhorn stattfinden und diefts als Gast der Stadt dazu eingeladen werden. Für dieses Essen, welches um halb 8 Uhr des Abeuds seinen Anfang nimmt, und für welches der Preis ^.des Couverts einschließlich eines Schoppen Weins auf 2 fl. bestimmt ist, circulirt eine schriftliche Einladung. — Wir konnten dieselbe erst spät in Circulation setzen, da der Termin des Eintreffens nicht bekannt war. — Zndem das unterzeichnete Conutö nun den Wunsch ausspricht, daß dieselbe recht zahlreiche Unterschriften finden möge, bemerkt es zugleich, daß, wenn wegen der Kürze der Zeit Einzelnen die Liste nicht zukommen sollte, auch Einlaßkarten zu dem Essen auf dem Ralhhaufe gegen Einzahlung von 2 fl. bis Donnerstag Abend in Empfang genommen werden können.
Schließlich macht das Comitö noch darauf aufmerksam, daß der günstige Eindruck des Empfangs des Bataillons dadurch noch würde gehoben werden, wenn die hiesigen Einwohner sich veranlaßt fänden, für den Tag des Einzugs des Bataillons die Häuser mit Fahnen auszuschmücken.
Gießen, den 12. November 1867. Für den Stadtvorstand:
Das Cmpfangs-Comite: Vogt, Ferber, Rosenberg.


