AmctzcWitN
für dir
Provinzialhauptstadt Gietzen.
(Lmtsbtatt bes Preises fließen.)
1867
Samstag den 13. Juli
JVs. s«
WM«! »öchinNtch M-l- Mit.wo-b« und Samstags. - Preis des Iabrgangs für Smbtwtijcht 1 st. 42 fr für
mäßigen P-ftauischl-g« 1 st. 42 fr. - Auswärts abunnirt man fi» bei asten Postämtern. - I« Gießen bet der Grpedltwn (E-nzleiberg «,t. L. Nr. 1).
Giessen, am 10. Juli 1867.
Betreffmd: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1868.
Däs
Großherjogliche Krrisamt Gießen
। ' an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir die Stellung der obigen Voranschläge in Erinnerung bringen, machen toirJäit^ara.uJ_“ufMmerf”* gütungen für Benutzung der Landpost in Folge höherer Anordnung in III. Klasse unter Rubnk Nr. 157d vorzusehen und auch >n Beilage Nr. 8 aufzunehmen sind, was zu den vorjährigen Voranschlägen vielfach außer Acht gelassen worden ist.
Unter sodannigem Hinweis auf die Bestimmungen der Instruction vom 2. Mai 1836, sowie die Aenderungen un Z s tz z derselben, tragen wir Ihnen auf, die Vorarbeiten alsbald zu beginnen und möglichst bald zu Ende zu fuhren, so daß die Einsendung der Voranschläge bis zum 30. August d. I. unfehlbar erfolgen kann.
In Verhinderung des Kreisraths:
K e k u l 6 ,
Kreis - Assessor.
Giessen, am 25. Juni 1867.
Betreffend : Die im Jahr 1867 vorzunehmenden Gemeinderathscrsatzwahlen.
Das
Großherjogtiche Kreisamt Gießen
an
bie Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lda., Beuern, ^ang-GönS, Lich, Mainzlar und Sleinbach.
Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 12. April 1867 binnen 8 Tagen.
In Verhinderung des Krcisraths;
K e k u l ö, Kreis - Assessor.
——■— Gießen, am 8. Juli 1867.
Betreffend: Die Erhebung der Ende Ium d. I. fällig gewordenen 1867r Holzgelder.
Das
Großherzogtiche Rentamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentamtsbezirks.
Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch binnen 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.
L v n ck e r. _______
Polizeiliche VeKamümachung.
Gefundene Gegenstände:
Vier eiserne Ringe, ein Sack von einem Kleide mit einem seidenen Halstüchelchen, einem Taschentuch und einem Kämmchen, tin Sack mit Steinkohlen, ein schwarzer Gummigürtel mit Schnalle und ein desgleichen.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- lanaen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden-
16 G^ben, den 12 Juli 1867. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Prov.nzialhauptstadt Gießen.
" Nover.


