Ausgabe 
11.9.1867
 
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1) Anhörung des Rechenschaftsberichts der Eentral-Behörte über die Wirksamkeit des Berlins in dem abgewichencn Jahr; 2) EinsichtSnahme der abgeschlossenen DereinS-Kasse-Rechnung von dem verflossenen Jahr;

3) Begutachtung des vom Ausschuss berathenen Budgets für das nächstfolgende Jahr:

4) Bestimmung der Remuneration des Vereins.Rechners;

5) Borträge einzelner Mitglieder über, den Verein berührende, Gegenstände;

6) von dem Ausschuß begutachteten, im Interesse des Vereins gestellten Anträge;

7) Benachrichtigung von den neu aufgenommenen VcreinSmitgliedern;

8) Vornahme der Wahl der erledigten Stellen in dem VcrcinS-AuSschuffe oder zu dessen periodischer Erneuerung;

9) Begutachtung allenfallstger Abänderung der Statuten und Zusätze zu denselben.

Insbesondere dürfte cS wünschenSwerth erscheinen, daß auch Beamte der Strafanstalten sich an unseren Generalversammlungen betheiligcn, da in diesen häufig Fragen »ur Sprache kommen, zu deren zweckmäßigen Erledigung die Erfahrungen und Anschauungen der Gesängnissbeamten wesentlich beitragen würden.

IX. In den Anlagen 17 und 18 sind die Büreaukosten für die Jahre 1864 und 1865 veranschlagt. Ungeachtet vermehrter Büreauarbeiten und Auslagen für Druck- und Schreibmaterialien bemühen wir uns diese Voranschläge einzuhaltcn.

Für das Wohlwollen und die Fürsorge, welche Großh. Ministerium des Innern unserem Vereine zuwcndct, fühlen wir uns zu innigstem Danke verpflichtet und erfüllen nur eine angenehme Pflicht, wenn wir diesem Dankgcfühle hiermit Ausdruck verleihen.

Mit den in unserem früheren Rechenschaftsberichte benannten auswärtigen Vereinen gleicher Tendenz ist die zur Erreichung der Vereinszwecke so wohlthätige Verbindung auch in den beiden Berichtsjahren sortunterhaltcn worden. Wir sagen allen diesen Vereinen, welche uns durch ihre eben so eingehenden als beachtenswerthcn Mittheilungen der von ihnen bezüglich der Pflege ent­lassener Sträflinge gemachten Erfahrungen erfreut haben, öffentlichen Dank.

Die Frage, ob eine engere Verbindung dieser gleichartigen Vereine unter sich und mit dem in der Bildung begriffenen Ver­eine deutscher Strafanstaltsbcamten der Vereinssache förderlich sei? hat noch nicht die nöthige allseitige Prüfung bestanden und dürfte erst später eine genügende Beantwortung möglich sein.

Gleichen Dank statten wir endlich den Verwaltungen der Strafanstalten, den Bezirks-Vereins-Commissionen, sowie den bestellten Aufsehern für die Bereitwilligkeit ab, mit der sie unsere Bemühungen zur Erreichung des Vereinszwecks unterstützen.

Die uns so zu Theil werdende Unterstützung und Beihülfe crmuthigt uns, ungeachtet der beschwerlichen und zum Theil erfolg­losen Thätigkeit zum Bchuse der Besserung entlassener Sträflinge, unsere Bemühungen unverdrossen fortzusetzcn, um den Zweck unseres Vereins zu erreichen. Unsere Ueberzeugung von der Nothwendigkeit desselben, sowie von der Größe dieser Roth gibt uns die Kraft die Erreichung des gesteckten Ziels unverdrossen anzustrcben, wobei wir auf die forttauerde thatkräftige Mitwirkung aller Menschen­freunde rechnen, welche gewiß eine hohe Befriedigung darin finden, wenn auch ihre Beihülfe eine nicht geringe Anzahl der dem Elende und der Vcrderbniß Heimgcfallcncn auf den Weg zum Guten geleitet und der menschlichen Gesellschaft wiedcrgcwonnen wird.

Darmstadt, den 24. November 1866

Zu Ur. K. ®. 4211. Giessen, am 4. September 1867.

Betessrnd: Die Vertilgung der Feldmäuse.

Das

Gross herzogliche K r e i s a m t Giessen

an

die Großherzoglichrn Bürgermeistereien des Kreises.

Nach mehrfachen Mittheilungen sollen die Feldmäuse in vielen Gemeinden des Landes in Besorgniß erregender Weise über­hand genommen haben. Wir sind dadurcb veranlaßt, überall da, wo dies erforderlich sein sollte, die zur Ausrottung dieser schäd­lichen Thicre geeigneten Anordnungen alsbald zu treffen. Sie wollen daher den Gegenstand mit dem Gemeinderath in Bcrathung nehmen und in aller Kürze berichten, ob und welche Maßregeln in den einzelnen Gemeinden in Ausführung gebracht werden sollen. In dieser Beziehung verweisen wir Sie auf unser AuSschreibcn vom 24. Juli 1861 zu Nr. K. G. 4109 im Anzeigeblatt und machen Sie dabei noch besonders darauf ausmrrksam. daß die unter III dieses Ausschieibens vorgeschlagene Anordnung am meisten zu empfehlen sein dürfte, weil angenommen werden kann, daß bei Anwendung dieser Maßregel jeder Grundbesitzer zunächst seine eigenen Felder von dem Ungeziefer zu säubern suchen und das Uebcl also gleichmäßig von allen Seiten angegriffen werde.

Dr. Goldmann.

Zu Nr. K. G- 4240. Giessen, am 5. September 1867.

öetreffrnd: Hauscollecte für die Erbauung einer evangelischen Kirche zu

Nieder - Ohmen.

Das

Gross Herzog licht Kreisaml Giessen

an

die Grostherzogiichcn Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Bestreitung dir Kosten des Neubaues der rubricirten Kirche hat Großherzogliches Ministerium des Innern durch Ver­fügung vom 13. Juli l. I. zu Nr. M. d. I. 7006 eine HauScollccte im ganzen Umfang des Großherzogthums gestattet. Wir empfehlen Ihnen die möglichste Beihülfe zur Förderung dieser Angelegenheit.

In Verhinderung des KreiSraths :

Pietsch, RegierungS- Rath.

Giessen, am 3. September 1867.

betreffend: Die Einsendung der Waisenbüchsengelder für 1866/67.

Das

Gross herzogliche Kreis amt Gießen

an

bie Großberzoglichen Bürgermeistereien mit Ausnahme derjenigen zu Albach, Mendorf a. d. Katyn, Eberstadt und Großen - Buseck.

Wir erinnern Sie an Einsendung der Waisenbüchsengelder binnen 3 Tagen.

Dr. G o l d m a n n.