bald werden diese Länder ihrem Namen nach von der Karte verschwunden sein. In Warschau und Umgegend, sowie gegen die österreichische Grenze hin werden bedeutende Truppenmassen dirigirt. Ließe sich dies nicht vielleicht mit den Ereignissen in Italien in Zusammenhang bringen? Werden diese Truppen nur gegen die Polen, deren Häuflein noch sehr gering und allen Widerstandes unfähig ist, aufgeboten oder sollen sie nebenbei noch anderen Zwecken dienen? Wer kann dies wissen?
Mit Dänemark und Preußen scheint es hinsichtlich der Abtretung Nordschlcswigs, laut dem Prager Frieden, noch zu keinem Änsgleich gekommen zu sein. Hartnäckig beharren die Dänen auf der Abtretung von Nordschleswig, während Preußen ihnen nur einzelne, spccifisch dänische Orte überlassen will und dies anch nur dann, wenn dänischerseits Garantieen für die dortigen Bewohner deutscher Nationalität geboten werden könne». Die fortwährenden Beschimpfungen der Deutschen Leitens der überwiegenden dänischen Bcvölkcrnng machen ein solches Auftreten Preußens zur Nothwendigkcit.
Bon Konstantinopel ans wird gemeldet, daß der Groß- vezir Ali Pascha auf Kreta an die dortige Bevölkernng eine Proclamation erlassen hat, in welcher cs heißt: „Heute geht der Waffenstillstand zn Ende, der Augenblick ist gekommen, wo energisch znr Pacificirnng und zur Bcrwaltungsrcorganisation der Insel mit Hülfe der Abgeordneten der Bevölkerung geschritten werden muß. Folgende Maßnahmen werden unverzüglich getroffen: Die Truppen werden die friedlichen Einwohner beschützen, die Gerichte werden in Wirksamkeit treten, die Localbchördcn werden für die dringenden Bedürfnisse der Bevölkernng Sorge tragen. Jeder fremde Freiwillige, unter welchen Bcrhältnisscn er anch immer ergriffen wird, soll vom Kriegsgerichte nach den Kriegsgesetzen abgenrtheilt werden. Jeder mit den Waffen in der Hand Ergriffene, oder der Jn- surrection Vorschub leistende türkische Unterthan wird vom gemischten Tribunal abgenrtheilt."
Frankreich, Rußland, Italien und Preußen haben der Pforte eine Note überreicht, welche die früher ertheilten Rathschläge wiederholt und das Scheitern der Mission Aali Pascha's in Kreta constatirt, ohne jedoch das Verlangen nach einer Untersuchung oder Abstinimnug zu erwähnen. — Das „Journal de St. Petersbonrg" vom 2. veröffentlicht anch die Declaration zn dieser auf Vorschlag Rußlands überreichten Collectivnote, sowie ein Rundschreiben des Fürsten Gortschakoiv vom 30. Oktober über dieselbe Angelegenheit. Die Declaration reslimirt die Bemühungen und Rathschläge der Mächte, denen die Türkei die Kraft unerschütterlicher Uuthätigkeit cntgegenge- stellt habe. Mit der Amnestie sei es der Pforte nicht ernst gewesen. Der noch fortdanernde erbitterte Kampf sei die Ursache permanenter Agitation unter der christlichen Bevölkerung in der Türkei, während keine ihre Wünsche befriedigende organische Reform vorgcnommcn worden sei. Die Mächte glaubten unnmehr ihre Bemühungen um Versöhnung und ihre Mahnrufe zur Besonnenheit erschöpft zu habe; ohne auf die durch ihr Gewissen ihnen auf erlegte cdelinüthigc Mission zn verzichten, müßten sie alle Verantwortlichkeit von sich ablehnen, der Pforte die Folgen ihrer Handlungen überlasten nnd ihr erklären, daß sie von jetzt ab vergeblich den moraliichen Beistand der Mächte in der Verlegenheit anrufcn würde, welche sic sich dnrch ihren Mangel an Nachgiebigkeit gegen die Rathschläge der Mächte bereitet habe.
Die Jndianerhetze in Amerika hat dnrch Friedensverhaud- lungen eine Unterbrechung erlitten. Nähere Details hierüber j finden unsere Leser im heutigen Unterhaltungsblatt.
Darmstadt. Da» Regierungsblatt Nr. 43 enthält:
I. Gesetz, die Veränderung der Gebäude-Steuerkapitalien betreffend.
Zur besseren Erhaltung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung der Gebäude haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog »ach Anhörung des Staats- rath« und mit Zustimmung der S tände verordnet:
Art. 1. Das Normalsteuerlavital eines in das Kataster aufgenommencn Gebäudes und der dazu gehörigen Hofraithe ist neu zu bestimmen, wenn Veränderungen in den Bestandtheilen dieser Objecte eingetreten sind, durch welche der Werth derselben in der Art vermehrt oder vermindert worden ist, daß er in eine andere Klaffe der bei Erneuerung des Gebäudesteuerkatasters zu Grimde gelegten Klassenkaufwerthe fällt.
Art. 2. Das Gesetz vom 31. Mai 1836, die Veränderung der Gebäude- Steucrkavrtali.n betreffend, ist aufgehoben.
II. Verordnung, die Gehalte der Volksschullehrer betteffend.
Art. 1. Die Bestimmungen des Art. 1 der Verordnung vom 22. November 1864, wodurch der niederste Gehalt der Volksschullehrer an bestehenden oder künftig zu errichtenden Schulen, welche durchschnittlich von mindestens dreißig Kindern besucht werden, auf Dreihundert Gulden jährlich bestimmt ist, sowie die Bestimmungen de« Artikel« 7 der gedachten Verordnung, in Betreff der Verleihung von Tienstalterszulagen an Volksschullehrer, baden vom 1. Januar 1867 an auch auf die Schullehrer an Schulen, welche durchschnittlich von weniger al« dreißig Schulkindern besucht werden, unter der Voraussetzung Anwendung zu sinden, daß außer diesen Schulen noch kein eweitere Schule in der betreffenden Gemeinde besteht.
Art. 2. Tie in Artikel 7 der Verordnung vom 22. November 1864 bezeichneten DienstallerSzulagen erhalten vom 1. Januar 1864 an auch die- icnigen Volksschullehrer, welche ohne die vorgeschriebene Desinitorialprüfung bestanden zu babcn, ausnahmsweise definitiv angestellt worden sind. DaS Dienstalter solcher Schullehrer ist vom Tage ihrer definitiven Anstellung an zu berechnen.
III. Bekanntmachung, die Anstellung eine« Kaiserlich Brasilianischen Gcneral- EonsulS für das Großhcrzogthum betieffend.
IV. Bekanntmachung, die Bestätigung einer Stiftung zu Gunsten von Familienangehörigen der Bernhard Meyers Eheleute in Mainz und, in Ermangelung solcher Angehörigen, zu Gunsten anderer Israeliten in Mainz be- treffcud.
V. Bekanntmachung, die Errichtung eines Nachtrag« zu dem Familien- statut der Freiherrn Löw von und zu Steinfurth betreffend.
VI. Bekanntmachung, die Rüchvrrgulung der Preußischen Rbeinzölle von überseeischen Maaren betreffend.
VII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit de« Art. 30 deS Strafgesetzbuch« im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Rheinheffen.
VIII. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. IX. Di«nstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Grvßherzog haben allcrgnädigst geruht:
1) am 3. September den Oberfeldwebel im 4. Infanterie Regiment Scharmann zuni Kreisdiencr bei dem Kreisamte Offenbach. —
2) am 26. September den Beiknecht bei dem Landgestut Petry aus Gam- bach zuni Landgestütsdiener hierbei, —
3) am 27. September den Regierungs-Accessisten GroS aus Darmstadt zum KreiSassessvr bei dem Kreisamte Gießen — und
4) am 28. September den Professor bei der philosophischen Fakultät der Landes-Universität und Director an der Realschule zu Gießen Dr. Weigand, unter Enthebung von der letztgenannten Stelle, zum ordentlichen Professor in der gedachten Fakultät zn ernennen; —
5) an demselben Tage dem evangelischen Pfarramts-Candidatcn Dr. Röe an« Mainz die evangelische Psarrstclle zu Bleichenbach zu übertragen; —
6) an demselben Tage den Ealcnlator I. Klasse bei der Hauptstaatskasse Schneidrnüller zum Buchhalter, — den Ealculator II. Klaffe bei derselben Böttinger zum Ealculator erster Klasse — und den Finanz- Aspiranten Bonhard au« Dreieichenhain zuni Ealcnlator 2. Klaffe bei dieser Behörde zu ernennen; —
7) am 3. Octvber dem evangelischen Pfarrer zn Allcndorf an der Lumda Engel die evangelische Pfarrstelle zu Hausen, —
8) am 7. Lctober dein evangelischen Scbullchrer zu Bromskirchen Repp die zweite evangelische Sctunstelle zu Leihgestern, —
9) an demselben Tage dem Schullehrer an der mittleren Knabenschule zu Langen Hildenbrand die erste evangelische Schuistelle zu Egelsbach — und
10) an demselben Tage dem Lehrer an der zweiten Stadtmädchenschulc zu Gießen Mitpredigcr Krug die erste lutherische Pfarrstelle zu Groß- Umstadt zu übertragen; —
11) an demselben Tage den zweiten Ministerial-Bnchhaltcr bei dem Ministerium der Finanzen Balzer, unter Ertheilung des Charakters als „RechnungSrath", zum ersten Ministerin!-Buchhalter bei diesem Mini sterium, —
12) an demselben Tage den Ober Domänen.Registrator Ihm znm zweiten Ministerial-Buchhalter bei dem Ministerium der Finanzen — und
13) an demselben Tage den Bataillons-Tambour ün vierten Infanterie- Regiment Weygandt von Darmstadt znm Bremser bei der Main- Weser-Eisenbahn, —
14) am 16. Octvber den Feldwebel irn ersten Infanterie-Regiment Keppler aus Langen zum Bremser bei der Main-Wcser-Eiscnbahn — und
15) an demselben Tage den Maschinenschlosser Blöcher aus Wallau zum Heizer bei der Eisenbahn von Offenbach nach Franksiirt zu ernennen.
X. Dienstentlassungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädiqst geniht:
1) am 24. September den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Merkenfritz Gröninger, unter Beibehaltung seiner Eigenschaft al« Volksschullehrer, auf fein Nachsuchen, von seiner Ticnststelltz zu entlassen — und
2) am 12. Oktober dem Hofgericht« - Advocaten Otto zu Weincgg in Unterkrain die von ihm erbetene Entlassung au« der Zahl der Advocaten und Procuratoren bei dem Hofgericht der Provinz Lbcrheffen zu er- theilen.
(Schluß folgt.)
Temperatur in Gießen, Oktober 1867 : niederste.............— 1.5° R.
mittlere............. 6,24 ,
Mittel früherer Jahre ........4 7,52 „ ■
höchste.............. 4 13,0 „
Niederschlag: an 17 Tagen........2,33 Par. Zoll.
„ Mittel früherer Jahre: an 14 Tagen 1,71 „ „
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schcn Druckerei (Fr. Ehr. Pietscd) in Gießen.


