Ausgabe 
7.8.1867
 
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AiyrigrMll

für dir

Provinzialhauptstadt Gießen.

(jlintsötült Öes Jircifes fließen.)

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. Prei« de« Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 42 fr., für Auswärtige incl. de« Vorschrift«, mäßigen Postauischlag« 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition ((Sanfleiberg (fit. B. 91 r. 1).

M 63. MittwoeH den 7. August 1867.

2871) 4 Psund gemischtes Wcißbrod 20'/, fr. 4 Pfund Roggenbrot, 18 fr. Sämmtliche Bäcker.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 3750. Gießen, am 5. August 1867.

Betreffend: Die Prüfung und Annahme der Einsteher bei der

Truppenergänzung im Jahre 1867.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Für die am 1. Oktober d. I. stattfindende weitere Ergänzung fommt, wie für die am 1. April d. I. erfolgte, von welcher die letztere eine Fortsetzung ist, das Stellvertretungsgesetz vom 14. Juli 1851 noch zur Anwendung. ^,crn®$ tenue' gedienten Soldaten und den ungedienten Leuten nochmals Gelegenheit geboten ist, von den Vorthnlen dieses Gesetzes Gebrauch zu machen, so beauftragen wir Sie, in Ihren Gemeinden alsbald befannt zu machen, daß Lusttragcnve, we.che für die oben rr» wähnte Ergänzung einstehrn wollen, sich sofort bei uns anzumelden Haden.

In Verhinderung des KreiSrathS:

Pietsch, Regierungs Rath.

Gießen, am 31. Juli 1867.

Betreffend: Die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler im Jahr 1867.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme derjenigen zu Albach, Dorf-Gm und Ober-Hörgern.

Wir fordern Sie auf, die Verzeichnisse über die von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine binnen 3 Tagen einzuscnden, oder zu berichten, daß keine solche Scheine ausgestellt worden sind.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, RegierungS-Rath.

Gießen, am 31. Juli 1867.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Einführung und Erhebung eines Fohlengelves.

Das . ,

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme derjenigen zu Albach, Annerod, Großen-Buseck, Holzheim, Leihgestern, Lollar, Münster, Reiskirchen, Rödgen, Treis und Watzenborn. Wir erinnern Sie an Erledigung unserer Verfügung vom 24. Februar 1865, Nr. 2 des Amtsblatts, binnen 8 Tagen.

In Verhinderung des KreiSrathS : Pietsch, RegierungS-Rath.