Ausgabe 
6.2.1867
 
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Aiycigt-Wsll

für die

Provinzialhauptstadt Gießen.

(Hintsfirntt des Greifes Ließen.)

1867

Mittwoch den 6. Februar

JV» 11

Erscheint wöchentlich swei Mal: Mittwochs und Samstage. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 1 42 fr für Auswärtige vorschrifts­

mäßigen Pvstau'schlags 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der rpe i ton an^ei^rgj

Amtlicher T h e i l.

Gießen, am 26. Januar 1867.

i Rr. K. G. 523. " '

Betreffend: Die Volkszählung vom 3. December 1864.

Das

G r v ü h r r i ii g l i ch e K r e i s a m t Gießen

an

die (ßrofihmonlidien Bürgermeistereien des Kreijes.

Wir werden Ihnen in der Kürze die von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landes-Statistik an uns zuruckgesandten Zählungslisten und Notizbücher der Zählungsagenten zugehen lassen und beauftragen Sie, indem wir Sw hiervon benachrichtigen, für sorgfältige Aufbewahrung derselben zu sorgen, damit sie zu späterer Benutzung bereit sind.

Dr. G o l d m a n n. _________________________

Bekanntmachung,

hat

die Verbreitung künstlicher Duugmittel betreffend.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen hat beschlossen, aus seinen Mitteln 190 fl zu verwenden, um da- durch den für die Landwirthschaft so wichtigen künstlichen Dungmitteln Eingang zu verschaffen. In Ausführung dieses . eschluffes Cer Ausschuß die Verwendung dieses Betrags in zweierlei Weise für zweckmätzig erachtet, nämlich:

N in der Weise, daß einem oder mehreren Landwirthen, welche vergleichende Versuche anstellen, und die durch gan genaue Beobachtungen und Aufzeichnungen ermittelten Resultate wahrheitsgetreu dem Unterzeichneten mitzutheilen sich bereit erklären, die Hälfte der Anschaffungskosten für die dazu verwendeten Dungmittel aus der Bezirksvereinscasse vergütet

2) in^der"Weise, daß der Bezug von künstlichem Guano aus einer guten Fabrik vermittelt, und ^nienigen, welche Versuche

mit demselben machen wollen, ein Dritttheil, oder bei wenig Anmeldungen die Hälfte des Anschaffungspreises vergütet

wird. Dabei wurde bestimmt: ,r . ~ . ä.

a. daß ein einzelner Landwirth diese Vergütung nur bezüglich des Anschaffungspreises von einem Centner in Anspruch

b. bei vielen Anmeldungen die Zuschüsse der Bezirksvereinskasse möglichst auf alle Orte des Kreises vertheilt

werden sollen,

c. daß die ersten Anmeldungen den Vorzug erhalten.

Der Unterzeichnete fordert hiermit diejenigen Landwirthe des Kreises, welche der Vergünstigung unter 1 oder 2 the.lhaftig werden wollen, auf, sich baldigst auf dem Bureau des Großh. Kreisamts Gießen zu melden. Die Anmeldungen zu müssen mündlich erfolgen, damit über die Art und Weise der anzustellenden vergleichenden Versuche genaue Mittheilung erfolgen kann, die Anmeldunacn ru 2 können mündlich und schriftlich gemacht werden. > ,

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes in genügender Weise zur Kenntniß der Landwirthe ihrer Gemeinden zu bringen.

©ie^en, 5 r£)jrector jandwirthschaftlichen Bezirksvereins für den Kreis Gießen:

Dr. G o l d m a n n. _ __

--------------------------------------------------------- Gießen, am 5. Februar 1867.

Betreffend: Die Erhebung der 1866r. Grummetgrasgelder.

Das

Groß herzogliche Rentamt Gießen

xf an

die GrosttienoaUchen Bürgermeistereien des Rentamtsdeffrks.

Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch innerhalb 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstags und Samstags,^ ohne Mahnung bezahlt werden können.