Ausgabe 
5.1.1867
 
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Gießen. Die in neuerer Zeit so häufig zur Anwendung kommenden Wasch, und Wring-Maschinen haben sich in ihrem Gebrauche in den Haushaltungen so ausgezeichnet bewährt, daß wir es für angemessen halten, unsere Leser hier nochmals darauf aufmerksam zu machen und bemerken, daß solche Maschinen bei Herrn C. W. Nowack, im Burkhard'schen Hause in der Neuen- baue stets zur Ansicht bereit stehen.

Das Urtheil der Fabrik hierüber lautet:

Amerikanische Patent-Wasch- und Wring- Maschine.

Die Patent-Wasch- und Wring-Maschine hat sich für den Gebrauch sowohl in großen wie kleinen Haushaltungen so unge­mein rasch Eingang verschafft, daß ihre Zweckmäßigkeit nicht mehr specieller Empfehlung bedarf.

Die Wasch-Maschine ersetzt die Hand-Arbeit beim Rei­nigen der schmutzigen Wäsche und bietet dabei erhebliche Vor- züge:

1. Viel geringere Abnutzung des Zeuges, weil die Maschine bis zum Rein-Waschen des Stoffes eine wesentlich ge­ringere Zeit in Anspruch nimmt (kaum 2 Minuten für eine Füllung), als die Hand-Arbeit.

2. Viel geringeren Seifen-Verbrauch.

3. Viel geringeren Brennmaterial.Verbrauch bei unmaßgeb- lich bedeutend mehr auszunutzender Wärme, da die Maschine mit viel heißerem Wasser arbeiten kann, als die Hände.

4. Geringere Kosten durch ersparten Arbeitslohn, Seife, Zeit u. s. w.

Die Wring-Maschine ersetzt die Hand-Arbeit beim Aus­wringen der gereinigten Wäsche, und bietet dabei ebenfalls er­hebliche Vorzüge:

1. Wird die Wäsche viel mehr von ihrer Nässe befreit und trocknet demnächst in viel kürzerer Frist.

2. Wird die Wäsche bedeutend mehr geschont, als durch das gewaltsame Drehen und Zerren bei der Hand- Arbeit.

3. Erwachsen auch Ersparnisse an Arbeitslohn und Zeit.

Bezüglich der, mit den bislang angewandten Constructionen gemachten Erfahrungen ergiebt sich ein verschiedenes Resultat der Zweckmäßigkeit und der Haltbarkeit der Wasch- und Wring- Maschine. Dieses Resultat fällt am Günstigsten aus für die von Schäffer und Budenberg in Magdeburg gelieferte Maschine. Es wird dazu das beste Material verwandt, und für die solideste Ausführung, als Hauptbedingniß für möglichste Dauerhaftigkeit der Maschine, Sorge getragen, und kann daher diese Patent- Wasch- und Wring-Maschine mit Recht als die vollkommenste und zweckmäßigste Construetion empfohlen werden.

Bei jedem Verkauf einer solchen Maschine wird stets eine genaue Gebrauchs-Anweisung beigegeben.

Gießen, 4. Januar. In der gestrigen Gemeinde- rathssitznng wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Während des letzten Kriegs, bezw. der Occupation der Provinz Oberhessen durch Preussische Truppen, war durch letz­tere eine Estastette nach Laubach von der Post requirirt und abgcsendet worden. Die hierdurch entstandenen Kosten mit 4 st. 4 kr. beanspruchte nun die Postverwaltung von der Stadt Gießen. Der Gemeinderath lehnte diese Forderung ab, da die Absendung der Estastette ohne Vorwissen der Stadt oder der fragt, vertretenden Einquartierungscommission stattgefunden hatte, und die Kosten der Occupation nicht von der Stadt Gießen allein, sondern entweder von dem ganzen Lande oder der Provinz Oberhestcn getragen werden müssen.

2. Ein wiederholtes Gesuch des Weißbindergesellen Julius Weber von Waltershausen um Aufnahme als Bürger zu Gießen wurde Dom Gemeiuderath abgeschlagen, weil der Bittsteller die gesetzlichen Erfordernisse nicht Nachweisen konnte und er die Auf­nahme für die Stadt nicht vorthcilbaft erachtete.

3. Neber die Ablösung der Universitätsjagd ist nach längerer Verhandlung mit der Universitätsbehörde eine Vereinbarung dahin zu Stande gekommen, daß die Stadt für die Erwerbung der Jagd eine, vom 1. Januar 1866 mit 4 % zu verzinsende Ablösungssumme von 11,000 st. bezahlt; dagegen den Jagd­pacht der letzten Periode mit 720 st. jährlich ebenfalls vom

XJrurt uuo Verlag Der Brüh t'jcyeu Umv. - Buch-

1. Januar 1866 an zu beziehen hat. Sollte die Universität es wünschen, so bleibt das Ablösungscapital gegen 4 % Zinsen mit beiderseitigem Vriährigcn Kündigungsrecht bei der Stadt stehen. Für den Fall der Auszahlung derselben sollen die Deckungsmittel durch Capilalaufnahme beschafft werden.

4. Ein von Weichenwärter Feisel wiederholtes Aufnahmege- snch wurde abgelehnt, weil er dasjenige nicht nachweisen konnte, was für die ortsbürgerliche Aufnahme in Gießen gesetzlich be­dingt ist.

5. Auf Ansuchen des Theodor Lony im Promenadehaus hat der Gemeinderath beschlossen, demselben einen Gang von dem linksseitigen Wachihause aus nach seinem Hause und ebenso das städtische Plätzchen zwischen den letztgenannten Gebäuden mit rauhen Steinen pflastern zu lassen.

6. Der Gemeinderath hat beschlossen, daß ein Theil der städtischen Lehmgrube am Krofdorser Wege, soweit er ausge­beutet und zur Lehmgewinnung nicht mehr brauchbar ist, im Wege der öffentlichen Concurrenz veräußert und der Erlös zur Schuldentilgung verwendet werde.

Sdjnjurgeridjt her Provinz Dßertjeflen.

I. Quartal 1867.

Anklagen:

Mvntag den 7. Januar, Vormittags 9 Uhr, gegen Adam Lang von Düdelsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls; Verth.: Grvßh. Hosg.-Adv. Georgi.

Denselben, Nachmittags 2 Uhr, gegen Ernst Pauli von Nieder-Eschbach; Verth.: Grvßh. Hvfg.-Adv. Krauskvpf.

Dienstag den 8. Januar, Vormittags 9 Uhr, gegen Samuel Behren; von Nieder-Flvrstadt, wegen Meineids; Verth.: Grvßb. Hvfg.-Adv. Weidig.

Mittwoch den 9. Januar, Vormittags 9 Uhr, gegen Heinrich Hedderich von Brauerschwend und Evnrad Hedderich von da, wegen Wilderei und Ver­suchs der Tödtung, deziehungsw. Anstiftung zu letzterem Verbrechen; Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Lauer und Stammler.

Donnerstag den 10. und Freitag den 11. Januar, jedesmal Vormittags 9 Uhr, gegen Daniel Ranft von Lber-Oficiden und Conrad Ranft von da, wegen verschiedener Diebstähle, gegen Letzteren aua> wegen Eigenthumsbeschä- digung; Verth.: Großh. Hvfg.-Adv. Baist und Bvrk.

Samstag den 12. Januar, Vormittags 9 Uhr, gegen Kvppel Katz von Steinbach, wegen ausgezeichneten und einfache», Diebstahls; Verth.: Grvßh. Hofg.-Adv. Dr. Reatz.

Urtheile

des Großh. Bezirksstrasgerichts Gießen, in öffentlicher Sitzung gefallt.

I. Am 28. December v. I. wurden verurtheilt:

1. Heinrich Bergheimer aus Vvnhausen, wegen Diebstahls im zweiin, Rückfall, in eine geschärfte Correctionohausstrafe von 6 Mvnaten.

2. Michael Balland aus Lvisdvrf, wegen Eigenthumsbeschädigung und Verletzung der Amts- und Tienstehre, in eine CorrectivnshauSjlrafe vvn 4 Monaten.

In Untersuchungssachen gegen Georg Brvsius von Mornshausen, wegen Diebstahls erklärte sich Großh. Bezirksstrafgericht zur Aburtheilung für incom- petent, da ein ausgezeichneter Diebstahl, resp. Versuch desselben vvrliege.

II. Am 2. Januar d. I. wurden verurtheilt:

1. Wegen Körperverletzung im Raufhandel ic.

a. Friedrich Pirl vvn Tvlheim, in eine Gefängnißstrafe von 8 Wochen, b. Philipp Seipel vvn da, in eine desgl. vvn 12 Tagen.

2. Johannes Groos II. von Lber-Mvrlen, wegen Schriftfälschung, in eine Gefängnißstrafe vvn 6 Wvchen.

3. Die Wittwe des Jvhann Gevrg Guckelsberger vvn Rvckenberg, wegen Verletzung der Amts- und Tienstehre, in eine desgl. von 1 Tag.

4. Elisabeth« Höfer von Reichhardtshain, wegen Landstreicherei und Con- sinationebruch, in eine Correetionehausstrafe vvn 1 Jahr rnd 3 Monaten.

Die Untersuchung gegen Reinhard Töpferns Ehefrau vvn Ruppertsburg, wegen Diebstahlsversuch, wurde vertagt.

Verzeichn der bei Großh. Bezirksstrafgericht Gießen zur Ab­urtheilung kommenden Untersuchungen.

Am 9. Januar d. I.:

1. Gegen Jvhannes Sprunkel vvn Lber-Wöllstadt, wegen Körperver­letzung und Gewaltthätigkeit.

2. Gegen Anna Marie, Konrad Paul II. Wittwe von Großen-Elchen, wegen Diebstahls.

3. Gegen Ludwig Glanchet vvn Lber-Rvßbach, wegen vssentlicher that- licher Ehrenkränkung. , ,,

4. Geg>n Christvplj Ruhl von Grebenbain, wegen Tiebstabls. id Sttlnorucierel tzF r. Ehr. P letsch) m Gießen.