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kaubach, den 21. Juni 1867.
Der Präsident des lnndwirthschaftlichen Verein« von Oberhessen.
Ott», Graf z« Solms« Laubach.
" Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. ‘
CÖictaCCabungen.
2297) Nachdem über da« Dermögm des abwesenden Philipp Weller zu Gieren wegen einer Ueberschuldung von 290 fl. 18 fr. von Großherzoglichem Hof- gericht der Provinz Oberhessen unterm 31. Mai I. I. ter förmliche Eoncur« er- kannt worden ist, so wird ihm die« mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß er sich zur Wahrung seiner Rechte persönlich einzufindcn oder einen Bevollmäch- tigten zu bestellen habe, widrigenfalls er durch einen gerichtlich zu ernennenden Cura- tor soll vertreten werden. Es werden zu- gleich alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend welcher Art an ihn zu bilden haben, aufgefordert, solche sammt etwaigen Bor- zugerechtrn
Freitag den 23. August l. I., Morgens 9 Uhr, bei Meldung Ausschlusses von der Masse hier geltend, zu machen. In demselben Ter- min soll zugleich ein Arrangement versucht und sollen bei dessen Mißlingen Beschlüsse ubc, die Veräußerung der Masse, sowie über Wahl eines Glaubigerausschusscs und eines CuratorS mit der Wirkung gefaßt werden, daß die Beschlüsse der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger für die andern Gläubiger bindend sind.
Gießen, den 13. Juni 1867.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Langsdorfs, Stadtrichtcr. Stadtgerichts-Assessor.
1632) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Ober-Bessingcn nebst den dazu gehörigen Parzellenkatten tn dem Bureau des Großherzoqlichen Orts- genchtS-Borstehers zu Ober-Bcssingen offen gelegt worden ist.
Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während ter Zeit der Offenlegung in die- sem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichcn Oi tsgerichts-Vor- stcher zu Ober-Bessingen GruntbuchsauS- züge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschworncn entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer uner)lret{licbcii Frist von 6 Monaten ihre Anstande entweder auf gütlichem Wege bei dem Großherzoglichcn Ortsgericht zu Ober- Bcjsingen, vor welches sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, oder insofern dies nicht von Erfolg tst, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstrei- tigfciten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres ge,cbehen, binnen eben dieser grfft dahier die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Srist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung
des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatte«.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn da- Grundbuch ongibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer, nnd die Größenangaben in allen den Fällen für n^tig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem OrtSgerichtc zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Hlage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden Alle, welche die in Ge- inäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, „die Erwerbung des Grunbeigenthums betn", beizufügenden Er- werbstitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, ausgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes, als da« unterzeichnete ist, bei die- sem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 1. November 1867 zu Ende. Lich, am 16. April 1867.
Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius.
2451) Indem wir zur öffentlichen Kennt- niß bringen, daß Königliches Hof- und Appellationsgericht zu Dillenburg über das um 1443 fl. 56 fr. überschuldete Vermögen te« Kalkbrenners I. I. Bauer zu Her- mannstein den förmlichen ConcurSprozeß erkannt hat, fordern wir hierdurch dessen Gläubiger auf, sogewiß im Termin
Montag den 5. August d. I., Vormittag« 9 Nhr, ihre Ansprüche an demselben anzumelden, und rechtlich zu begründen, als sie sonst mit ihrer Befriedigung aus der vorhandenen Masse ausgeschlossen werden.
In obigem Termin soll Bestellung eines Massecurators und Gläubigerausschusses, sowie Gutcversuch staltsinten, wobei die Zustimmung der nicht erschienenen und nicht vertretenen Gläubiger zu den Beschlüssen der Erschienenen stillschweigend unterstellt wird. Gladenbach, am 1. Juli 1867.
Königliches Landgericht Gladenbach. Sehrt, ' Bork,
Landrichter. Landger.-Assessor.
licfonberellelinnntiimcfjimgeiL 2441) Im Firmen-Negister des unter- zeichneten Gerichts sind heute folgende Einträge vollzogen worden:
l) -Lie bisher zwischen Friedrich Decker und Wilhelm Kloch zu Gießen be- standene Geschäftsverbindung hört mit kern 30. l. Mts. auf und die Firma : „Friedrich Decker & Comp." besteht nur noch für die Liquidation fort, i welche Friedrich Decker vereint mit Christian Löber III. von hier, dem , bie bisherigen Geschäftsinhaber zu'
biefem Zwecke Procura rrtheilt haben, übernehmen.
2) Friedrich Decker und Christian Lö- b-rlll. zu Gießen setzen vom 1. Juli l. I. an das unter der bisherigen Firma: „Frievr. Decker & Comp." taselbst betriebene Cigarren- und Tabaksfabrikations-Geschäst unter der Firma: „Decker & Löher" für ge- meinschastliche Rechnung fort. Jeder der beiden Theilhaber ist befugt, dir Firma zu vertreten und zu zeichnen.
Gießen, den 27. Juni 1867.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. __________ Muhl._______
Die H a st'sche Stiftung.
2473) Die diesjährigen Zinsen au« ter vorbemerkten Stiftung kommen am 28. Juli d. I. zur Verthcilung. Diejenigen, welche wünschen, hierbei berücksichtigt zu werden, haben sich bi« zum 20. d. Mt«. hier anzumclden
Gießen, den 1. Juli 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ________ Sogt.
2452) Die Holzversteigerung vom 27. und 28. Juni ist genehmigt. Die Abuhrscheine sind vom 6. bis 20. Juli bei Großherzoglichem Rentamt Gießen einzu- lösen. Die Ueberweisung des Holze« findet am 8. Juli statt und beginnt Vormittag« 8 Uhr im Franzenwald am Großen-Lindencr Feld, GüntherSgrab und Hafenwäldchen.
Gießen, den 1. Juli 1867. Großherzoglichc Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draubt.
2440) Das seither von Katharina, Johannes Hahn's Wittwe, geborne Lotz zu I Großen-Buseck, unter ber Firma : I. Hahn's Wittwe, betriebene Spezereiwaarengeschäft, sowie Handel mit Mehl und Backwaaren, ist feit dem 20. März 1867 auf deren Ehemann Friedrich Gengnagel mit allen Activen und Passiven übergegangen und betreibt er dieses Geschäft unter ber neuen Firma: „Friedrich Gengnagel."
Die frühere Firma I. Hahn's Wittwe für dieses Geschäft erlischt
Gießen, den 21. Juni 1867. Großherzogliches Landgericht Gießen.
I. V. d. L. :
Hellmann, Landger.-Assessor.
2447) Alle Diejenigen, welche seit diesem Frühjahre Abfuhrscheine von Holz in den Gräflichen Revieren Freienseen, Gonterskirchen und Ruppertsburg in Händen oder sonstige Bestellungen auf Holz bei der hiesigen Forstverwaltung gemacht haben, »erben hiermit^ aufgeforbert, sich bei herunter- zeichneten Stelle ober bei Gräflicher Reut- fammer binnen 14 Tagen anzumelben, widrigenfalls über bas Holz anderweit verfügt werden wird.
Laubach, am 29. Juni 1867.
Die Gräfliche Revier- Verwaltung.


