Ausgabe 
2.11.1867
 
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AiyejgeMll

für die

Provtnzialkauptstadt Gießen.

(Üinkblall hcs Jlireifes pichen.»

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Sanlftnq den 2. dtoveniber

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Gerichtliche nnd Privat - Bekanntmachungen

Oetsvorstandcs von da, um drei Monate

Erscheint wöchentlich zw-ei Mal: j mäßigen Postaufschlags, 1 st. 42 fr.

verlängert worden ist, welche erstreckte Frist darnach mit dem 1. Februar 1868 zu Ende geht. Im Uebrigen wird auf den Inhalt der Bekanntmachung vom 16. April d. I. verwiesen.

Die Direktion des Spar- und LeihkaffevereinS. Haberkoru.

3876) Die verchrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkassevereins werden zu der , ,,, v ,, Dienstag den 5. November d. I., Nachmittags 2 Uhr,

tm Rathhaus dahier stattfindendcn Hauptversammlung eingeladen.

Gießen, am 23. October 1867.

Mrttwo»« und Samstag«. - Brei« brf Jahrgang« für Sinhcrmischr 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. dr« vorfrfmft«. 4u«tBart« abonnirt man fick bei allen Postämtern. In Stießen bei der Srpedition (Sanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

3971) Im Firmen-Register des unter-> buch von Ober - Bessingen aus Antrag des zeichneten Gerichts sind folgende Einträge "" vollzogen worden:

Am 15. Oktober 1867:

1) Gustav Ubrich und August Wehn, beide von Gießen und ledigen Standes, betreiben vom 1. November 1867 an daselbst unter der Firma:Ubrich und Wehn" einen Cigarrenverkauf im Großen und CommissionS - Geschäfte für den Verkauf von Baumwollen­garnen und Colonialwaaren. Jeder von ihnen ist befugt, die Firma zu vertreten und zu zeichnen.

Am 2 3. Oktober 18 6 7:

2) Markus Simon'S Wittwe, Jettchen, geborne Marx, zu Großen - Linden, betreibt daselbst seit 1861 unter der Firma:Markus Simon'S Wittwe" eine Speccrci- und Ellcnwaarenhand- lung und Hot ihrem Sobne Abraham Simon II. daselbst Procura crtheilt.

Am 2 9. Oktober 1 867 :

3) Die Erben des Eduard Strack von Gießen haben das von tiefem unter der Firma:Ed. Strack" betriebene Möbclfabrikations - Geschäft an dkn Schwiegersohn desselben, Friedrich Fürst zu Gießen abgetreten, welcher solches unter der seitherigen Firma seit dem 15. Juni 1866 fortführt und seiner Eche'rau Elise, geborncu Strack, und seiner Schwägerin Auguste Strack dahier Procura ertbeilt hat.

Der Name des seitherigen Inhabers Ed. Strack wurde gelöscht.

Gießen, den 30. Oktober 1867. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

3972) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die mit dem ^No­vember d. I. zu Ende gegangene Offen- legungsfrist für das neu errichtete Grund-

Lich, am 30. October 1867.

Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Cellarius,

Landrichter. Landger.-Asscffor.

(£ Die tu da Dung en.

3658) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht dahier über das um 3075 fl. 31 fr. überschuldete Vermögen des SchaafhäntlerS Johannes Schmidt II. in Garbenteich den förmlichen Eoncursprozcß erkannt hat, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an das gcdachle Vermögen zu bilden ver­meinen, auigcfordert, solche in dem aus

Freitag den 29. November l. I., Morgens 9 Uhr, bestimmten Termin sogewiß anzumelken und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, j als sie sonst stillschweigends ausgeschlossen, \ von der Masse keine Befriedigung zu erwar­ten haben.

Im genannten Termine soll zugleich an- ! gelegcntlichst die Güte versucht, ein Masse- curator bestellt und ein Gläubigerausschuß, gewählt werden, und werten hierbei bie nicht erschienenen Gläubiger oder deren nick't gehörig legitimirten Vertreter als den Be- j schlössen der erschienenen Gläubiger beige« - treten angesehen.

Gießen, den 30. September 1867.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.;

Muhl, v. NotSmann, Statlrichter. Stattger. - Assessor. '

3969) Georg Stephan's Eheleute von Großen-Buseck haben im Jahre 1856 ;

eine Versteigerung von Immobilien vor­nehmen lassen, welche auch von ihnen ge­nehmigt worden ist, demzufolge kann die erforderlichen EigenthumSurkunkcn auSge- fcrtigt und bestätigt worden sind. Auf den meisten der versteigerten Grundstücke haftet laut Eintrag in dem Hypothekenbuch für die Gemeinde Großen-Buseck vom 23. Januar 1805 ein der Justine Kipp in Gießen für ein Dahrlehn von 110 fl. bestelltes Pfandrecht. Ob dieses Pfandrecht noch zu Recht besteht, hat bis jetzt nicht ermittelt werden können, da die Hypothekargläubigerin, resp. deren etwaige Erben, feit langen Jahren keine Ansprüche aus demselben gebildet haben, der Hypothekschuldner Georg Stephan inzwischen gestorben unk seine hinterlassene, in sehr hohem Alter stehende Wittwe der­maßen stumpfsinnig ist, daß eine Auskunft über die Bezahlung ter Hypothekichuld von ihr nicht erlangt werden kann. Auf Antrag der Gemeinde Großen-Buseck, welche an die Georg Stephan'S Eheleute eine Forde­rung wegen rückständiger Eommunal-Jn- traten zu bilden und die Befriedigung aus dem Erlöse der versteigerten Güterstücke beantragt hat, wird daher der Justine Kipp, resp. deren Erben aufgegeben, so- gewiß binnen drei Monaten von heute an ihre Rechte aus der gedachten Pfandver­schreibung dahier geltend zu machen, widri­genfalls die Löschung des PsandeintragS verfügt und lediglich der Eapitalbetrag von 110 fl. aus tcm Erlöse ter versteigerten" Objecte zu ten gerichtlichen Depositen ge­nommen werten wird.

Gießen, ten 22. Lctober 1867.

Großhcrzoglichcs Landgericht Gießen. Bötticher, A. Bramm, Landrichter. Landger.-Asseffor.