agen; Die nur yieraui vciuym- sich allein nicht den Gegenstand !
den Handlungen sollen aber für
bis
Art
vor der Jury in vertreten. ,,
4) Die Jury ziehe in ihrer zweiten Sitzungsreche vom IS. April bis zum 15.^ Mai die durch die Commission vorgelegte Eintycilungsiiste in Berathung, wobei sie sich übrigens bis zum letzten Augenblick die Befugmß vorbehalt, ausgeschledene Gesuch wwver cinzureihen. Die nach einander über jede Lewerbung r öffneten Verhandlungen werden in einer schließlich festgestellten Classificationsliste zusammengesaßt.
" 5) Nach dieser letzten Liste stellt schließlich b.e Jury die Vertheilung und Bestimmung der Preise, sowie die Zuerkennung der ehrenvollen Erwähnungen fest. AMrriAen
Obigen allgemeinen Belehrungen, durch welche die zahlre'chm über die Bedingungen der Bewerbung gestellten Fragen beantwortet sind, soll eine M'ttheilung an die Betheiligten beigefugt
3) Es genügt nicht, daß die Leistung an sich lobenswerth ist; sie muß von einem nachhaltigen günstigen Erfolg begleitet sein.
4) Es ist Rücksicht zu nehmen auf die allgemeinen Verhältnisse, welche auf das Wirken der Bewerber Ernsluß haben. Bei Förderung des Fortschritts in Ackerbau und Industrie die herkömmlichen Verhältnisse, unter deren Herrschaft bisher Eintracht und Zufriedenheit bestanden, erhalten zu haben, begründet ebenso einen" Anspruch, wie die Einführung von Aenderungen da, wo bis dahin Zwietracht und Unzufriedenhen obwalteten.
Damit sich die Jury gehörig instruiren kann und die erforderlichen Grundlagen gewinnt, müssen die Bewerbungen mit kurzen historischen und statistischen Angaben und mit allem, was den Ursprung, die Entwicklung und das Gedeihen der Sache näher bezeichnen kann, versehen werden.
Was die beiden Zielpunkte der Preisvertheilung betrifft, nämlich die Förderung der Eintracht und die Hebung der Wohlfahrt, so bleibt es den Bewerbern vollständig freigestellt, mit wel- cheu Beweismitteln sie darthun wollen, daß sie das Ziel erreicht oder sich ihm genähert haben. _
Als Erscheinungen des Zustands der Eintracht lassen sich bezeichnen : die lange Dauer des Zusammenarbeitens; die That- sache, daß das gute Einvernehmen niemals gestört worden ist und niemals aufregende Streitigkeiten wegen des Lohns stattge- funden haben. ,,, , ,,
Als Erscheinungen der Wohlfahrt lassen sich bezeichnen . die Bildung einer verhältnißmäßig beträchtlichen Ersparniß; das Eigenthum oder der fortdauernde Genuß einer Wohnung mit oder ohne ländlichen Zubehörden; die Verbindung landwirthschast- licher Arbeiten mit den industriellen; die Hilfsmittel und im Allgemeinen bas Verfahren oeer die Einrichtungen, welche daraus abzielen, der Existenz des Arbeiters mehr Stabilität zu geben, und gegen die Nachtheile zufälliger Ereignisse Vorkehrung zu treffen. _
Man wird gleichfalls in's Ange fassen können - den Gebrauch und die Maßregeln, welche die Hausfrau dem häuslichen
ihrer Belohnungen bilden. , w
2) Die nachgewiesenen Leistungen eröffnen nur dann Anspruch auf Belohnung, wenn sie aus freiem Antrieb unternommen und nicht durch gesetzliche Vorschriften hervorgerufen worden
Hierbei hat die Jury für angemessen erachtet, das von der Kaiserlichen Commission nur im allgeminen Umriß gegebene Be- Werbungsprogramm etwas weiter auszuführen.
Zunächst stnd vier Hauptpunkte aufgestellt worden :
1) Die Jury mag zwar, soweit in den zu ihrer Beurthei- lung kommenden Leistungen der Sinn für Wohlthätigkeit zu erkennen ist, demselben Rechnung tragen; die nur hierauf beruhen-
Die allgemeine Ausstellung in Paris im Jahr 1867.
^Schluß.)
Special-Jury für die neue Art von Belohnungen Die durch Kaiser!. Dekret vom 9. Juni genehmigte Ver- ordnung vom 7. Juni 1866 hat eine besondere Art von Belohnungen zu Gunsten von Personen, Etablissements und Ortschaften eingesührt, welche durch besondere Organisation ober Em- richtungen ein gute« Einvernehmen unter allen denen, welche bet den gleichen Arbeiten Mitwirken, hergcstellt und das körperliche, sittliche und geistige Wohl der Arbeiter gesichert haben.
Den Bestimmungen deö Art. 35 gemäß hat Cie zur Würdigung dieser Art von Verdiensten besonders eingesetzte interna- tionale Jury am 1. Dezember 1866 im Jndustnepalast unter dem Vorsitz Sr. Excellenz ces Staatsmimsters, Viceprasidenten der Kaiserlichen Commission, Ron Her, ihre vrste Sitzung eröffnet. Mehr als 200 bei dem Kaiserlich Französischen General- commissär oder den auswärtigen Commissionen eingelaufene Anmeldungen sind der Jury vor^elcgt worden.
Da weitere wichtige Bewerbungen durch mehrere Mitglieder in Aussicht gestellt wurden, so hat die Jury beschlossen, daß die lur Ueberqabe der Gesuche und ihrer Begründung an das Gene- ralcommissariat festgesetzte Frist vom 1. Dec. 1866 bis zum 31. Januar 1867 verlängert werden soll.
Die auswärtigen Anmeldungen sind dem Generalcommiffariat durch Vermittelung der von jeder Regierung eingesetzten Commissionen und ihres Vertreters in der Special - ^jury zu über»
bUn93)Veine durch den Präsidenten ernannte Commission von sieben Mitgliedern hält vom 15. bis 31. Marz 1867 eine Reihe von Sitzungen, um Die Arbeiten Der Vorbereitung und Untersuchung zusammenzustellen. Sie stellt eine Liste von sechzig streng Der OrDnunq des Verdienstes eingerethten Anmeldungen auf, und bezeichnet die Berichterstatter, mit dem Auftrag, ihre Vorschläge
Herd belassen, und die durch ihre Arbeit von demselben abge- rufenen jungen Töchter zu beschützen; das Prämien-System, Die Ablohnung nach Dem Stück und alle andern auf Verbesserung der Arbeitsmethode und aus die Hebung der Energie unD _Dcr Selbstthäligkeit abziclenden AblohnungSweiscn; Unterstützungskassen, Alterökassen, Kassen zur Betheiligung an Lebensversicherungen, sowie Bemühungen unn Einrichtungen aller Arten für Die Verbesserung Der äußeren Lage Der Arbeiter und Dir Sicherstellung ihrer Zukunft; Schulen unD andere Anstalten zu dem Zweck der Verbesserung Der geistigen und sittlichen Lage.
Endlich liegt es in der Absicht, Die Bestrebungen bekannt machen, welche zur Unterdrückung lasterhafter Gewohnheiten oder zur Verhinderung ihrer Verbreitung gemacht worden sind.
Die Jury hat geglaubt, diejenigen Personen oder Gesell- schäften von der Bewerbung nicht ausschließen zu sollen, welche, außerhalb der Landwirthschaft oder der Industrie stehend, dauer- hafte und erfolgreiche Einrichtungen getroffen und dadurch zur Herstellung der Eintracht und Wohlfahrt beigetragen haben, wovon tue besten Beispiele ausgesucht und dargelegt werden sollen.
Nach Entwerfung dieses Programms für Die Preisbewerbung hat Die Jury Die nachfolgenDen Normen für Die Behandlung Der Anmeldungen, die Eintheilung Der Bewerbungen unD Die Zuthei- lunfl Der Belohnungen beschlossen : , m
ß 1) Ein JurymitglieD Der betheiligten Nation oder ein Vertreter derselben besorgt die erste Prüfung des Gesuchs. Es ver- vollstänvlgt Die Nachweisungen Durch alle ihm zustehenden Mitt l unD übersenDet Die Akten mit seinem Gutachten vor Dem 31. Januar an Das Generalcommissariat.
2) Eine aus allen zu Paris anwesenden Jurynntgliedern gebildete Commission hält fortlaufend Sitzungen und schreite zu den Untersuchungen. Sie ordnet nöthigenfalls für je * 1 '
suchung ein zweites außerhalb des betreuenden Landes stehendes Jurymitglied ab. Nach Erstattung Der Berichte u er .
suchungen bereitet sie Die Classificirung Der zulaßbaren Bewer
sKunstnotiz). Allen FreunDen eines gesun- d.n ä-—.
und genußreicher Abend beoon D G ^n,
auf Lr Du?chrePhi!?eingetroffen, beabsichtigt, im Verein mit unsrer Capelle, an gevachtem Tage im Saale des P z
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ieht die Vorlage mehrerer Anmeldungen verzögert oat, entgegen
bios von den Concurrenten ausgchen können. Sie lad dah r alle geeigneten Personen cm, Die Verdienste, welche sie tersuchung besonders würdig finden, an's Licht zu bt*n9en?
Die Jury hat sich schon durch das Studium der ihr
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sahrt und die Eintracht in der Gesellschaft vo g


