Ausgabe 
29.8.1866
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. deS vorschrifts­mäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

60» Mittwoch den 29. August 1866.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Die nach den Beschlüssen der Commission festgestellten Entwürfe für die Anlegung von Flur- und Gewannwegen und Wasser-' graben in den Fluren XIX, XX, XXI, XXII, XXlIl, XXIV und XXV und den Resten der Fluren X und XI der Gemarkung Alten-Buseck liegen nebst dem BcrathungSprotokoll der Commission und den Flächeninhaltsverzeichnissen und Taxationen während 3 Monaten, vom 31. d. M. ansangenv, auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermelsterei Alten- Buseck offen. '

Reklamationen sind, soweit nicht bereits die Entwürfe von den Grundbesitzern unterschriftlich anerkannt sind, ebendaselbst

Sam st agvenl. September d. I., Vormittags 9 bis I Uhr, vorzubringen und wird von Denjenigen, welche Reklamationen nicht erheben, angenommen werden, daß sie mit der Ausführung der Entwürfe einverstanden sind.

Gießen, den 24. August 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

K e k u l 6 , Kreis-Assessor.

Giessen, am 28. August 1866.

Betreffend: Die Erhebung der Forststrafen vom 3. Quartal 1866.

Das

Grvsthkrjogliche Rentamt G i e st e n

an

die Grosthcrzoglichen Bürgermeistereien des Rentsmtsbezirks.

Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch bis zum 15. September an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.

L y n ck e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Der angemeldeten Forderungen, über Ver- silberung der Masse und über die Wahl eines Massecurators verhandelt und Beschluß gefaßt werden, was unter dem Anfügen be­kannt gemacht wird, daß Die weder in Selbst­person erscheinenden, noch durch gehörig bevollmächtigte Personen vertretenen Gläu-1 biger als in allen diesen Beziehungen den > Beschlüssen der Mehrheit Der Erscheinenden i beitretend angesehen werden.

Gießen, den 21. August 1866.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Hoffmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Edirtalladung

2949) Nachdem Großherzogliches Hof- gericht über das Vermögen des Photo­graphen Hans Stix zu Gießen den förm­lichen Coneurs erkannt hat, werden dessen fämmtliche Gläubiger zur Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen sowie zur Geltendmachung etwaiger Vorzugsrechte auf

Mittwoch den 24. October d. I., Vormittags 8 Uhr, unter dem Rechtsnachtheil des stillschweigend einlretenden Ausschlusses von der Concurs- mässe geladen.

In der erwähnten Tagfahrt soll sodann über ein etwaiges Arrangement, sowie erfor- derlichen Falls über Liquidität und Priorität

Versteigerungen.

Lieferung der Oefen in die Turn­halle zu Gießen.

2957) Obige Lieferung, bestehend

1) in 2 großen Luftheizungsöfen im un­gefähren Gewichte von 380 bis 400 Pfund,

2) in 2 kleineren dergleichen im unge- führen Gewichte von 230 bis 280 Pfund,

3) in 5 kleinen Säulen- oder Absatz- öfen zu 170 bis 200 Pfund,

4) in den Beschlägen dieser 9 Oefen.

Der Preis eines Centners der Oefen ist zu 8 ft, der eines Beschlags der Oefen zu 2 fl. 48 fr. angenommen.