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für die
Stadt und den Kreis Gießen
Trschrmt wöchentlich zwei Mali Mittwoch« und Samstag«. — Prei« de« Jahrgang« für Einheimisch« 1 fl. 42 fr., für AuSwLrttae "incl de« vors-dntt«. d°»°"ffchlag« 1 st. 42 fr. - Aulwärtt abonnirt «an stch bei allen Postämtern. - 3n Meßen !d der
M 17.
59tittwo<r> den 28. Februar
1866.
Amtlicher T h e i l.
Betreffend: Die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1866. ^Örudr ltibb"
Dag
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
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bie Großherzoglichen Bürgermeistereien Mendorf a. d. Lahn, Bersrod, Beuern, Grüningen Lich Rödgen und Ruttershausen. '
W'k erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 15. Januar l. I. binnen drei Tagen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, ________________________________ Regierungs - Rath.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein schwarzseidener Schleier, ein weißleinenes Taschentuch, gez. Christine, eine rothe wollene Manchette, mit schwarzem Sammet besetzt, ein blau und weißes seidenes Halstuchclchen, ein altes Geldtäschchen von brauuem Leder mit Geld und ein Schlüssel
D.e Eigenthumer werden aufgefordert, stch binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- laigen an du Finder zuruckgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
®ü|en, den 27. Februar 1866. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover..
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
ort zu ermitteln sei, die freie Ver
standesgemäße Ausstattung, ohne die
4)
theil gegenüber Inventarisation der Erbschaft nicht sollten in Anspruch nehmen können und ihnen verboten sei,
waltung solches Erbtheils der Tochter Katinka, ohne zur CautionSleistung oder Inventarisation verbunden zu sein, bis zur Zeit des Empfangs der Erb
ten , gegenfalls dasselbe von ihnen als anerkannt angesehen und demnächst vollstreckt werden wirb.
den Nachkommen des verstorbenen Groß- herzoglichen Professors Dr. Zimmer zu Gießen aus der Eltern Vermögen eine Erbschaft zuzuwenden.
Gießen, den 21. Februar 1866. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Hoffmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
schäft zustehen solle;
3) daß die Tochter Katinka im Falle ihrer Verheirathung von den Erben eine
Edictalladung.
Oeffentliche Aufforderung, j . 698) Der in 1858 verstorbene Hofge- lichts - Canzlei - Gehülfe Friedrich Z i m-; wer von Gießen und seine noch lebendes SBitttoe haben in einem unterm 19. Juni i 1857 gemeinschaftlich errichteten Testament s ihre beiden Kinder: Franz und K a 11 n f a ! Zimm er zu Erben ihres Nachlasses ein- ! gisetzt, hierbei aber zugleich bestimmt:
I) daß dem überlebenden Ehegatten der j lebenslängliche Nießbrauch an der Hin- s terlaffcnschaft des Andern, ohne Cau-! tionsleistung zustehen —
2) daß, wenn dem Sohne Franz oder seiner etwaigen ehelichen De-cendenz eine Erbschaft aus diesem Testamente anfalle, ohne daß deren Aufenthalts-
Da nun Franz Zimmer abwesend und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe oder seine ihm substituirte eheliche Descendenz hiermit aufgefordert, binnen m urrix ~ V , - ' I Er Frist von drei Monaten bei dem unter-
Verpflichtung, solche zur Erbmasse zu i zeichneten Gericht sogewiß über Anerkennung ronferiren, erhalten, der Sohn Franz des Testamentes stch zu erklären und be- aber gehalten sein solle, die für seine! ziehungsweise solches im Klagweg anzufech- Amerika für ihn ausgewendeten Kosten mit 600 fl. zu conferiren;
daß die Erben dem überlebenden Eltern-


