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Anzeigeblall
für die
Sta-t un- den Kreis Gießen.
M 16
Samstag den 2L Februar
1866
Erscheint wöchentlich zwei Mali Mittwoch« unb Samstag«. — Drei« de« Jahrgang« für «inheimtsche 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschttst«. mäßigen Postanff-blag« 1 fl. 42 fr. — Au«wärt« adounirt man stch bet alle» Postämtern. — An Meßen bei der «rpeditton lEanzletderg Lit. B. Rr. 1)
Amtlicher T h e i l.
Betreffend: Die neue Medicinaltaxe.
Gieren, am 23. Februar 1866.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Auf Ansuchen der Aerzte zu Gießen, beauftragen wir Sie, die Angehörigen Ihrer Gemeinden darauf aufmerksam zu machen, daß seit November v. I. eine neue Medicinaltaxe in Kraft getreten ist und denselben auf Verlangen von der betreffenden Verordnung (Nr. 57 des Reg.-Blatts von 1865) Einsicht zu gestatten.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Die am 15. d. Mts. abgehaltene Versteigerung der in Norddeutschland angekauften 6 Zuchtstuten ist wegen eingelegter zu geringer Gebote nicht genehmigt worden und sollen daher diese Stuten, die nach dem Urtheile Sachverständiger wegen ihres schönen unb kräftigen Baues zur Nachzucht vorzüglich geeignet sind,
Montag den 5. März d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Großherzoglichen Hofstalle in Darmstadt, unter den bereits bekannt gemachten Bedingungen (Nr. 12 des Anzeigeblatts vom 10. d. Mts.), einer nochmaligen Versteigerung an den Meistbietenden ausgesetzt werben.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien bes Kreises werden beauftragt, dieses in ihren Gemeinden noch besonders bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 20. Februar 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Gießen, am 23. Februar 1866.
Betreffend: Die Erhebung ber Forststrafen vom 1. Quartal 1866.
Das
Groß herzogliche Rentamt Gießen
an
die Grostherzogtichen Bürgermeistereien des Rentamtsbezirks.
Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelber noch bis zum 15. März an Den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werben können.
_______________________________________L y n ck e r. '
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf §. 2 der Bekanntmachung vom 9. December 1841 in Nr. 39 beS Großhcrzoglichen Regierungsblatts wird hierdurch in Folge höheren Auftrags zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Straße von Hcrmannstein nach Herborn zur Uebergangsstraße für steuerpflichtige Getränke erklärt worben ist, sowie baß die OrtSeinnehmerei Hermannstein auf Großherzoglich Hessischer Seite und die Uebergangssteuer- Abfertigungsstelle in Ehringshausen auf Königlich Preußischer Seite zu Uebergangsstellen für die genannte Straße bestimmt worden sind.
Gießen, den 17. Februar 1866. Großherzogliche Obereinnehmerei Gießen.


