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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Malt Mittwoch« und Samstag«. — Pret« de« Jahrgang« für Einheimisch« 1 st. 42 fr., für Auswärtige inol. de« vorschriftsmäßigen Postaufschlag« 1 fl. 42 fr. — Aulwärt« abormirt man stch bet allen Postämtern. — In Gießen bei der Brpedttion (Lanzleiberg Ltt. B. Nr. 1)
J|2 32 Samstag den 21. April 1866.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Beleuchtung der Fuhrwerke während der Abends- und Nachtszeit betreffend.
Beim Fahren während der Abends- und Nachtszeit, selbst bei Mondschein, müssen die Droschken, Chaisen, Omnibusse, die Personen- und Packpostwagcn, sodann die Güterwagen mit brennenden Laternen versehen sein.
Zuwiderhandlungen werden nach Art. 279 des Polizeistrafgesetzes mit 30 fr. bis 3 fl. bestraft.
(Stegen, den 11. April 1866. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gefundene Gegenstände: '
Ein violetes seidenes Halstüchelchen, ein grünledernes Geldtäschchen mit einigen Kreuzern, ein hessischer und ein preußischer Maßstab, ein schwarzer Glacehandschuh, ein sehr großer und einige kleine Schlüssel und ein blauer Kinderstrumpf.
-Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 20. April 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung, j
1516) Es wird hiermit zur öffentlichen ' Kenntniß gebracht, daß vom Monat Mai d. I. an die regelmäßigen Sitzungen des Großherzoglichen Bezirksstrafgerichts' Gießen in jeder Woche Mittwoch s und j Donnerstags gehalten werden.
Gießen, den 18. April 1866. Großherzogliches Bezirksstrafgericht Gießen. ■ Stein.
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Versteigerungen.
1353) Mittwoch den 25. April d. I., Vormittags 10 Uhr, findet die Vergebung des Iahresbebarfs an Holz und Braunkohlen für das hiesige Provinzial-Arresthaus an den Wenigst- nehmenden statt und werden Steiglustige! in das Vorhaus des Arresthauses hiermit i eingeladen.
Gießen, den 7. April 1866.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann, Stabtrichter. Stadtger.-Assessor.
1470) Dienstag den 24. v. Mts., Nachmittags 2 Uhr,
werden auf dahiestgem Rathhause 1600 Stück Cigarren, verschiedener Qualität, gegen baare Zahlung versteigert.
Gießen, den 14. April 1866.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.
1491) In Sachen des Großherzoglichen Hofgerichtö-Atvocaten
Briel in Gießen, Klägers, gegen
E. W. Fernie daselbst, Beklagten, die Rechnung von 1858, hier: die Versteigerung der gepfändeten Werthpapiere betreffend. Zm Locale des unterzeichneten Gerichts sollen Dienstag den 24. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, folgende Werthpapiere:
1) sechs Stück norvamerikanifche sechs- procentige Staats-Obligationen von 1862, rückzahlbar von 1867 -1882, eine jede über eintausend Dollars nebst ZinScoupous pr. 1. Mai 1866,
2) dreizehn Stück fünfprocentige russische Staats-Obligationen (Anleihe von 1862 bei Rothschild), wovon zehn Stück über fünfzig und drei Stück über einhundert Pfund Sterling nebst ZinLcouponS pr. 19. April, 1. Mai 1866,
3) sieben Stück italienische fünfprocentige Rente von 1861 (Rente von 100 Livres pr. Stück), L
gegen sofortige Baarzahlung in gangbarem Gelde zwangsweise öffentlich meistbietend versteigert werden.
Kaufliebhaber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Einsicht der Papiere selbst erst am Tage der Versteige- rung, diejenige des Verzeichnisses derselben auch schon vorher dahier gestattet werden kann. Gießen, den 14. April 1866.
Großherzogliche« Stadtgericht Gießen. Muhl, Becker,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
1552) Dienstag den 24. April, Nachmittags 1 Uhr, sollen auf dahiestgem Rathhause die schon


