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für die
Sta-t und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mali Mittwoch« und Samstag«. — Prei« de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 kr., für Auswärtige incl. de« vorschrtfts- mififgtn Bostaufschlag« 1 st. 42 kr. — Au«wLrt« abountrt man stch bet alle- Postämtern. — Zn Gießen bei der Brpedition (Eangleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jto 23.
Mittwoch den 21. März
1866.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern hat außer der seit mehreren Jahren bestehenden gegenseitigen Hagelschaden. Gesellschaft für das Großherzogthum Hessen in Darmstadt auch noch eine Anzahl ausländischer HagelversicherungS. Anstalten den Geschäftsbetrieb im Großherzogthum gestattet. Da nun durch diese bestehenden Anstalten allen Lanbwirthen genügende Gelegenheit zur Versicherung ihrer Felderzeugniffe gegen Hagelschaden gebeten worden ist, so wird gedachtes Ministerium in Zukunft keinerlei Collceten für Hagelbeschädigte mehr gestatten.
Indem wir diese Entschließung zur allgemeinen Kcnntniß dringen, empfehlen wir daher die Benutzung der betreffenden Ver- sicherungs-Anstalten zur Bewahrung vor Schaden durch Hagelschlag.
Gießen, am 16. März 1866. Großherzoglickes Krcisamt Gießen.
K ü ch l e r.________________________________________________________________
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1865/66 betreffend.
I)ie in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 24. d. Mts. mittelst fpeeificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 5. Mai b. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der DiSciplinar-Sratuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 7. März 1866. Großherzogliches Universitäts. Gericht.
' Haderkorn. ________ (862)
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein Rohrstock mit Elsendeingriff, auf welchem Vie Buchstaben G. K. eingravirt sind, ein Päckchen Haarnadeln, eine Stahl- drille mit runden Gläsern, ein breiter schwarzer Gürtel mit Lavaschnalle, eine Peitsche, eine schwarze wollene Capuze mit blauem Besatz, ein mittelgroßer Schlüssel und ein ganz kleiner Hohlschlüssel.
Die Eigenthümer werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 20. März 1866. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
___ Rover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Cdictalladung.
1029) lieber das stark überschuldete Ver- mögen des Bäckers Friedrich Runge zu Großen-Buseck ist von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberheffen der Eon- curs erkannt worben.
Forderungen und Ansprüche aller Art an den genannten Schuldner sind daher bis Donnerstag den 17. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr,
bei Vermeidung des sonst stillschweigend eintretenden Ausschlusses mit denselben von der Concursmasse, dahier anzumelden.
i Desgleichen sind Vorzugsrechte aller Art, welche für einzelne dieser Forderungen und
I Ansprüche in Anspruch genommen werden sollten, in oder vor dem genannten Termin bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigcn und zu begründen.
Zugleich soll in dem anberaumten Termin vergleichsweise Erledigung des Concurses versucht und über die Ausführung dieses Vergleichs oder die fernere Behandlung des Concurses, insbesondere über Bestellung eines Masseeurators, eines Gläubigerausschusses re. Beschluß gefaßt werden und
werden daher alle Gläubiger, welche sich in den Concurs einlassen wollen, aufgefordert, zu dieser Verhandlung in dem Termin persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, widrigenfalls sie als den Be- schlüffen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger, auch hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, beitretend angesehen werden würden.
Gießen, den 16. März 1866.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Dr. PIoch, Hellmann, Landrichter. Lanvger.-Affeffor.


