Ausgabe 
19.12.1866
 
Einzelbild herunterladen

Zu Nr. K. G. 6755. Gießen, am 10. December 1866.

Betreffend: Die Führung der Register über die Bewegung der Bevölkerung.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Pfarrämter, als Civilstandsbehörden, und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Großherzogliche Centralstelle für die Landes' Statistik hat die Einrichtung getroffen, daß die Formularien zur Führung der Register über die Bewegung der Bevölkerung für 1867 und die folgenden Jahre je nach Bedarf direct von der Calculatur der genannten Behörde zu beziehen sind.

Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, machen wir Sie auf die beßfalls erschienene Bekanntmachung in Rr. 338 der Darmstädter Zeitung vom 6. d. Mts., Seite 1380, aufmerksam.

Dr. G o l V m a n n.

Gießen, am 19. November 1866. Betreffend: Kalkdüngung.

Der

Director des landwirthsthastlichen Beürlrs-Verkins Gießen

an

die Herren Bürgermeister des Kreises.

Nachdem sich Herr Professor Dr. Will in Gießen auf die gemäß des Beschlusses der Generalversammlung des landwirth- schaftlichen Provinzial. Vereins an denselben gerichtete Bitte, die verschiedenen Kalksorten, die in unserer Provinz vorkommen, nach ihrem Gehalt zu untersuchen, bereit erklärt hat, diese Untersuchungen anzustellen, ersuche ich Sie nunmehr, die Besitzer von Kalk­steinbrüchen in Ihren Gemeinden gefälligst veranlassen zu wollen, an den Herrn Professor Dr. Will baldigst zwei Pfund Kalk abzusenden und genau dabei anzugeben, wo der Kalk vorkommt, damit eine Verwechslung nicht cintreten kann.

Dr. Goldman,».

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Abgabe von Chriftbaumchen.

4437) Vom nächsten Donnerstag an und die folgenden Tage werden, jedesmal von Nachmittags 1 Uhr an, Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. im städtischen Holzmagazin abgegeben.

Gießen, den 18. December 1866. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

4398) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an- ober abgeschafft haben, haben die desfallsigen Declarationen vor Ablauf des Jahres bei der hiesigen Bürgermeisterei abzugeben.

Abmeldungen nach dem 31. December c. finden bei Aufstellung der Steuerliste für das Jahr 1867 keine Berücksichtigung.

Gießen, den 14. December 1866. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

1467) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Lcih- kasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:

1) Mittwoch den 19. December,

2) Donnerstag 20.

3) Samstag 22.

4) Donnerstag 27.

5) Samstag 29.

6) Montag 31.

Die Interessenten werden daher aufge- fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor- zetgung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den

Gießen, den 15. November 1866. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Mu h l, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Gießen, den 29. November 1866.

Der Rechner ver Spar- und Leidkasse Kehr.

Donnerstag fallenden Zahltage für die In- bigerausschuß erwählt und deren Befugnisse teressenten der Stadt Gießen, die übrigen festgestellt werden. Die nicht persönlich

Zahltage dagegen für die Auswärtigen be- erscheinenden oder nicht durch gehörig Be­stimmt sind. . vollmächtigte vertretenen Gläubiger werden

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den Beschlüssen der Mehrheit ver erscheinen- dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche den Gläubiger beitretend angesehen.

Weise bekannt machen zu lassen.

EdictaUadungen.

-

I4416)

Verfügung

4056) Nachdem Großherzogliches Hof-! gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Spenglers Christian Fa­ber III. zu Gießen den förmlichen Concurs- proceß erkannt hat, so werden hiermit alle Diejenigen, welche Ansprüche an Christians Faber III. bilden wollen, aufgefordert, solche, bei Meldung stillschweigenden Ausschlusses> von der Masse im Termin

Donnerstag den 17. Januar 1867, Vormittags 9 Uhr,

anzumelden und etwaige Vorzugsrechte bei! Meldung Verzichts darauf geltend zu machen. Gleichzeitig soll im Termin die Güte ver- i sucht, ein Massecurator bestellt und Gläu->

in Sachen

des Pfarrers Ludwig Kleeberger zu Halsdorf, Klägers gegen

den Johannes Stuhlmann von da, jetzt in unbekannter Fremde, Verklagten, wegen Forderung.

Der Verklagte, welchem die nachstehende Klage bei seiner bescheinigten Abwesenheit öffentlich mllgctheilt wird, als: Rauschenberg, am 6. December 1866.

Gegenwärtig der Richter.

Kläger stellt vor:

Gegen das Versprechen der Verzinsung mit fünf Procent habe ich dem Ver-