$aä nächsten Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird erst Nachmittags ausqegeben. _____________________________________________________________Die Erpedition.
AnicWblslt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Malt Mittwach« und Samstag». — Prn» ot« Jahrgang« sur Eiaheuntsch« 1 st. 42 kr., für Au«wLrttge inol. de« vorschnz.«» mifiiflrti DostLufschlaa« 1 st. 42 kr. — AutwLrt« abonnirt man stch bei allen Pattämtern. — In Gießen des der Ärvedltion (Eanzletberg ?it. B. Nr. 1'.
M «»• Samstag den 19. Mai IStiG»
Amtlichex Theil.
Zu Nr. K. G. 2768. Gießen, am 17. Mai 1866.
Betreffend: Die SB itreibung der Communal» Zntraden im Kreise Gießen.
Das
Gro ßherzogliche K r e i s s mt Gießen
an
die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Albach, Bersrod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Grüuingen, Hattenrod, Hausen, Holzheim, Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach und Watzenborn.
Wir benachrichtigen Sie, daß wir dem Kreisboten Schneider dahier mit Rücksicht aus seine Kränklichkeit und für die Dauer derselben den Carl Nicolau« von Steinbach al« Stellvertreter beigegeben haben. Unsere vordere Verfügung vom 15. Dccember 1865 haben wir bezüglich de« Steuerboten Böck zuiückgenommen.
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Gießen, am 17. Mai 1866.
Betretend: Die Revision der Maaße unk Gewichte im Baubezirk Gießen.
Das
G r o ß h e r z v g l i ch e Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beuern, Daubringen, Eberstadt, Fellingshausen, Frankenbach, Garbenteich, Gießen, Großen-Linden, Hausen, Heuchelheim, Lang-Göns, Lollar, Nieder - Bessingen, Oder-Bessingen, Ober-Hörgern und Rodheim.
Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 5. v. Mt«. binnen 3 Tagen bei Meldung unangenehmer Maßregeln. ______________________________________________________________ K » ch l e r.____________________________________________________________________
Gießen, am 14. Mai 1866.
Betreffend: Die Zahl der al« Ort«bürger aufgeuommenen Personen in den einzelnen Gemeinten.
Das
Groß herzogliche Kreis« ml Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Eberstadt, Gießen, Heuchelheim, Nieder-Bessingen und Watzenborn.
Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 19. März 1866 binnen 3 Tagen.
3n Verhinderung de« Krei«raths : Pietsch, Regierungs-Rath.


