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Stadt und den Kreis Gießen.
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1866
Mittwoch den 18. Juli
Jts. 37.
v. Dalwigk.
Hallwachs.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o ! d m a n n.
Erscheint wöchentlich zwei Mali Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen PostaufschlagS 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postänitern. — In Gießen bei der Erpedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Behörde zu melden.
Gießen, am 13. Juli 1866.
Bekanntmachung.
Durch das Ableben des Kaminfegers Zwesch dahier ist die Stelle eines Kaminfegers für die Stadt und den Bezirk Gießen erledigt. Concurrenzsähige Bewerber werden aufgefordert sich binnen 14 Tagen unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei unterzeichneter
v. L i n d e l o f. F. v. Schenck.
Verordnung,
das Verhalten der Civil-Beamten und Diener bei feindlicher Invasion in das Großherzogthum betr. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.
Für den Fall einer feindlichen Invasion in Unser Gebiet finden Wir Uns bewogen, zu bestimmen, baß Unsere Civil-Beamten und Diener in occupirten Landestheilen auf ihren Dienststellen zu verbleiben unv ihre Functionen fortzusetzen haben, bis sie durch überwiegende Gewalt daran verhindert werden sollten. Wir ermächtigen dieselben, sich den Anordnungen der zeitigen Gewalt zu fügen; alle ihre Amtshandlungen können nur unter Unserer Autorität ausgeübt werden und dürfen Nichts in sich fassen, was mit der Uns schuldigen Unterthanentreue und dem geleisteten Diensteide unvercinbarlich ist.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Seeheim, den 11. Juli 1866.
das Studium der Veterinarkunde betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog baden Sich bewogen gesunden, den ersten Absatz des Artikels 4 der Verordnung 50m 17. März 1865, das Studium der Veterinärkunbe betreffend — Regierungsblatt von 1865, Seite 137 außer Wirk
samkeit zu setzen.
Diese Allerhöchste Entschließung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 6. Juli 1866.
Großherzogliches Ministerium des Innern,
v. D a l w i g k.
Gerichtliche un- Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
Vormittags 10 Uhr,
2543) Nachdem Christian Faber III., Spengler dahier, seine Insolvenz angezeigt und zur Abwendung des förmlichen Con-
unv zur -------- r ,
curfe« über sein, nach dem aufgenommenen unter dem Anfugen vorgelaven, daß die
Status activorum et passivorum über- ausbleibenken Gläubiger als den, von der schulbeteS, Vermögen die Zusammenberufuog I Mehrheit der erschienenen in fraglicher Le
seiner Gläubiger zum Versuche eines Arran-, gements beantragt hat, werden Letztere zur j Anmeldung ihrer Forderungen auf
Donnerstag den 2. August l. I.,
ziehung gefaßten Beschlüssen beigetreten angesehen weiden.
Gießen, den 10. Juli 1866.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Hoffmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.


