Ausgabe 
17.11.1866
 
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AnzeigebtM

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige inel. des vorschrifts­mäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1).

.Ho V2. Samstag den 17. November IGGH».

Amtlicher Theil.

Zu Nr. K. G. 6293. Giessen, am 7. November 1866. .

Betreffend: Die Aufnahme des Erndte-Ertrags im Jahr 1866.

Das

Groß herzogliche Krkisamt Gießen

an

die Großherzoglichrn Bürgermeistereien.

Wir werden Ihnen durch die Postboten die Formularien für Aufstellung der Erndte-Uebersichten zugehcn lassen und sehen der Einsendung der Letzteren bis Ende dieses Monats entgegen.

Diejenigen von Ihnen, zu deren Bürgermeistereien besondere Gemarkungen gehören, wollen die Erndte-Erträge der letzteren getrennt angeben.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, _________ RegierungS - Rath. BI -Mn«MM»,! ,»,» ,> M » ~r» - ---- . , 1,1 II | «!_ -! I 1 j| |« j - -

3u Nr. K. G. 6172. Gießen, am 7. November 1866.

Betreffend: Den unter der BezeichnungLahrer hinkender Bote für Hessen" erscheinenden Kalender. Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

ssmmlliche Großherzotiche Loral-Poli^i-Behörden des Kreises Gießen.

Der unter der BezeichnungLahrer hinkender Bote für Hessen" in öffentlichen Blättern vielfach zum Kaufe angebotene Kalender ist mit dem im Großb-rzogthurn Baden erscheinenden und dort gedrucktenLahrer hinkenden Boten" identisch, es unter- liegt also jener Kalender dem Kalender-Stempel nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen.

Sie werden daher das Aufstchtspersonal anweisen, daß es in allen Fällen, wo ungestempelte Exemplare des Lahrer hinkenden Boten vorkommen, Anzeige zu erheben habe.

Dr. G o l d m a n n.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

4025) Den am 11. laufenden Monats eingctretenen Zahlungstermin der Pachte für 1866 bringe ich mit dem Bemerken in Erinnerung, daß nach Ablauf von 8 Tagen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet \ wird. Gießen, am 16. November 1866.

Der Rechner: Wittich.

3986) Den mit dem 12. d. MtS. (Mar- itn!) eingetretenen Fälligkeitstermin der Holz- und Pachtgelder pro 1866 bringe ich mit

dem Bemerken in Erinnerung, daß dem- uächst das gerichtliche Bcitreibungsverfahren eingeleitet werden wird.

Hohensolms, den 15. November 1866.

Die Fürstliche Rentei Hohensolms. Münch.

3980) Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffe-VereinS werden zu der Samstag den 24. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, im Rathhaus dahier stattfindenven Haupt­versammlung eingeladen.

Versteigerungen.

Versteigerung von Obstbäumchen bei dec Stadt Gießen.

4030) Samstag den 24. November 1866, des Nachmittags 1 Uhr,

sollen auf dem Platz vor dem Rathhause 175 Aepfel-, Birn-, Mirabellen-, Reine­clauden- und italienische Zwetschenstämmchen meistbietend versteigert werben.

Gießen, den 16. November 1866.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.