AnzeigebtM
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige inel. des vorschriftsmäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
.Ho V2. Samstag den 17. November IGGH».
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 6293. Giessen, am 7. November 1866. .
Betreffend: Die Aufnahme des Erndte-Ertrags im Jahr 1866.
Das
Groß herzogliche Krkisamt Gießen
an
die Großherzoglichrn Bürgermeistereien.
Wir werden Ihnen durch die Postboten die Formularien für Aufstellung der Erndte-Uebersichten zugehcn lassen und sehen der Einsendung der Letzteren bis Ende dieses Monats entgegen.
Diejenigen von Ihnen, zu deren Bürgermeistereien besondere Gemarkungen gehören, wollen die Erndte-Erträge der letzteren getrennt angeben.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, _________ RegierungS - Rath. BI -Mn«MM»,! ,»,» ,> M » ~r» - ---- . , 1,1 ■ II — | «■■■■!_ -■■■!■■■ I 1 j| |« j - -
3u Nr. K. G. 6172. Gießen, am 7. November 1866.
Betreffend: Den unter der Bezeichnung „Lahrer hinkender Bote für Hessen" erscheinenden Kalender. Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
ssmmlliche Großherzotiche Loral-Poli^i-Behörden des Kreises Gießen.
Der unter der Bezeichnung „Lahrer hinkender Bote für Hessen" in öffentlichen Blättern vielfach zum Kaufe angebotene Kalender ist mit dem im Großb-rzogthurn Baden erscheinenden und dort gedruckten „Lahrer hinkenden Boten" identisch, es unter- liegt also jener Kalender dem Kalender-Stempel nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen.
Sie werden daher das Aufstchtspersonal anweisen, daß es in allen Fällen, wo ungestempelte Exemplare des Lahrer hinkenden Boten vorkommen, Anzeige zu erheben habe.
Dr. G o l d m a n n.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
4025) Den am 11. laufenden Monats eingctretenen Zahlungstermin der Pachte für 1866 bringe ich mit dem Bemerken in Erinnerung, daß nach Ablauf von 8 Tagen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet \ wird. Gießen, am 16. November 1866. ।
Der Rechner: । Wittich.
3986) Den mit dem 12. d. MtS. (Mar- itn!) eingetretenen Fälligkeitstermin der Holz- und Pachtgelder pro 1866 bringe ich mit
dem Bemerken in Erinnerung, daß dem- uächst das gerichtliche Bcitreibungsverfahren eingeleitet werden wird.
Hohensolms, den 15. November 1866.
Die Fürstliche Rentei Hohensolms. Münch.
3980) Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffe-VereinS werden zu der Samstag den 24. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, im Rathhaus dahier stattfindenven Hauptversammlung eingeladen.
Versteigerungen.
Versteigerung von Obstbäumchen bei dec Stadt Gießen.
4030) Samstag den 24. November 1866, des Nachmittags 1 Uhr,
sollen auf dem Platz vor dem Rathhause 175 Aepfel-, Birn-, Mirabellen-, Reineclauden- und italienische Zwetschenstämmchen meistbietend versteigert werben.
Gießen, den 16. November 1866.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.


