für dre
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wüchrntttch »w ei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Prct« bei Jahrgang« für Einheimisch« 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschttftt- mästigen DostauffSlag« 1 st. 42 fr. — Au«wärt« adonntrt man stck bet alle» Postämtern. — In Gießen bet der Brpeditton (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 1«. Samstag den 17. Februar 1866.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein gelbseidenes Halstüchelchen, ein 35 Zoll langer und ein 50 Zoll langer Maßstab, ein altes braunledernes Geldtäschchen mit drei Kupsermünzen, ein grauer Glacehandschuh, zwei kleine Schlüssel, eine alte braune Mütze und ein Rückriemen.
Die Eigenthümer werden aufgeforbert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- langen an eie Finder zurückgegeben over später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 16. Februar 1866. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
560) Vom 16. v. Mis. an treten bei een nachverzcichneten Postvcrbindungen
folgende Veränderungen ein:
1) Die bisher zwischen Butzbach und Schotten unterhaltenen Personenpost- sahrtcn werden auf der Strecke zwischen Butzbach und Laubach beschränkt.
2) Zwischen Laubach und Schotten wird eine Local - Pcrsonenpost, wie folgt,
3)
4)
hergestellt :
aus Laubach 8 Mgs., in Schotten 10 Vorm.,
„ Schotten 2 Nachm., „ Laubach 345 Nachm.
Die zwischen Friedberg und Nidda unterhaltene Local-Personenpost wird bis Schotten ausgedehnt und erhält folgende Einrichtung:
aus Schotten durch Nidda in Friedberg
2’° früh, 3" bis 4 früh, 7'5 MgS.,
Die
aus Friedberg durch Nidda 645 AbtS., 10 bis 105 Abds., Personenpost zwischen Orten berg und
in Schotten 1140 Abds.
Nidda wird, wie folgt,
ab
gefertigt :
aus Ortenberg 8 Abds., „ Nidda 410 Mgs.,
in Nidda 945 Abds., „ Ortenberg 5" Mgs.
Frankfurt a. M., den 12. Februar 1866.
General-Direction der Großherzoglich Hessischen Poften.
Freiherr von Schele.
vdt. Wilcke.
Schutzs)ocken - Impfung.
566) In Folge höheren Auftrags machen wir bekannt, daß die Schutzpocken-Impfung in der Stadt Gießen für 1866, vom 1. Mai bis 15. Juni und vom 1. September wöchentlich zweimal, und zwar
Mittwochs und Samstags, jedesmal von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, durch den Großherzoglichen Kreisarzt, Mebi- cinalrath Dr. Stammler, an allen impf
pflichtigen Kindern unentgeldlich in seiner Wohnung vorgenommen wird.
Gießen, den 14. Februar 1866
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _____________ Vogt.___________
569) Die in Art. 14 und 18 der Strafprozeßorvnung vorgeschriebene Ausloo- sung der Haupt- und Ergänzungs-Geschwor- nen für bas Schwurgericht der Provinz Obcrhessen im II. Quartal 1866 soll
Dienstag den 6. März l. I., Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in dem Hofgerichtsgebäude vorgenommen werden.
Gießen, am 14. Februar 1866.
Der Präsident Großherzoglichen HofgerichtS der Provinz Oberhessen:
Dr. Buff, vdt. Dr. Jochem.
486) Den Schuldnern der hiesigen Pfandanstalt diene hiermit zur Nachricht, daß die in Nr. 8 des Anzeigeblattes verzeichneten Pfänder
Montag den 19. d. Mts., von Nachmittags 1 Uhr an, und die folgenden, durch die Schelle noch bekannt gemacht werdenden Tage, zur Versteigerung kommen.
Gießen, den 8. Februar 1866.
Die prov. Pfandhausverwaltung. Pimper. Demuth.
EdictaUadung.
Oeffentliche Aufforderung.
294) Ueber das hinterlassene überschuldete Vermögen des verstorbenen Handelsmanns Selig Frensdorf zu Beuern, diesseitigen GerichtSbezirk, dessen Erbschaft von seiner Wittwe Namens seiner noch minderjährigen Kinder als natürliche Vormünderin ausgeschlagen worben ist, hat die Wittwe desselben mit dessen aufgetretenen


