Anzeigeblatt
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: MitttdochS und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 kr., für Auswärtige incl. de« vorschriftsmäßigen Postaufschlags 1 st. 42 kr. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postäuitern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
1OO. Samstag den 13. December 1866.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein mittelgroßer Schlüssel, ein Strumpfbändel, ein Kinderstrümpfchen, ein schwarzer Gürtel mit Hornschnalle, eine Wachstuchkappe, ein weißes Taschentuch und ein Kinderhandschuh.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melde», widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkaffe werbe» versteigert werken.
Gießen, den 7. Deeember 1866. Großherzogliche "Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.
Monden Bekanntmachungen !
4398) Diejenigen hiesigen Einwohner, | welche im Laufe dieses Jahres Hunke an- | oder abgeschafft haben, haben die desfallsigen 1 Dekorationen vor Ablauf des Jahres bei der hiesigen Bürgermeisterei abzugeben.
Abmeldungen nach dem 31. Deeember c. finden bei Aufstellung der Steuerliste für das Jahr 1867 keine Berücksichtigung.
Gießen, de» 14. December 1866.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
______________Vogt.____________
1467) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- unk Leih- kasse angelegten Kapitalien am Ende dieses । Jahres fällig werden, sind nachstehende^ Termine festgesetzt, und zwar:
1) Samstag den 15. December,
2) Dienstag „ 18. „
3) Mittwoch „19.
4) Donnerstag „ 20. „
5) Samstag „ 22. „
6) Donnerstag „ 27. „
7) Samstag „ 29. „
8) Montag „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufge- > fordert, die Zahlung an diesen Tagen in , Empfang zu nehmen und hierzu durch Dor- ’ zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stakt Gießen, die übrigen Zahltage dagegen für die Auswärtigen de- : stimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 29. November 1866.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr.
Versteigerungen.
4026) Mittwoch den 2. Januar 1867, Nachmittags 2 Uhr,
ollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke, welche die oberhessische Aetien-Gesell- schaft für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Gießen angckauft bat, als: Flur Nr. oKlftr.
l9/71,3 113 Acker am Mittelweg,
i%2,3 103 Acker daselbst,
öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 15. November 1866.
Großherzogliches OrtSgericht Gießen. _________________Ebell___ Lieferung in das Bezirks-Gefängniß
Gießen pro 1867.
4227) Mittwoch den 19. December d. I., Vormittags 11 Uhr,
soll in dem Locale des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bezirks-Gefängniß im Jahr 1867 erforderlichen Bedürfnisse, als:
des Holzes, Strohes, Oels, der Besen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Strohsäcke, Strohpolster, sowie des warmen Essens für christliche und israelitische Gefangene u.,
öffentlich an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Bemerkt wird, daß Nachgebote nicht berücksichtigt werden.
Gießen, am 3. December 1866.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
___Muhl.___________
I 4365) Künftigen Donnerstag, den 20. December d. I., Mittags um 2 Uhr,
wirb bei der Wiesecker Mühle an der fis- calischen Auwiese eine Partie Reis- und Prügelholz (Erlen) an Ort und Stelle haufenwei'e versteigert.
Gießen, den 13. December 1866. Großherzogliches Rentamt Gießen.
L y n ck e r.
Verkauf von Bau-Materialien in der Königlichen Oberförsterei Krofdorf.
4366) Mittwoch den 19. December er., Vormittags 11 Uhr,
, sollen Cie Wohn- und Oeconomie-Gebäude auf dem ehemaligen Förster-Dienst-Etablisse»
' ment „Walkhäuschen", bestehend aus dem i Wohngebäude, der Stallung und dem Backhause, an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden zum Abbruch verkauft werken.
Die Bedingungen können jederzeit im Geschäftszimmer des unterzeichneten Oberförsters eingesehen werden.
Krofdorf, den 12. December 1866.
Der Königliche Oberförster: v. Meibom.


