Ausgabe 
13.6.1866
 
Einzelbild herunterladen

AnMlilM

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Malt M!t1w»ch« und Samstag«. Preis de» Lahrgaag« für Einheimisch« 1 6. 42 ft., für Au-wLrtige inol. re« varschnfr«. müßigen Postaufschlag« 1 «. 42 ft. AulwärU abonnitt «an stch »ei allen $»#4mt«m. Zn »ießen »ei btt «rpedltion (Eansteibetg Lii. B. Nt. 1).

J2 ^7. Mittwoch den 13. Juni 18««.

Brodpreise vom 13. Juni 1866 an:

4 Pfund gemischtes Roggenbrov 14'/, fr. 4 Pfund Roggenbrov 12 fr. Sämmtliche Bäcker.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 2. d. Mts. an die Botentour VI bei dem Postamte Gießen die nachstehende Einrichtung erhalten hat:

Gießen, am 5. Juni 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

Poststellen, von welchen aus die Bo­tengänge stattfinden.

Wie oft und an welchen Tagen

Nach welchen Orten

Entfernung der Orte in Stunden.

Zeit

Bezeichnung der einzelnen Häu­ser, Höfe, Mühlen rc., welche von een Lantpostboten und bezw. Briefträgern

des Abgangs der Boten. Uhr.

des Eintreffens der Boten. Uhr.

des Aufent­halts. Stunden.

die Botengänge stattfinden.

begangen werden, wenn Sendungen vorlieaen.

überhaupt nicht begangen wer­ken können.

Gießen

VI. Botengang wöchentlich 3mal Dienstags, Donnerstags, Samstags

aus Gießen

in Rodheim a. d. B. über die Wald- mühle

in Bieber

über die Ober- mühle, Hof Strupbach und Hof Bubenrod

in Königsberg

Franfenbach

Crumbach

Fellingshausen über Rodheim a. d. B.

zurück in Gießen

17.

7.

2

17.

7.

7.

27.

VI1

vny,

VIII %

XI 17, 27. 37.

6

7.

1

7.

7.

7.

Amtmanns-Mühle, die Schmitte

Kronen - Mühle, Stein - Mühle, Stroh-Mühle

Haina.

jus-

9

3

Bekanntmachung.

Die Haupt-Agentur Joseph Strigler's Wittwe zu Mainz hat die dem Heinrich Ferber zu Gießen ertheilte Vollmacht zur Führung einer Unteragentur für Beförderung von Auswanderern gefündigt. Hierdurch ist die dem Letzteren ertheilte Conceffion er­loschen und soll die von demselben gestellte Caution zurückgegeben werden.

Ansprüche, welche der Rückgabe dieser Caution etwa entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb 6 Monaten bei der unter- zeichneten Behörde mit einer Nachweisung darüber anzumelden, daß deßhalb bei dem zuständigen Gerichte Klage erhoben worden ist, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Caution zurückgegeben werben wird.

Gießen, den 7. Juni 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.