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liegt in nde Ber> « bereit- 6.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimisch« 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. de« Vorschrift«- mäßigen Postaufschlag« 1 st. 42 fr. — Au«wärt« abonntrt man stch bei alle» Postämtern. — In Gießen bei der Brdedttton (Eanzletberg Lit. B. Nr. 1).
JV1 Ä. Samstag den 13. Januar IStiG.
Amtlicher T h e i l.
Gießen, nm 10. Januar 1866.
Betreffend: Rechnungsablage der Vormünder und Curatoren für das Jahr 1865.
Das
Großherjtigliche Landgericht G i e ff e n
an
die ihm untergebenen Grohher^glichen Brtsgerichte.
Wir beauftragen Sie, in Ihren resp. Gemeinven alsbald bekannt machen zu lassen, daß die Vormünder und Curatoren die Rechnungen über ihre Vermögensverwaltungen im Jabre 1865 binnen vier Wochen anher einzufenven hätten und daß zu Stellung dieser Rechnungen der frühere Actuariatsgehülfe Lang dahier empfohlen werde.
Dr. P l o ch.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
37) Nachverzeichnete städtische Gelder:
1) Holzsteiggelder, am 31. v. Mts. fällig gewesen,
2) Schulgelder fürs III. und IV. Quartal 1865, können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 3. Januar 1866. Der Sladtrentmeister: Enders.
derungen und Ansprüche den übrigen gegenüber in Anspruch genommen werden sollten, in oder vor dem vorbemerkten Termin bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigen und zu begründen.
Zuglech soll in dem anberaumten Termin eine vergleichsweise Erledigung dieses Con- curses versucht, und soweit nöthig, über Vie Aussührung dieses Vergleichs oder die fernere Behandlung des ConcurscS, insbesondere über Bestellung eines Massecurators, eines GläubigerauSschusseS u. s. w. Beschluß gefaßt weiden, und werden daher alle Gläubiger, welche stch in den Concurs einlassen wollen, aufgefordert, zu diesen Verhandlungen in dem Termin persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, widri- genfalls sie als den Beschlüssen der Mehr-
an die dort angegebenen Grundstücke und resp. Cautionsurkunde wird hiermit in Er-
jnnerung gebracht.
Gießen, den 29. December 1865.
3. d. Mts. zur Anmeldung von Ansprüchen f ConcurSmasse, dahier anzumeldcn und Vor- ‘ zugsrechke, welche für einzelne dieser For-
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
^enteich ist von Großherzoglichem Hofgencht ter Provinz Oberdessen wegen Ueberschul- eng desselben der förmliche Concurs er- «nnt worden.
Forderungen und Ansprüche alür Art it den vorgenannten Schuldner sind daher 16 Donnerstag den 1. März 1866, Vormittags 10 Uhr,
125) Forderungen jeder Art an das von Großherzoglichcm Hofgerichte der Provinz Oberhessen zu Gießen für coneursfällig erkannte Vermögen des unbekannt wo ab- wesenden Buchbinders Konrad Henrich und dessen Frau von Hungen sind im Termin
Mittwoch den 21. Februar 1866, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichneter Gerichtsstelle, bei Mei- düng stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse, anzumelden und mit etwaigen Vorzugsrechten zu begründen.
Dem Konrad Henrich wird auf diesem
Gießen, den 15. December 1865.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assissor.
EdictäNsdnngen
1) Ucber das Vermögen des Schreiners Johann Georg Heilmann aus Gar-
4491) Die in Nr. 98 d. Bltts. vom ' bei Vermeidung des sonst stillschweigend ein-§ heil der erschienenen Gläubiger, auch Hin- Jahre 1865 eingerückte Edictallabung vom tretenden Ausschlusses derselben von dess sichtlich eines etwaigen Arrangements, bei- » <mu <" ,k-“- —- 1 " '•-L‘ w tretend angesehen werden würden.
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