AiychMll
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
jys £>e> Mittwoch den 11. Juli 1S66.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 4679. Gießen, am 6. Iuii 1866.
Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente für die Bauhandwerker.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweisung auf die in Nr. 30 des Regierungsblatts enthaltene Bekanntmachung vom 15. v. MtS., das Gewerbe der Bauhandwcrker und Pflasterer betreffend, durch welche die bisherigen Vorschriften über die Prüfung der Bauhanbwcrker aufgehoben worden sind, eröffnen wir Ihnen, baß Gewerbspatente für Inländer zum Betrieb des Gewerbes der Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Stcinhauer, Weißbinder, Dachdecker, Ziegler, Schlosser, Spengler, Glaser und Pflästerer von Ihnen ertheilt werden können, ohne baß eine ferner vorgängige Erlaubniß unsrerseits nöthig ist.
Bezüglich der Patente für Ausländer, welche eines der genannten Gewerbe im Großherzogthum betreiben wollen, kommen nur noch die in dem Art. 26 — 28 des Gcwerbsteuergesetzes vom 4. December 1860 und in §. 12 der Gewerbsteuer - Verordnung vom 24. December 1860 enthaltenen allgemeinen Bestimmungen in Anwendung, wonach Ausländer überhaupt der von uns zu ertheilenren Erlaubniß zum Gewerbebetrieb im Großherzogthum bedürfen.
Dr. G o l d m a n n.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2483) Vom 5. d. MtS. an wird zwischen Frankfurt und Gießen eine provisorische Personenpostverbindung in folgender
Weise unterhalten:
aus Frankfurt, durch Nieder - Wöllstadt, durch Friedberg, durch Butzbach, in Gießen, 7 Mrgs. gegen 10—10'° Vorm. gegen 11—11'° Vorm. gegen 12"—12" Mtgs. gegen 3 Nachm.
aus Gießen, durch Butzbach, durch Friedberg, durch Nieder-Wöllstadt, in Frankfurt, 8 Mrgs. gegen 10'°—10" Vorm. gegen 11 "—12 Mrgs. gegen 1250—1 Nachm. gegen 4 Nachm.
Nachverzeichnete Posten werden behufs des Anschlusses an vorstehenden PostcurS, wie folgt, abgefertigt:
von Lauterbach nach Nieder-Wöllstadt 3 Mrgs.
„ Hungen „
„ Laubach „
„ Büdingen „
„ Nidda „
Die Personenannahme ist auf die Zahl der im Frankfurt a. M., den 5. Juli 1866.
Friedberg 83° „
Butzbach 6’° „
Altenstadt I 83“ „
Ortenberg 63° „
CurSwagen vorhandenen Platze beschränkt.
General-Dlrection der Großherzoglich Hessischen Posten.
Freiherr von Sch ele.
vdt. Wilcke.
Verkauf von Baumstütze» aus demI °»° ’l' <>»»“ “f «" Die Christian Gerhard Hast'sche
städtischen Magazin. 1866. Stiftung betreffend.
2481) Von Morgen an werben Baum-; Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. । 2416) Am 28. Juli d. I. kommen die stützen aus dem Stadtmagazin abgegeben Vogt. ! Zinsen der vorbemerkten Stiftung an zehn


