Ausgabe 
11.7.1866
 
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AiychMll

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschrifts­mäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

jys £>e> Mittwoch den 11. Juli 1S66.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 4679. Gießen, am 6. Iuii 1866.

Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente für die Bauhandwerker.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Hinweisung auf die in Nr. 30 des Regierungsblatts enthaltene Bekanntmachung vom 15. v. MtS., das Gewerbe der Bauhandwcrker und Pflasterer betreffend, durch welche die bisherigen Vorschriften über die Prüfung der Bauhanbwcrker aufgehoben worden sind, eröffnen wir Ihnen, baß Gewerbspatente für Inländer zum Betrieb des Gewerbes der Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Stcinhauer, Weißbinder, Dachdecker, Ziegler, Schlosser, Spengler, Glaser und Pflästerer von Ihnen ertheilt werden können, ohne baß eine ferner vorgängige Erlaubniß unsrerseits nöthig ist.

Bezüglich der Patente für Ausländer, welche eines der genannten Gewerbe im Großherzogthum betreiben wollen, kommen nur noch die in dem Art. 26 28 des Gcwerbsteuergesetzes vom 4. December 1860 und in §. 12 der Gewerbsteuer - Verordnung vom 24. December 1860 enthaltenen allgemeinen Bestimmungen in Anwendung, wonach Ausländer überhaupt der von uns zu ertheilenren Erlaubniß zum Gewerbebetrieb im Großherzogthum bedürfen.

Dr. G o l d m a n n.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2483) Vom 5. d. MtS. an wird zwischen Frankfurt und Gießen eine provisorische Personenpostverbindung in folgender

Weise unterhalten:

aus Frankfurt, durch Nieder - Wöllstadt, durch Friedberg, durch Butzbach, in Gießen, 7 Mrgs. gegen 1010'° Vorm. gegen 1111'° Vorm. gegen 12"12" Mtgs. gegen 3 Nachm.

aus Gießen, durch Butzbach, durch Friedberg, durch Nieder-Wöllstadt, in Frankfurt, 8 Mrgs. gegen 10'°10" Vorm. gegen 11 "12 Mrgs. gegen 12501 Nachm. gegen 4 Nachm.

Nachverzeichnete Posten werden behufs des Anschlusses an vorstehenden PostcurS, wie folgt, abgefertigt:

von Lauterbach nach Nieder-Wöllstadt 3 Mrgs.

Hungen

Laubach

Büdingen

Nidda

Die Personenannahme ist auf die Zahl der im Frankfurt a. M., den 5. Juli 1866.

Friedberg 83°

Butzbach 6°

Altenstadt I 83

Ortenberg 63°

CurSwagen vorhandenen Platze beschränkt.

General-Dlrection der Großherzoglich Hessischen Posten.

Freiherr von Sch ele.

vdt. Wilcke.

Verkauf von Baumstütze» aus demI °»°l' <>»»f «" Die Christian Gerhard Hast'sche

städtischen Magazin. 1866. Stiftung betreffend.

2481) Von Morgen an werben Baum-; Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 2416) Am 28. Juli d. I. kommen die stützen aus dem Stadtmagazin abgegeben Vogt. ! Zinsen der vorbemerkten Stiftung an zehn