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für die
Stadt und den Kreis Gießen,
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« unb Samriag«. — Preis ne# Jahrgang« für Einbeimische 1 fl. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen PoüaufschlagS 1 g. 42 ft. — Auswärts abonntri man flöt bei alp'- PoSLwtern. — Zu Gießen bei der Ervebition sEanzleiderg Lit. B. Nr. 1).
Ji 2». Mittwoch den 11. April 1S66*
Brodpreise vom 11. April 1866 an:
4 Pfund gemischtes Roggenbrot» 14 fr. 4 Pfund Roggenbrot» 11 ’/2 fr. Sämmtliche Bäcker.
Amtlichem Theil.
Zu Nr. K. G. 1581. Gießen, am 20. Man 1866.
Betreffend: Das Landgestüt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler
zu benutzenden Hengste von Privatpersonen für 1866.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir benachrichtigen Sie, daß von den untersuchten Privathengsten
1) Per Hengst des Pachters Puth zu Londorf, von Farbe Schimmel, 5 Jahre alt, und
2) der Hengst d e r Gräflich S o l m s - L a u b a ch'schen Gutsverwaltung zu Oberseemerhof, im Kreise Schotten, von Farbe dunkelbraun, ohne Abzeichen, 4 Jahre alt,
zum Bedecken von Stuten für 1866 tauglich befunden und deßhalb mit Erlaubnißschein zum Bedecken versehen worden sind.
Sie wollen darüber wachen, daß neben diesen Hengsten keine weitere Hengste von Privatpersonen zum Bedecken von Stuten für 1866 verwendet und die Eigenthümer solcher Hengste, welche nicht mit Erlaubnißschein versehen sind, demohngeachtet aber ihre Hengste zum Bedecken benutzen, zur Anzeige gebracht werden.
K ü ch l e r.
Gießen, am 2. April 1866.
Das
Großherzogliche Stadtgericht Gießen
an
die Groszherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Betreffend: Die Führung der Handelsregister.
Sie wollen uns ein, auf Grund der Ihnen von Großherzoglichem Steuercommissariat zugekommenen Liste der Gewerbtrei- benden Ihrer Gemeinden zu fertigendes Verzeichniß über diejenigen Gewerbtreibenden, welche sich im Jahre 1865 neu etablirt oder ihr bereits bestandenes Gewerbe in irgend einer Weise geändert, namentlich durch Handelsbetrieb erweitert haben, mit Beifügung der Art des Gewerbes eines jeden Einzelnen, baldigst vorlegen, um etwa nöthig erscheinende Einträge in das Handelsregister voll. ziehen zu können._________ Mu h l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein Armband von geflochtenem Haar, ein runder schwarzer Schleier, ein langer Palatin von violetter und grüner Wolle ein großes schwarzwollenes Halstuck, ein weißes baumwollenes Taschentuch, gez. W. K. 6., ein grauer Gummiball fine große eiserne Kette und ein zweiklingiges Taschenmesser. '
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf 23er- langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 10. April 1866. Großherzvgliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.


