Anzngemll
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. deS vorschriftsmäßigen Postaufschlags 1 fl. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postäuitern. — In Gießen bei der Expedition sCanzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
HO. Samstag den 10. November 1K66.
An
fämmtliche Mitglieder des Großherzoglichen Stadtgerichts und Kreisamts zu Gießen.
3905) Da wir nunmehr der Krone Preußens einverleibt worden sind, und in Folge dessen unsere amtlichen Beziehungen zu Ihnen aufgehört haben, so drängt es uns, beim Scheiden Ihnen Allen wegen Ihres liebevollen und humanen Benehmens nicht allein gegen uns, sondern auch gegen alle Einwohner der uns angehörigen Gemeinden, unseren herzlichsten Dank hiermit abzustatten. Ihr Andenken wird auch deshalb bei uns Allen im Gedächtniß bleiben.
Königsberg, am 6. November 1866.
Krauskopf, Bürgermeister und OrtSgerichtS-Vorsteher in Königsberg. Kern, desgl. in Naunheim. Wagner, desgl. in Hermannstein. Schmidt, desgl. in Waldgirmes. Schlierbach, desgl. in Rodheim. I. Kraft, desgl. in Frankcnbach. Riemenschneider, deSgl. in Crumbach. Gerl ach desgl. in Fellingshausen.
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein Hammel (lebend), eine lederne Schürze und ein Packhaken.
Die Eigenthümer werden ausgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 9. November 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3923) Das in der Beilage zum letzten Anzeigeblatt gegebene Verzeichniß über die in der Gemeinde Gießen wohnenden Staatsbürgern, welche zu Wahlmänner wählbar sind, bedarf folgende Berichtigung, nämlich der darin aufgeführte Friedrich Karl Koch, Corscttenfabrikant, fällt aus, dagegen gehen zu:
Koch, Friedrich August Ludwig Christian, Commissionär,
v. Rotsmann, Friedrich, Bezirksstrafrichter.
Gießen, am 9. November 1866. Die Wahlkommission.
Der Bürgermeister: Die Ortsvorstandsmitglieder:
Vogt. Ferber. W. K e l l e r.
3815) Die nachverzeichneten städtischen Gelder:
1) Schulgelder aus den Stadtschulen und der Realschule pro III. Quartal 1866,
2) Communalsteuern, 4. Ziel 1866, und
3) Holzgelder, am 1. Oetober und 1. November d. Z. fällig gewesen, können in den ersten 8 Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen^ den 2. November 1866. Der Stadtrentmeister:
Enders.


