Ausgabe 
10.2.1866
 
Einzelbild herunterladen

ästest

für die

Stadt und den Kreis Gießen

42 12.

Samstag den 10. Februar

1866

in

Gießen, am 8. Februar 1866.

Glrßen, am 8. Februar 1866.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Bis dahin können noch Einlösungen an

g finde! keine auf Dienstaz

ier Eise« alle übrige« MW.

Eöln-Gießener Eisenbahn.

IW 1866;

- 3,0 B. + 2,8 , - 0,84 + 7,6 , 1,76 M.Z-l!

in 1,71 ,

1. 44J-45

2. 26-27

hinein Läd« legitiniimd! ,cn Erstatt^ long nehmen, ilh. Klee, äJläueburg.

Besondere Bekanntmachungen bekannt gemacht werdenden Tage, zur Ver-1 steigerung kommen.

'Großherzogliches Krcisamt Gießen.

___________K ü ch l e r.

Retourbillete

485) Am nächsten Montag und Dien­stag, den 12. und 13. d. Mts., werden auf den Stationen Troisdorf, Siegburg, Hennef,

Bktrcssrnd: Die Musterung der Militärpflichtigen des Jahres 1866.

. Das

'"TjHtteN »1)1»

«Waltet-

Wmd j^,J,

yiirtOd,< "nb ®amlia^- - Preis de« Jahrgang, für Einheimisch. .1 si. 42 kr., fir Auswärtige incl. de- Iwrschrstt«.

madigen Vostaufs-blagS 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bet allen Vosiämtern. In Sichen »ei der «rpedition (Eansteiberg Lit. B. Nr. 1).

Shfn <-C^U^nern 0cr hiesigen <_> ic vuyui ivunril IlUUl vs-imujuiigcn 01

^anMnflalt ptene hiermit zur Nachricht, den Geschäststagcn: Montags und Mitt- .6 ^te l" ® bes Anzeigeblattes ver- wochs. Vormittags von 8 bis 12 Uhr, vor- jnchneten Pfander ' genommen werden.

Montag den 19. d. Mts., i Gießen, den 8. Februar 1866.

Wh b' Nachmittags 1 Uhr an, j Die prov. Psandhausverwaltung.

Md die folgenden, durch die Schelle noch j Pimper. Demuth.

»$.......

feinem E.......*

an die Großhkchoglichkn Bürgermeisterkien Die Bezirksliste des Kreises Gießen für 1866 liegt vom 12. bis zum 2 7. Februar l ^ auf dem hiu

teSXÖtf*: Sic ln 3br'n ®'mdn61n N «'""8 -u bring-- unt den bm»,-

In Verhinderung des KreiSraths: Pietsch, __RegierungS - Rath.

Bekanntmachung.

«--NW LE °br°m mn"Lk - a"M "" -E - W.

. m r. ,.Y Donnerstag den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,

nL, ^^?^dji>giichen Hofstalle zu Darmstadt an den Meistbietenden versteigert werden.

Die Bedingungen sind dieselben, wie in früheren Jahren, nämlich:

9t b m^kauf findet nur an Inländer und gegen baare Zahlung statt,

j ^5 brJ vor Ablauf von drei Jahren die gekauften Stuten ohne Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums ob Innern, welche nur aus besonderen Gründen wird ertheilt werden, nicht veräußern, 5 9 } Ministeriums

3 flUften ®tUtEn|Ten iur ^cht benutzen und zu dem Ende während jener drei Jahre zweimal

4) die von den Stuten fallenden Stutenfohlen dürfen während der unter 2 bestimmten Frist von drei Jabren nur an landcr, zedoch mit Ausschluß von Pferdehändlern, verkauft werden, ' ^ren nur an 3n

3 v°rgefHt"we7dm7n7 Ehrlich bei Visitation der Landgestütsstationen dem diese Visitation vornehmenden Beamten

ifbruar 1866.

j?.' 9. 44-45

, 9. 56-57

, 9. 49-50

, 5. 35j-36j

9. 26-21

. tt. 50-52

^2. tnJ«^^ucr Zuwiderhandlung gegen eine der obigen Bedingungen tritt eine Conventionalstrafe von 200 fl ein ltton?»XC|?Si"- K-Nft- da- L-im-n