B. Zur Ausgabe.
pos. 3. Die beiden diesjährigen Viehpreisvertheilungen werden zu Laubach und Döhl abgehalten. Er sind für die erstere 600 und für die zweite 200 fl. zu Preisen verwilligt wurden, die nicht nur an schönes Rindvieh, Schafe und Schweine, sondern auch an schöne Fohlen eigener Zucht gegeben werden sollen.
pos. 4. Für die Prämiirung der schwersten Bullenkälber Vogelsberger, Westerwälder und Egerländer Race gelten die Bestimmungen der früheren Jahre, wonach bei der Besichtigung und Wägung der Kälber durch die Commission dieselben noch im Besitze der Züchter sein müssen und nur zur Zucht verkauft werben dürfen.
pos. 5. Eine bereit« in den Kreisblättern und in der landw. Zeitschrift erschienene besondere Bekanntmachung gibt die Be- dingungen an, unter denen durch Vermittlung des Provinzialvereins Sämereien bezogen werben können.
pos. 6. Die Unterstützung ber landw. Bezirksvereine pro 1866, bestehend aus den Dritttheilen der im Jahre 1865 wirklich eingegangenen Beiträge ihrer Mitglieder, wird nur an diejenigen Herren Vorstände auSgezahlt werden, die sich vor Aufstellung des Budgets pro 1867 bei dem Vereinspräsidium deshalb angemeldet und einen Nachweis über die Verwendung der zuletzt empfan- genen Geldmittel erbracht haben, in welchem auch diejenigen Gelber aufgeführt fein müssen, Pie den Bezirksvereinen Seitens der Aachen-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft zufließen.
pos. 7. Wegen des Besuchs des Unterrichts im Hufbeschlag wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen Bemerkt wird hier noch, daß junge Hufschmiede, die den Unterricht tm Winter 1866/67 in Butzbach besuchen wollen, und einer Unterstützung bedürftig sind, sich deshalb an die Vorstände der betreffenden Bezirksvereine wenden müssen.
pos. 8. Lehrer an Volksschulen, die sich mit Landwirthschaft beschäftigen oder landwirthschaftlichen Unterricht ertheilen und zu den geringes besoldeten gehören, können nach erbrachtem Nachweis Vieser Bedingungen Die landw. Zeitschrift auf Vereinskosten beziehen, wenn sie sich deshalb beim Präsidium melden und sich verpflichten, die Zeitschrift dem Schulinventar bleibend einruverleiben
pos. 9. In welcher Weise die Prämien für Zusammenlegung von Grundstücken und Anlage von Gewannwegen verwendet werden sollen, hat der Ausschuß späterer Bestimmung Vorbehalten, die ausführenden Geometer aber werben zunächst berücksichtigt und ebensowohl, wie auch einzelne aus solchen Gemeinden, die einer Zusammenlegung vorzugsweise bedürftig sind, durch Wander- stipeudien, für den Besuch solcher Gemarkungen, auch des Auslandes unterstützt werden, in Denen Die Zusammenlegung erfolgt ist und die geeignet sind, ein Vorbild zur Nachahmung zu geben.
pos. 10. Von diesen 600 fl. sind zunächst 200 fl. als Subvention der Ackerbauschule des Herrn Dr. Henkelmann zu Friedberg und weitere 200 fl. für dessen bevorstehende Tätigkeit als Wanderlehrer in Aussicht genommen ; der Rest von 200 fl. soll zur Errichtung und Unterstützung von landw. Fortbildungsschulen verwendet werden.
Lehrer an Volksschulen, die einen solchen Unterricht in Fortbildungsschulen an au« Der Schule entlassene Bauernsöhne zu ertheilen beabsichtigen, und dieserhalb auf eine Unterstützung aus Vereinsmitteln Anspruch machen, wollen sich bei dem Präsibium des Provinzialvereins schriftlich anmelden.
Pos- Die Unterstützung des Hopfenbaues soll erfolgen sowohl durch Anschaffung und Verbreitung von Modellen zweck- mäßiger Drahtanlagcn zum Ersatz von theueren Stangen, als auch durch Verbreitung guter Schriften über Hopfenbau und Prä- miirung neuer Hopfengärtenanlagen. — Bewerber wollen sich an das Präsidium wenDen.
P°s- 12. Düse Summe soll zunächst zur Deckung des allenfallsigen Verlustes verwendet werden, der sich beim Ankauf guter landw. Maschinen und deren Wiederverkauf durch den landw. Verein ergeben wird.
Laubach, am 16. April 1866.
Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Bekanntmachung.
Kürzlich ist hier eine goldene Ankeruhr auf 15 Steinen mit römischen Ziffern unD Sekundenzeiger, dessen Zifferblatt die Zahl VI thcilweise bedeckte, mit einer kleinen Schramme in dem Gehäuse, gerade am Rand in der Gegend, wo die X auf dem Zifferblatt sich befindet, entwendet worben.
Vor dem Ankauf wird gewarnt und Jeder, welchem die Uhr zu Gesicht kommt, aufgefordert, hiervon der nächsten Polizei- stelle sofort Kenntniß zu geben, und den Besitzer dieser Stelle anzuzngen.
Marburg, am 2. Mai 1866. Kurfürstliches Justizamt I.
Henckel.
vdt, Milchlung.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Aufkündigungszeit der Handwerksgesellen betreffend.
Die seit 18 Juni 1835 bestandene Verordnung, wonach ohne vorherige 14tägige Aufkündigung kein Meister einen Gesellen ent- und fein Geselle die Arbeit des Meisters verlassen durfte — ist von Grotzherzoglichem Kreisamt aufgehoben worden
Wollen sich die Meister künftig gegen den sofortigen Austritt ihrer Gewerbsqehülfen schützen, so werden sie bei der Annahme derselben in abzuschließenden Verträgen das Erforderliche zu wahren haben.
Gießen, den 1. Mai 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung Der Provinzialhauptstabt Gießen.
_________ Nover.
Gefundene Gegenstände:
Ein Handtuch, gcj. F. II. 6, ein gehäkeltes Krägelchen, ein schwarzer Stauchen, eine ganz alte Brieftasche mit Hausir- patenten, ein Portemonnaie mit 20 fr. und verschiedenen bereits benutzten Briefmarken, em desgl. mit 16 kr. 1 bin, eine Brille, ein Kmber-Palatin, ein buntes Foulardtuch und em Schlüssel.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an Du Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten Der Armenkasse werben versteigert werden.
Gießen, den 7. Mai 1866. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


