Anzeigeblalt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Prfts des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschrifts­mäßigen Postaufschlags 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Poftänitern. In Gießen bei der Crpedition fCanzleibcrg Lit. B. Nr. 1).

J^o sß8. Samstag den 8. December

Amtlicher T h e i l.

Gießen, am 3. December 1866.

Betreffend: Die Wahlen der Abgeordneten zum XIX. Landtag, insbesondere

die Wahlen der Wahlmänner.

Das

Großher) ogliche K r c i s a m t Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 24. Oktober d. 3- zu Nr. K. G. 6060 erinnern wir Sie an die Rücksendung der nicht verbrauchten Formularien binnen 3 Tagen.

Dr. G o l d m a n n.

Zu Ur. K. G. 6621. Gießen, am 6. December 1866.

Betreffend: Die Verstellung von Militärpferden zu Landwirthen des Großherzogthums.

Das

Groß Herzog liche Kreisamt Gießen

an

die GrostherMlichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 31. October d. 3- fordern wir Sie auf, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß in Darmstadt etwa 60 und in Butzbach noch 20 Pferde zur Verstellung vorhanden sind und daß Land- wirthen, welche sich mit einer kreisamtlichen Legitimation versehen, die Möglichkeit gegeben ist, an den gedachten Orten dieftnlgen Pferde auszuwählen, welche sie in Verstellung zu erhalten wünschen.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs«Rath.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Der in unserem Ausschreiben vom 30. v. Mts. bezeichnete Brillantring ist wieder aufgesunden worden. Die Verhaftung des Konrad Rabanus, der blos gebettelt hatte, soll nicht erfolgen.

Gießen, den 4. December 1866. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinz,alhauptstadt Meßen.

Gefundene Gegenstände:

Eine blaue Brille, ein kleines Palentinchen, ein kleiner Schlüssel, ein mehrklingiges Messer.

o.t.-TrtHfrn Dem Herrn Apotheker Witte ein schwarzes Hündchen.

Die E'g nthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Der- lanaen an die Kinder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

®ie6en den 7 December 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinz.alhauptstadt Gießen.

Nover.