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Stadt und -en Kreis Gießen.

8V. Mittwoch den 7. November 1866.

Amtlicher T h e i l.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden im Kreise Gießen für 1867.

Das

Groß herzogliche Kreissmt Gießen

SN

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Mendorf a. d. Lda., Annerod, Beuern, Daubringen, Ettings­hausen, Garbenteich, Gießen, Großen-Linden, Grüningen, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Liuden, Lang- Gons, Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Ruttershausen, Staufenberg, Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie an Einsendung der rubricirten Voranschläge binnen 8 Tagen.

In Verhinderung des Kreisraths: . Pietsch,

._________Regierung«. Rath. ,

Bekarrtttmerchung,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1866 betreffend.

I>te in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 15. September d I mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 10. November d. I. geltend gemacht werden, wid'naenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 31. August 1866. Großherzogliches Universttäts. Gericht.

H a b e r k o r n. f30351

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein altes sog. Margarethen-Taschchen mit einem schmutzigen weißen Taschentuch, ein blaugraues wollenes Halstuch, ein schwarzer halbrunder Schleier, ein altes ledernes Ränzchen mit Nägeln und Maßstab, ein eiserner Faßreis, ein kleiner Hohlschlüssel ein kleiner schwarzer (Rauhpinscher).Hund und eine schwarz, und weißgefleckte Dogge.

Die Eigenthümer werden aufgeforbert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- langen an die Finder zurückgegeben ober später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 6. November 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

________________________ Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

3815) Die nachverzeichneten städtischen Gelder:

1) Schulgelder auä den Stadtschulen und der Realschule pro III. Quartal 1866

2) Communalsteuern, 4. Ziel 1866, und

3) Holzgelder, am 1. October und 1. November d. I. fällig gewesen, können in den ersten 8 Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden.

Gießen, den 2. November 1866. Der Stadtrentmeister:

Enders.