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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wSchmtltch ,wci Malt Mittwoch« nnb Samstag«. - Prct« bei Jahrgang« für Einheimische 1 g. 42 kr., für Auswärtige incl. beS vorschriftsmäßigen PofianffwlagS 1 A. 42 kr. — Auswärts abonntit man sich bei aller Postämtern. — 3n Gießen bei ber Ervtbition (Eangleiberg Lit. B. Nr. 1>.
J^o 27. Mittwoch den H, April
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
Betr.: Den Nachlaß der Wittwe des Phil. Schaum zu Alten-Buseck.
1143) Indem man hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß eine der bei dem rubricirten Nachlaß beteiligten Erbin die Erbschaft unter ber RechtSwohlthat des Inventars angetreten hat, werden alle Diejenigen, welche Forderungen oder Ansprüche irgend welcher Art an den rubricirten Nachlaß machen zu können glauben, aufgefordert, diese sogewiß binnen sechs Wochen von heute an bei der unterzeichneten Gerichtsstelle anzumelven, als sic sonst bei der Vcrtheilung der Nachlaßmaffe keine Berücksichtigung finden werden.
Gießen, den 22. Marz 1866.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
__________________Dr. P l o ch._________'
Oeffenlliche Aufforderung.
1232) Nach erkanntem Goncurfe über das Vermögen des abwesenden Eckhardt Hartmann von Saasen werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses im Termin
Freitag den 4. Mai, des Vormittags 8 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begrünten, sowie etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, auch wegen Vergleichs Bestellung eines Masse- pflegers, Erwählung eines Glaubigeraus- fchusseS Erklärung abzugeben, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der Erschei- nenden verfügt werten wird.
Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß Zahlungen giltig nur an den vorläufig bestellten Massepfleger Kaufmann Fischer von Grünberg geleistet werden können.
Endlich wird der, angeblich in Paris sich aufhaltende Eckhardt Hartmann von Saasen aufgefordert, entweder in Selbstperson oder
durch einen gehörig Bevollmächtigten feine j Rechtszuständigkeiten in dem gegen ihn ein- geleiteten Schuldenwesen zu wahren, widrigenfalls nur nach cen Anträgen des für , ihn bestellten Curators verfahren wird.
Grünberg, den 21. März 1866. Großherzogliches Landgericht Grünberg.
1 I. E. d. L. St.:
Eckstein, Dr. Zimmermann, Landger.-Assessor. Landger. - Assessor.
Oeffentliche Aufforderung.
1099) Mit Bezug auf die öffentliche Aufforderung vom 21. Januar d. I. an den sich von Haufe entfernt habenden Handelsmann Adolf Kann aus Mainzlar werden alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den gedachten Adolf Kann, beziehungsweise an dessen Vermögen zu machen haben, ausgefordert, diese Forderungen oder Ansprüche binnen zwei Monaten von heute an dahier anzumel- den, widrigenfalls dieselben bei der ferneren Disposition über das Vermögen des gedachten Adolf Kann nicht würden berücksichtigt werden können und dieses Vermögen geeigneten Falls der Ehefrau des Letzteren an Zahlungsstatt auf ihr liquidirtes baares Einbringen von dreitausend Gulden (soweit ' nöthig) ausgeliefert werden würde.
Gießen, den 19. März 1866. Großherzogliches Landgericht Gießen.
Dr. Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.
1029) Ueber das stark überschuldete Vermögen des Bäckers Friedrich Runge zu Großen-Buseck ist von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberhessen der Con- curs erkannt worden.
Forderungen und Ansprüche aller Art an den genannten Schuldner sind daher bis
Donnerstag den 17. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung des sonst stillschweigend j
eintretenden Ausschlusses mit denselben von der Concursmasse, dahier anzumelden.
Desgleichen sind Vorzugsrechte aller Art, welche für einzelne dieser Forderungen und Ansprüche in Anspruch genommen werden sollten, in oder vor dem genannten Termin bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigen und zu begründen.
Zugleich soll in dem anberaumten Termin vergleichsweise Erledigung tes Concurses versucht und über die Ausführung dieses Vergleichs oder die fernere Behandlung des Concurses, insbesondere über Bestellung eines MaffeeuratorS, eines Gläubigerausschusses re. Beschluß gefaßt werden und werden daher alle Gläubiger, welche sich in den Concurs einlassen wollen, aufgefordert, zu diesew Verhandlung in dem Termin persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, widrigenfalls sie als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger, auch hinsichtlich eines eiwaigen Vergleichs, beitretcnd angesehen werden würden.
Gießen, den 16. März 1866.
GroßherzoglicheS Landgericht Gießen.
Dr. Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.
Äesvndnr Keksnirlmöchungkn. Die Fohlenweide im Vogelsberg wird, wie in früheren Jahren, auch im Sommer 1866 wieder fortgesetzt und sind Anmeldungen zur Betheiligung längstens bis zum 14. Mai I. I. vabier einzureichen.
Die Ablieferung der Fohlen hat am 2. Juni 1. I. zu Selgenhof gegen Erlegung der Hälfte des Weidegeldes mit 15 resp. 18 und 24 fl. zu erfolgen und sind die weiteren Bedingungen, unter welchen die Annahme geschehen kann, aus der Beilage zur landwirthschaftlichen Zeitschrift Nr. 12 zu ersehen.
Schotten, den 23. März 1866.
GroßherzoglicheS Rentamt Schotten. (1142) Schkicphake.


