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imr 1866,

. 9. 44-45

9. 56-57

9. 49-50

5. 35J-36)

9. 26-27

11.50-52

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2. 26-27

Eisen- le übrigen )»rg.

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Sta-t un- -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstag«. Prei« de« Jahrgang« für Einheimisch« 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. de« vorschrifts­mäßigen Postaufschlags 1 st. 42 fr. Auswärts abormtrt man stch bet allen Postämtern. In Gießen bei der Grveditton (Eanzletberg Lit. B. Nr. 1),

IO. Samstag den 3. Februar 1S66.

Amtlicher T h e i l.

Gießen, am 25. Januar 1866.

Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Hessen.

Das

G r o ß h e r j o g l i ch e K r e i s a m t Gießen

an

die Schulvorstände zu Crumbach, Ettingshausen, Garbenteich, Gießen, Hattenrod, Königsberg, Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie wiederholt an Erledigung der Verfügung vom 7. September 1857 binnen 8 Tagen.

_____ K ü ch l e r.

Gießen, am 31. Januar 1866.

Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafen von der 6. Periode 1865.

Du»

Großherjogliche Rentamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentanttsbezirks.

Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch bis zum 15. Februar an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können. __________________________________________________________________________L y n ck e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

frist für das neu errichtete Grundbuch der

Landger.-Assessor.

Dr. Ploch, Landrichter.

sie sich dagegen verbindlich machte, sämmt- lichen unbevorzugten Gläubigern ihres Ehe­manns ein Dntttheil ihrer angemeldcten oder noch richtig zu stellenden Forderungen an den Nachlaß desselben in zwei Zielen bis Ostern 1867 auszuzahlen.

Gemeinde Großen - Buseck auf Antrag des Ortsvorstandes von Großen-Buseck um drei Monate verlängert worden ist, welche er­streckte Frist demnach mit dem 31. März d. I. zu Ende geht. Im Uebrigen wird auf den Inhalt der Bekanntmachung vom 1. Juli v. I. in Nr. 53 und 88 des An­zeigeblattes vom vorigen Jahre verwiesen.

Gießen, den 25. Januar 1866.

Edictsllsdungen.

Oeffentliche Aufforderung.

294) lieber das hinterlassene überschul bete Vermögen des verstorbenen Handels

Großen -Buseck.

355) Es wird hiermit zur öffentlichen

fen werden würde.

Gießen, den 22 Januar 1866.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Dr. Ploch.

Großherzogliches Landgericht Gießen. ~ A. Brawm,

manns Selig Frensdorf zu Beuern, diesseitigen Gerichtsbezirk, dessen Erbschaft - -

von seiner Wittwe Namens seiner noch Uebereinkunft zwischen der Wittwe und den minderjährigen Kinder als natürliche Vor- aufgetretenen Gläubigern desselben dahier münderin ausgeschlagen worden ist, bat die geltend zu machen, widrigenfalls ihr Der- Wittwe desselben mit dessen aufgetretenen M auf Ansprüche an den Nachlaß des Gläubigern eine Uebereinkunft abgeschlossen, Selig Frensdorf, beziehungsweise ihre Zu- wodurch ihr von den Letzteren das gegen stimmung zu vorerwähnter Uebereinkunft un- 1400 fl. betragende Vermögen ihres Ehe- terstellt und die letztere gerichtlich zum Voll- manns eigenthümlich überlassen wurde, und iu9 gebracht, beziehungsweise das Vermögen ~ ~ ' des Selig Frensdorf der Wittwe desselben

nach Maaßgabe der Uebereinkunft überwic-

Es werden mit Bezug hierauf alle die- Offenlegung des Grundbuchs und der jenipen sich noch nicht gemeldet habenden Parzellenkarten von der Gemarkung Gläubiger des genannten Selig Frensdorf ~ -

aufgeforbert, bis Ende Februar dieses Jahres ihre Forderungen an den Nachlaß

desselben dahier anzuzeigen und etwaigen ^nntniß gebracht, daß die nut em 1. Einwand gegen Vollzug der vorerwähnten! Mls- iu ^"de gegangene Offenlegungs-