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für die
Stabt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal- Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 42 fr., für Auswärtig, incl. M vorschrifts- maS<6en Postaufschlags 1 ff. 42 ft. — Auswärts abonnirt man fich bei ollen Postäoitern. — In Gießen bei der Erpedition sCanzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
JV1 Samstag den I. December 18ft6v
Amtlicher T h e i l.
Betreffend: Die Erhebung der Forststrafen vom 4. Quartal und der i«*.
Feldstrafen von der 5. Periode 1866.
Das
Groß herzogliche Rentamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentsmtsbezirks.
.. Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder nock ns zum 15. December an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.
L y n ck e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Musterung der Militärpflichtigen des Jahres 1867.
4174) Mit Bezug auf das in Nr. 95 des Anzeigeblattes erschienene Ausschreiben Großherzoglichen Kreisamts Gießen vom 24. d. Mts. bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß Gesuche um Versetzung in das Depot oder wegen einjähriger Zurückstellung, während der Anheftung der Ortsliste am Ralhhause, und zwar vor dem 7. Januar k. I., bei uns vorzubrixgen sind
Militärpflichtige, welche wegen Fehler und Gebrechen reclamiren wollen, werden wir auf Anfrage belehren, inwieweit sie sich mit Zeugnissen zu versehen haben. '
Meßen, am 29. November 1866. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
V o g t.
4175) In den letzten Tagen vor Weihnachten ist in der Regel der Zusammenfluß von Fahrpostsendungen so massenhaft, daß dadurch Verspätungen, Verschickungen und selbst auch Beschädigungen und Verluste leicht herbeigeführt werden können, wenn die Aufgabe der Fahrpostsendungen auf wenige Tage vor dem WeihnachtSseste zusammengedrängt wird, und wenn nicht die Vorschriften wegen ihrer Verpackung und Bezeichnung allseitig Beachtung finden.
Indem man das Publikum hierauf aufmerksam macht, werden folgende Punkte der besonderen Beachtung empfohlen:
1) Fahrpostsendungen, auf deren unaufgehaltene, sichere Beförderung und rechtzeitige Abgabe gerechnet wird, sind in der Zeit vor Weihnachten der Postanstalt thunlichst frühzeitig zu übergeben.
2) Der auch für das Publikum belästigende Andrang an den Annahme. Schaltern kann wesentlich vermindert werden, wenn die Aufgabe der Sendungen nicht bis auf die letzten Stunden vor Schluß der Schalter verschoben wird.
3) Die Verpackung der Sendungen muß eine dauerhafte sein, um den Inhalt vor Druck, Reibung und Nässe zu sichern. Einfache Papier-Umschläge und Cigarren-Kistchen reichen dazu selbstverständlich nicht aus, und selbst für Schachteln und CartonS ist eine weitere Emballirung in Leinwand oder Wachsleinwand anzurathen, weil beim Zusammendrängen solcher Gegenstände mit vielen anderen Sendungen die Deckel und Böden leicht eingedrückt werden.
4) Es ist für die Dauer der Weihnachtszeit rathsam, den Fahrpoststücken selbst die volle Adresse zu geben, wie sie der dazu gehörige Frachtbrief trägt, damit die Sendungen auch dann rechtzeitig bestellt werden können, wenn die Frachtbriefe momentan verschickt oder verlegt sein sollten. Außerdem ist es notbwendig, die auf die Fahrpoststücke kommenden Adressen diesen nicht mit Siegellack oder einigen Nadelstichen anzuheften, sondern thunlichst auf die Emballage selbst deutlich zu schreiben, oder wenigstens in einer Weise daran zu befestigen, daß ihr Verlust nicht leicht möglich ist. Bei Sendungen mit Kordelverschnü- rungen muß sich die Adresse unter dieser Verschnürung befinden. Auf Sendungen ohne Werthsdeclaration dürfen die Adressen auch mit Leim oder Kleister befestigt fein.


